Das neue Klimaanpassungsgesetz

Der Klimawandel ist schon da und setzt sich weiter fort. Es ist nur noch offen, wie viel wärmer es in Deutschland wird. Manche sprechen sogar schon von 6°C, um die Deutschland wärmer wird, wenn weltweit die Temperatur um 3° C zunimmt. Deswegen kann Klimaschutzpolitik sich nicht nur darauf beschränken, die Emissionen zu senken. Sondern auch Anpassungsstrategien an eine veränderte Umwelt zu entwickeln. Um dies zu gewährleisten hat der Bundestag am 16.11.2023 ein Bundesklimaanpassungsgesetz verabschiedet (wir haben über den Entwurf schon berichtet).

Wer eine konkrete Strategie sucht, wird aber nicht fündig. Diese soll erst entwickelt werden, und zwar durch die Bundesregierung bis zum 30.09.2025, also einige Tage nach der voraussichtlich nächsten Bundestagswahl. Diese Strategie soll ausgesprochen breit ausfallen, und außer naheliegenden Themen wie Küstenschutz oder Stadtentwicklung auch Aspekte wie Gesundheitsschutz oder Finanzwirtschaft umfassen. Entwickelt werden sollen Ziele, Indikatoren und Maßnahmen.

§ 4 sieht eine Klimarisikoanalyse vor, die rollierend alle acht Jahre überarbeitet wird. Fortschritte sollen in regelmäßigen Monitoring-Berichten alle vier Jahre dokumentiert und veröffentlicht werden. Auf Basis des Monitorings wird dann die Anpassungsstrategie fortgeschrieben. In jedem Fall will der Bund mit seinen eigenen Liegenschaften mit gutem Vorbild vorangehen.

Ein wichtiger Punkt: Das Gesetz enthält ein Berücksichtigungsgebot bei Planungen und Entscheidungen durch die öffentliche Hand. Viele dieser Punkte sind bereits in anderen Fachgesetzen berücksichtigt, wie etwa der Hochwasserschutz oder der Schutz des Grundwassers. Neu ist aber vor allem der übergreifende Charakter: Bei allem, was Behörden tun, müssen sie mitbedenken, dass es wärmer wird und die Umwelt sich verändert. In diesen Kontext gehört auch ein – allerdings recht weiches – Entsiegelungsgebot.

Flut, Unterzeichnen, Untergang, Wasser

Doch nicht nur der Bund soll aktiv werden: Auch die Länder müssen einen Umgang mit der Erderwärmung finden. Sie müssen eigene Strategien entwickeln und bis 2027 dem Bund vorlegen. Auch diese Strategien werden regelmäßig fortgeschrieben und Fortschritte berichtet. Auch die Pflicht zur Konzeptentwicklung gilt auch für die Länder.

Ausdrücklich gewährt das Gesetz keine individuellen Rechte. Es sollen also weder Bürger auf einen (besseren) Plan klagen können, noch Schadensersatz geltend machen können, wenn der Plan versagt und sie spezifisch durch den Klimawandel bedingte Schäden erleiden. In diesem Fall hätte vielleicht der Planungsträger versagt. Doch Bürger oder Unternehmen nützt das nichts (Miriam Vollmer).

2023-11-24T00:32:02+01:0024. November 2023|Energiepolitik|

Fahrradstraße darf Parkplätze kosten

In Berlin treiben – trotz des Gegenwinds der aktuellen großen Koalition auf Landesebene – viele Bezirke weiter den Bau von Fahrradwegen und -straßen voran. Dass das auch an Gerichtsverfahren nicht scheitern muss, zeigt aktuell ein Fall aus dem Bezirk Tempelhof-Schöneberg.

Fahrradstraße in Berlin -Mitte

Fahrradstraße in Berlin-Mitte (Fridolin freudenfett, CC BY-SA 4.0 <https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0>, via Wikimedia Commons)

In Friedenau, parallel zur Bundesallee verläuft dort 1,5 km in Nord-Süd-Richtung die Handjery-Straße. Diese wird aufgrund eines Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung aus 2016 zur Fahrradstraße umgewandelt, was den Wegfall von über 100 Parkplätzen zur Folge hat. Das wollten Anwohner nicht dulden und gingen im Rahmen des Eilrechtsschutzes gegen die Fahrradstraße vor, die eigentlich kurz vor der Fertigstellung steht.

Wie die Berliner Zeitung nun über das Verfahren (Aktenzeichen VG 11 L 338/23, VG 11 L 342/23) berichtet, gibt es ein inzwischen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin. Demnach wurden die Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz abgelehnt. Denn die Anordnung der Fahrradstraße sei ausreichend auf einer Gefahrlage begründet worden. Diese ergäbe sich schon aus der hohen Zahl der Radfahrer, die bereits 2020, also vor Einrichtung der Fahrradstraße den Straßenzug nutzen würden. Dagegen wird die Straße von Kfz weniger frequentiert. 

Aktuell ist der Straßenquerschnitt stark durch parkende Kfz eingeschränkt, so dass wenig mehr als die Mindestbreite für die Fahrbahn übrig bleibt und Sicherheitsabstände nicht eingehalten werden können. Dementsprechend gab es in der Straße auch relativ viele Unfälle, in die zum Teil auch Radfahrer verwickelt waren. Daher ist das Gericht in seinem Beschluss davon ausgegangen, dass die Ausweisung als Fahrradstraße zwingend erforderlich sei. Die Anwohner hätten dagegen keinen Rechtsanspruch darauf, in unmittelbarer Nähe  ihrer Wohnung zu parken. Dies stimmt mit der Rechtsprechung zum Parken im öffentlichen Raum überein. (Olaf Dilling)

2023-11-22T16:31:31+01:0022. November 2023|Rechtsprechung, Verkehr, Verwaltungsrecht|

Kammergericht verhandelt Musterfeststellungsklagen gegen primastrom und voxenergie

Am Donnerstag dem 23.11.2023 vertreten wir den Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände e. V. vor dem Berliner Kammergericht in zwei Musterfeststellungsklagen gegen die Energieversorger primastrom GmbH und voxenergie GmbH.

Streitpunkt in den Verfahren sind jeweils Preisanpassungen dieser beiden Versorger. Betroffene Verbraucher können sich noch hier im Klageregister für primastrom und hier im Klageregister für voxenergie eintragen.

Die mündliche Verhandlung der Musterfeststellungsklagen ist öffentlich. Interessierte Bürger können also als Zuschauer teilnehmen.

Musterfeststellungsklage gegen voxenergie

Az. 27 MK 1/22

10.00 Uhr

Kammergericht Berlin,

Elßholzstraße 30-33

Sitzungssaal 135, 1. Etage,

 

Musterfeststellungsklage gegen primastrom,

Az. 16 MK 1/22

15.00 Uhr

Kammergericht Berlin,

Elßholzstraße 30-33

Sitzungssaal 449

 

(Christian Dümke)

2023-11-20T18:15:31+01:0020. November 2023|Allgemein, Rechtsprechung|