Verlängerung der Preisbremsen: Das schiere Chaos.
Am 16.11.2023 stimmt der Bundestag über eine Verlängerung der Preisbremsen ab. Die Bundesregierung will per Preisbremsenverlängerungsverordnung (PBVV), also nicht per formellem Gesetz, die Preisbremsen nach StromPBG (Strom) und EWPBG (Wärme und Erdgas) bis 30.04.2024 verlängern.
Der Entwurf ist von wahrhaft frappierender Kürze: Der zeitliche Anwendungsbereich wird verlängert, das Ganze unter beihilferechtlichen Vorbehalt gestellt, und dann kommt schon die Klausel zum Inkrafttreten. Okay, fragt sich da der Praktiker: Zum einen ist doch aktuell schon unklar, wie der Temporäre Krisenrahmen der EU, von dem abhängte ob Deutschland das eigentlich darf, nach der geplanten Änderung eigentlich genau aussieht. Zum anderen sind wir immer noch in Deutschland, wo der Schwanz nicht mit dem Hund wedeln darf, also Verordnungen nicht imstande sind, Gesetze zu ändern. Nun ist zwar die Verlängerungsmöglichkeit per Verordnung jeweils gesetzlich geregelt, aber vielfach stellen Einzelregelungen beider Preisbremsengesetze auf konkrete Zeiträume und ‑punkte ab, die qua Gesetz fortgeschrieben werden müssten. Einfach gar nichts zu regeln und zu hoffen, dass die Praxis und dann auch die Gerichte das per analoger Anwendung erledigen, ist mindestens abenteuerlich, in jedem Fall riskant.
Unklar ist ja schon, wie die Entlastung überhaupt berechnet wird. § 4 Abs. 1 StromPBG (§ 3 Abs. 1 EWPBG regelt das kurioserweise flexibler) stellt konkret auf 2023 ab, und begrenzt die Entlastung in Satz 2 auch ausdrücklich bezogen auf die Stromkosten 2023. Entfällt diese Begrenzung nun als gegenstandslos? Oder wird sie fortgeschrieben, aber wenn ja: Anteilig auf vier Monate oder nicht? Eine Analogie dürfte schon an diesen Unsicherheiten scheitern. Ebenso müssten die Endabrechnungen gegenüber Kunden und Übertragungsnetzbetreibern angepasst werden, aber aus einer schieren Verlängerung ergibt sich nicht, wie, selbst wenn eine Verordnung dieses Gesetz ändern könnte.
Über verschüttete Milch soll man nicht weinen: Die Bundesregierung hätte sich früher überlegen müssen, was sie nun will, aber nun ist es zu spät für eine rechtssichere Lösung. Ein Änderungsgesetz kommt nicht mehr. Vielleicht ist es aber auch gar nicht erforderlich, schaut man sich die Preise für Energie an, zu denen Verbraucher und Unternehmen aktuell abschließen. Ob die möglicherweise gar nicht mehr so großen Vorteile der Fortführung der Preisbremsen die Unsicherheiten beim Vollzug rechtfertigen, darüber kann man durchaus streiten (Miriam Vollmer).