CBAM: Die Erprobungsphase bis 2026
Das geht ja mal wieder schnell: Am 15. September 2023 wurde die CBAM-Durchführungsverordnung zur VO 2023/956, die den CBAM regelt, veröffentlicht, nach der Importe bestimmter Güter ab dem 1. Oktober 2023 gemeldet werden müssen. Die Meldung für den ersten Erfassungszeitraum ist dann auch schon zum 31. Januar 2024 abzugeben.
Erfasst sind eine Reihe von Importprodukten: Eisen und Stahl, Produkte aus Eisen und Stahl (unter diesen Punkt fallen ziemlich viele Produkte!), Aluminium und Waren daraus, Eisenerz, Wasserstoff, Strom, Zement, Ammoniak, Kaliumnitrat und Düngemittel. Entscheidend für die Abgrenzung erfasster und nicht erfasster Produkte ist Anhang II Tabelle 1 der DVO entscheidend.
Aus der DVO CBAM ergibt sich auch, welche Daten der Meldepflicht unterliegen. Hier geht es insbesondere um die Menge, die genaue Warenbezeichnung, die eingebetteten Emissionen, wobei für die ersten drei Quartalsberichte Schätzungen und Standardwerte, die demnächst veröffentlicht werden, zulässig sind. Ab Sommer 2024 sind dann tatsächliche Werte erforderlich, wobei noch offen ist, wie vorzugehen ist, wenn Lieferantendaten nicht oder nicht korrekt vorliegen.
Wenn es im Produktionsland einen CO2-Preis gibt, so ist auch dieser anzugeben. Die Kommission hat mehrere sektorale Factsheets veröffentlicht, denen Details für das jeweilige Importprodukt zu entnehmen sind. Auch das Handbuch für die CBAM Registry ist hilfreich für den Importeur. Indes: Offenbar ist immer noch nicht wirklich klar, welche nationale Behörde die Deutschen freischaltet. In der Liste der KOM jedenfalls steht noch nichts bei „D“.
Insgesamt hat die DVO viele Verpflichtete enttäuscht. Zwar ist Reisegepäck außen vor. Die Kommission hat die Möglichkeit aber nicht genutzt, zumindest Private auszuschließen. Da Warenlieferungen nur bis 150 EUR von der Meldepflicht ausgenommen sind, ist von einer relativ hohen Zahl an unabsichtlichen Verstößen auszugehen. Es bleibt mithin abzuwarten, wie die bis 2026 laufende Erprobungsphaase verläuft, aber klar ist schon jetzt: Der Schutz der EU vor Carbon Leakage durch den CBAM hat einen hohen bürokratischen Preis (Miriam Vollmer).