24 Fakten zur Atomkraft weltweit

Der deutsche Atomaus­stieg ist seit wenigen Tagen vollzogen. Anlass genug für uns den Blick über den Tellerrand zu wagen und Ihnen 24 Fakten und Infor­ma­tionen zur Atomkraft weltweit zu präsentieren:

Von den weltweit existie­renden 195 Ländern betreiben 32 Atomkraftwerke.
Der weltweite Anteil von Atomstrom beträgt ca. 10 Prozent.
Das durch­schnitt­liche Alter der weltweiten Atomkraft­werke beträgt 30 Jahre.
Von den 27 Mitgliedern der der EU betreiben 13 Atomkraftwerke.
Der Anteil von Atomstrom in Schweden beträgt rund 8 %, der von Finnland ca. 33 %

Ein Viertel aller weltweiten Kernre­ak­toren stehen in der EU.
Frank­reich hat mehr Atomkraft­werke als China
Iran und Pakistan sind die einzigen mehrheitlich musli­mi­schen Länder mit Atomkraftwerken
Das älteste noch in Betrieb befind­liche Atomkraftwerk der Welt steht in der Schweiz (Beznau I)
Die weltweit meisten Atomkraft­werke betreiben die USA (93 Reaktoren an 54 Standorten)

Die USA erzeugen 19 % ihres Stroms aus Atomkraft
Auf dem gesamten Afrika­ni­schen Kontinent befindet sich derzeit nur ein einziges Atomkraftwerk (in Südafrika)
In der EU sind zwei neue Atomkraft­werke in Bau (Frank­reich, Slowakai).
Polen plant den Einstieg in die Atomkraft.
Spanien plant den Ausstieg aus der Atomkraft.

Deutschland, Italien, Öster­reich und Norwegen haben ihre Atomkraft­werke stillgelegt.
Öster­reichs einziges Atomkraftwerk ging nie in Betrieb
In der Schweiz dürfen gemäß einer Volks­ab­stimmung keine neuen Atomkraft­werke mehr gebaut werden
Das Logo mit der Sonne zum Slogan „Atomkraft Nein Danke!“ stammt aus Dänemark
Der Atommüll aller AKW in Europa wird bis zum Ende der Lebens­dauer der bestehenden AKW 6,6 Mio Kubik­meter betragen

Es gibt weltweit nur 1 fertiges Endlager für Atommüll, es befindet sich in Finnland.
Die Schweiz hat einen Standort für ein Atommüll Endlager festgelegt.
In Deutschland existiert ein Vergnü­gungspark in einem ehema­ligen Atomkraftwerk, dass aller­dings nie in Betrieb ging (Kalkar).
Weltweit sind 50 Kernre­ak­toren im Bau, davon 11 bereits seit den 80ern

(Christian Dümke)

2023-04-21T15:40:06+02:0021. April 2023|Allgemein|

Deutsch­land­ticket

Bis morgen gibt es noch die Chance ein Deutsch­land­ticket zum 1. Mai zu erwerben, also zum Start dieses neuen Stamm­kun­den­tarifs. Das ist nach vielen Querelen innerhalb der Ampel im Sektor Verkehr grund­sätzlich mal ein Licht­blick. Denn bisher mussten sich Menschen, die in mehreren Städten oder Regionen den öffent­lichen Verkehr nutzen wollten, sich durch einen kaum zu durch­schau­enden Tarif­dschungel zu kämpfen. Das wird nun einfacher: Für 49 Euro kann im digitalen Abonnement ein Ticket erworben werden, das im Prinzip im gesamten deutschen ÖPNV gelten soll. Das Ticket ist monatlich kündbar.

Laut Geset­zes­be­gründung heißt es, dass das Deutsch­land­ticket die Attrak­ti­vität des Regio­nal­ver­kehrs zu steigern, einen Anreiz zum Umstieg auf den öffent­lichen Nahverkehr zu schaffen, Energie zu sparen – und Bürge­rinnen und Bürger finan­ziell zu entlasten soll. Tatsächlich wird das Deutsch­land­ticket nach einem neuen Entwurf der Eisenbahn-Verkehrs­ordnung (EVO) als Fahrausweis mit erheblich ermäßigtem Beför­de­rungs­entgelt einge­stuft. Dies würde bedeuten, dass ab 01.07.2023 die bisher geltenden Fahrgast­rechte bei Verspä­tungen nicht mehr gelten. Dann könnten etwa bei mehr als 20 Minuten Verspätung eines Regio­nalzugs am Zielbahnhof keine ICs oder ICEs als Ersatz genommen werden können, wie das bisher bei vergleich­baren Angeobten möglich war.

Was die Finan­zierung des Deutsch­land­ti­ckets angeht, soll der Bund für dieses Jahr die Hälfte der Mehrkosten tragen, die den Ländern durch das neue Ticket entstehen. Bis 2025 soll sich der Bund mit 1,5 Milli­arden Euro jährlich betei­ligen. Der Bundesrat hat Ende März in einer Entschließung gefordert, dass der Bund auch in den kommenden beiden Jahren einen mindestens hälftigen Nachschuss leisten soll, falls die tatsäch­lichen Kosten des Deutsch­land­ti­ckets höher ausfallen als angenommen. Auch am Ausbau des ÖPNV-Angebots solle sich der Bund durch Aufsto­ckung der Regio­na­li­sie­rungs­mittel betei­ligen. Dies würde auch dem Klima­schutz zugute kommen. (Olaf Dilling)

 

 

2023-04-19T20:27:51+02:0019. April 2023|Allgemein, Kommentar, Verkehr|

Neufassung der Emissi­ons­han­dels­richt­linie: Was wird aus dem ETS I?

Das Europäische Parlament hat heute, am 18. April 2023, der am 8. Februar 2023 abgestimmten Änderung der Emisi­ons­han­dels­richt­linie (EHRL) zugestimmt (hier die verab­schiedete Fassung). Nur noch die formelle Bestä­tigung durch den Rat steht aus. Damit steht nun (so gut wie) fest, dass Anlagen­be­treiber sich künftig noch etwas wärmer anziehen müssen als bisher. Die Regeln sind auch strenger, als im ursprüng­lichen Entwurf vorge­sehen (hierzu hier). Markan­teste Änderung ist ganz sicher, dass es künftig nun auch europaweit ein zweites Emissi­ons­han­dels­system für Treib- und Brenn­stoffe geben soll (hierzu in den nächsten Tagen mehr), aber auch für die „alten Hasen“ des Emissi­ons­handels, also Kraft­werke und Indus­trie­an­lagen, ändert sich Einiges:

Zunächst: Es gibt künftig deutlich weniger Zerti­fikate. Bis 2030 sinken die Emissionen der erfassten Anlagen um 62% gegenüber dem ersten Jahr des Emissi­ons­handels 2005. Das bedeutet nicht nur eine Erhöhung des linearen Faktors, also der jährlichen Verrin­gerung der neu ausge­ge­benen Emissi­ons­be­rech­ti­gungen, von 2,2% auf 4,3% p.a. von 2024 bis 2027 und um 4,4% p. a. ab 2028. Sondern auch eine kräftige Abschmelzung der Umlauf­zer­ti­fikate: 2024 werden 90 Mio. Berech­ti­gungen gelöscht. 2026 verschwinden weitere 27 Mio. Das bedeutet: Zerti­fikate werden sich von heute etwa 90 EUR voraus­sichtlich schnell verteuern, es sei denn, durch flankie­rende Maßnahmen – wie einen früheren Kohle­aus­stieg, ordnungs­recht­liche Verbote etc. – wird die Nachfrage deutlich gesenkt. 2040 würden bei Fortschreibung der linearen Kürzung keine Emissi­ons­be­rech­ti­gungen mehr ausge­geben werden, dann ist es nur noch möglich, den vorhan­denen Bestand aufzubrauchen.

Kostenlose Fotos zum Thema Verschmutzung

Der Minde­rungs­druck auf die Anlagen­be­treiber wird aber nicht nur durch die steigenden Preise erhöht. Parallel zur Absenkung der Gesamt­menge an Zerti­fi­katen sinken auch die kosten­losen Zutei­lungen bis 2034 selbst für die energie­in­tensive Industrie auf null. Parallel zu diesem Rückgang soll der CBAM, also ein Aufschlag auf Importe in die EU, die diese wie in Europa erzeugte Waren verteuern, aufwachsen.

Für die Zutei­lungen ab 2026 wird das Benchmark-System fortge­schrieben, es wird also weiter entlang des Bedarfs best verfüg­barer Technik eine Zuteilung berechnet und dann weiter gekürzt. Künftig wird die Zuteilung um 20% gekürzt, wenn Vorschläge aus verpflich­tenden Energie­audits nicht umgesetzt werden. Die 20% schlech­testen Anlagen müssen zusätzlich Dekar­bo­ni­sie­rungs­pläne erarbeiten und auch diese umsetzen.

Anlagen­be­treiber müssen also künftig mit deutlich höheren, wachsenden Ausgaben rechnen. Und: Das Ende der fossilen Verbrennung wird absehbar. Doch was passiert mit dem vielen Geld, das über die Verstei­ge­rungen von Berech­ti­gungen einge­nommen wird? Ein erheb­licher Teil kommt dem Innova­ti­ons­fonds zugute, fließt also in die Energie­wende zurück. Ein weiterer Teil kommt dem Moder­ni­sie­rungs­fonds zugute, aus dem Mittel für die Moder­ni­sierung ärmerer Mitglied­staaten fließen sollen. Der Rest verbleibt bei den Mitglied­staaten, die dieses Geld für Klima­schutz ausgeben müssen (Miriam Vollmer).

 

2023-04-19T10:11:41+02:0019. April 2023|Emissionshandel|