In Deutschland gibt es derzeit noch ca. 19 Millionen mehr oder minder alte Öl- und Gashei­zungen. Und denen soll es bald schon angeblich an den Kragen gehen. Was ist dran an Habecks Plänen?

Ganz so überra­schend kommt der Vorstoß nicht, denn die Regie­rungs­ko­alition hatte bereits Anfang 2022 vereinbart, dass ab dem 1. Januar 2024 möglichst jede neu einge­baute Heizung zu 65 Prozent mit erneu­er­baren Energien betrieben werden soll. Diese Vorgabe soll künftig im Gebäu­de­en­er­gie­gesetz verankert werden. Bisher liegt dazu lediglich ein Gesetz­entwurf vor, der aber bereits in der Öffent­lichkeit schon heiß disku­tiert wird. Wir haben ihn daher mal gelesen (und Sie können das hier auch)

Sollen Öl- und Gashei­zungen verboten werden?

Der Gesetz­entwurf sieht ein Verbot für den Einbau neuer Öl- und Erdgas­hei­zungen vor. Bestehende Heizungen könnten weiter betrieben werden. Kaputte Heizungen können repariert werden. Ziel ist der klima­neu­trale Gebäu­de­be­stand bis spätestens 2045. Hierfür sollen in den nächsten 20 Jahren alle Heizungen schritt­weise auf erneu­erbare Energien umgestellt werden.

Dürfen dann nur noch Wärme­pumpen eingebaut werden?

Die vorge­sehene Regelung ist techno­lo­gie­offen. In bestehenden Gebäuden können auch weiterhin Gashei­zungen eingebaut werden, wenn sie mit 65% grünen Gasen oder in Kombi­nation mit einer Wärme­pumpe betrieben werden. Es gibt also mehrere Möglich­keiten mit verschie­denen Techno­logien die Vorgabe für das Heizen mit erneu­er­baren Energien zu erfüllen.

Was ist noch geregelt?

Zum Beispiel die Pflicht, dass bestehende fossile Heizungen regel­mäßig geprüft und wenn möglich optimiert werden müssen. Auch Pflichten zur künftigen Prüfung von Wärme­pumpen sieht der der Geset­zes­entwurf vor.

Wie sicher ist die Umsetzung?

Habeck scheint derzeit entschlossen das Projekt durch­zu­bringen. Die FDP dagegen zeigt Wider­stand, obwohl die geplante Umstellung bereits im Koali­ti­ons­vertrag vereinbart wurde.

Es bleibt also spannend.

(Christian Dümke)