Das 14. Türchen: Windbürgergeld für Hessen
Windkraft ist umstritten. Teilweise beruht diese Ablehnung auf verbreiteten Irrtümern, etwa über die Auswirkungen von Windkraftanlagen auf Vögel oder die menschliche Gesundheit. Doch nicht jeder, der Windkraft skeptisch sieht, ist schlecht informiert. Vielfach beruht die Skepsis auch auf einem handfesten Grund: Die Gemeinde, in der ein Windpark errichtet werden soll, hat teilweise erhebliche Planungsaufwände, das gewohnte Landschaftsbild ändert sich, aber die Menschen, die in der Gemeinde leben, haben oft nichts von den Windkraftanlagen. Denn während früher dort, wo Energie erzeugt wurde, die Gemeinden in Form von Gewerbesteuern profitierten und Arbeitsplätze entstanden, verdienen heute oft Projektgesellschaften in Metropolen und die Erzeugung kommt mit einem Minimum an Mitarbeitern aus, die zudem nicht vor Ort leben und arbeiten. Kein Wunder, dass weder Gemeindevertreter noch Anwohner jubeln, wenn ein Windparkinvestor auftaucht.
Dass ein Teil der Erträge vor Ort bleiben soll, hat der Gesetzgeber des EEG 2021 im § 6 EEG 2021 verankert. Auf dieser Grundlage dürfen Gemeinden finanziell beteiligt werden. Das verabschiedete, ab dem kommenden Jahr geltende EEG 2023 weitet diese Möglichkeit auf größere Anlagen und Anlagen in der sonstigen Direktvermarktung aus. Doch so sehr diese Möglichkeit zu begrüßen ist: Für die meisten Bürger ist Geld für die Stadt etwas völlig anderes als Geld, das ihnen direkt zukommt. Schließlich profitierten auch in den alten Zeiten der Bodenschätze nicht nur die Städte von dem natürlichen Reichtum der Region, auch die Bürger profitierten. Warum also nicht ein Windbürgergeld denjenigen auszahlen, die im Umkreis der Anlage leben?
Doch darf ein Anlagenbetreiber ein solches Windbürgergeld zahlen? Wie kann und muss es ausgestaltet sein, vor allem auch in Hinblick auf die Grenzen des Kommunalrechts? Diese Fragen haben wir für die Landesenergieagentur Hessen, die LEA, geprüft und in zwei Musterverträgen umgesetzt. Sie sind in die Toolbox eingegangen, mit der das Land Hessen die Energiewende in Kommunen unterstützt. Die frei zugängliche Toolbox soll kommunalen Entscheidungsträgern, aber auch anderen Stakeholdern der Energiewende vor Ort, Möglichkeiten aufzeigen, auf die man nicht sofort kommt, und mit Checklisten, Ratschlägen, Mustern und Ansprechpartnern den Ausbau der Erneuerbaren fördern.
Das Mandat führt Dr. Miriam Vollmer.