Das 16. Türchen: Mit Robe vor der Webcam

Wir öffnen das 16. Türchen unseres virtu­ellen re Advents­ka­lenders, mit dem wir
Ihnen einen kleinen Einblick geben möchten, was unsere Kanzlei in diesem
Jahr so an inter­es­santen Verfahren und Projekten betrieben hat.

Wir beraten unsere Mandanten nicht nur rechtlich, sondern vertreten diese auch, wenn es sein muss vor Gericht. Sei es um eigene Ansprüche durch­zu­setzen oder um gegne­rische Forde­rungen rechtlich abzuwehren. In diesem Jahr konnten wir dabei verstärkt auf das neu vom Gesetz­geber geschaffene Instrument der „Verhandlung im Wege der Bild- und Tonüber­tragung“ nach § 128a ZPO zurück­greifen. Bei dieser Form der „Video­ver­handlung“ befindet sich der zuständige Richter zwar im Gerichtssaal, die Anwälte der Parteien können sich aber über eine sichere Inter­net­ver­bindung via Kamera und Mikrofon vom kanzlei­hei­mi­schen Computer dazuschalten. Das Ganze erinnert stark an eine der bekannten Teams- oder Zoomkon­fe­renzen (oder andere Anbieter der Wahl). Hier muss aller­dings die Kamera in jedem Falle an bleiben.

Das Verfahren der Video­ver­handlung ist gerade in unkom­pli­zier­teren Verfahren sehr praktisch, denn die Zeit der Anreise an ein mögli­cher­weise weiter entferntes Gericht entfällt komplett. Viele Gerichte haben inzwi­schen die dafür technisch erfor­der­liche Ausstattung erhalten (oder sind gerade dabei sie zu bekommen) und viele Richter sind dieser Neuerung gegenüber auch sehr aufge­schlossen. Einen Anspruch auf Durch­führung einer Video­ver­handlung hat man aller­dings nicht. Möchte der Richter lieber einen konven­tio­nellen Termin abhalten, ist er daran nicht gehindert.

Ganz frei von Tücken ist die Technik auch nicht. In einer Verhandlung konnten wir den Kollegen der Gegen­seite über das Mikrofon sehr gut verstehen und dieser auch uns – vom Gericht konnten beide Anwälte jedoch nur die Bildüber­tragung sehen aber kein Wort verstehen, weil der Ton nicht funktio­nierte. Ein eilig in Gerichtssaal gerufener Techniker konnte da aber zum Glück Abhilfe schaffen.

Wir möchten diese Neuerung jeden­falls nicht mehr missen und freuen uns noch auf viele dieser Verhandlungen.

(Christian Dümke)

2022-12-22T17:43:59+01:0022. Dezember 2022|Allgemein|

Das 15. Türchen: Abfall­recht­liche Fachkundelehrgänge

Seit Mitte diesen Jahres haben wir mit der DEKRA Akademie eine angenehme und produktive Zusam­men­arbeit. Dabei geht es darum, dass wir bei Schulungen von Betriebs­an­ge­hö­rigen den Part zum Abfall­recht übernehmen.

Bisher haben wir uns an Grund­lehr­gängen beteiligt, dabei geht es um Fachkun­de­nach­weise nach:

  • der Verordnung über Entsor­gungs­fach­be­triebe, technische Überwa­chungs­or­ga­ni­sa­tionen und Entsor­ger­ge­mein­schaften (EfbV),
  • Verordnung über das Anzeige- und Erlaub­nis­ver­fahren für Sammler, Beför­derer, Händler und Makler von Abfällen (AbfAEV),
  • und Verordnung über Betriebs­be­auf­tragte für Abfall (AbfBe­auftrV).

Nächstes Jahr wird die Koope­ration weiter vertieft, da wir zusätzlich auch für Fortbil­dungs­lehr­gänge einge­setzt werden, die sich an Betriebs­an­ge­hörige richten, die den Grund­lehrgang bereits absol­viert haben und eine Auffri­schung benötigen.

Die Lehrgänge sind für uns ein willkom­mener Anlass, mit Beschäf­tigten aus der Branche ins Gespräch zu kommen. Zugleich können wir unsere Erfah­rungen aus der Mandats­arbeit im Bereich Abfall- und Umwelt­recht einbringen und profi­tieren von unserer Erfahrung im akade­mi­schen Lehrbe­trieb. Das Mandat wird von Rechts­anwalt Dr. Olaf Dilling betreut.

2022-12-22T12:18:58+01:0022. Dezember 2022|Abfallrecht|