re Adventskalender Tür 3: Datenschützereien
Wir öffnen unser 3. Türchen des virtuellen re Adventskalenders, mit dem wir
Ihnen einen kleinen Einblick geben möchten, was unsere Kanzlei in diesem
Jahr so an interessanten Verfahren und Projekten betrieben hat.
Einer unserer Mandanten hatte Anfang des Jahres ein Problem mit einer
Datenschutzbehörde, denn diese ermittelte gegen ihn wegen eines mutmaßlichen Verstoßes gegen die DSGVO. Hintergrund war ein Streit des Mandanten mit einer ehemaligen Kundin um einen Vertrag. Die Kundin war der Meinung sie hätte den Vertrag wirksam widerrufen, während die Mandantin eigentlich noch Geld von der Kundin verlangt hatte. Die Kundin versuchte sich des
Rechtsstreits sehr kreativ zu entledigen, in dem sie die Mandantin zur
Löschung all ihrer personenbezogenen Daten aufforderte und als das nicht
half, eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einlegte. Diese nahm, von
einem gewissen Ermittlungseifer getrieben Kontakt zum Mandanten auf und
stellte bohrende Fragen. Der versuchte die Sache zunächst noch selbst zu
klären und schaltete schließlich uns ein. So entspann sich ein längerer
Schriftwechsel zwischen uns und der Behörde.
Dabei ging es unter anderem um die rechtlich spannende Frage, ob überhaupt
personenbezogene Daten vorliegen, wenn der Mandant nur die Firmenanschrift
gespeichert hat, die Kundin aber offenbar ihr Büro von Zuhause aus Betrieb
und somit Firmenanschrift und Privatadresse identisch waren. Weiterhin wurde
die Frage diskutiert, ob unsere Mandantin nicht ein berechtigtes Interesse
an der Aufbewahrung dieser Daten hat, weil es sich um Daten einer
(streitigen) Rechnung handelt, die unsere Mandantin schon aus
steuerrechtlichen Gründen nicht einfach von heute auf morgen löschen kann.
Am Ende hatte die Behörde dann offensichtlich ein Einsehen, dass hier alles
mit rechten Dingen zugegangen war und stellte das Verfahren ein. Derartige
Ermittlungen sollten nicht auf die leichte Schulter genommen werden, denn
die Datenschutzbehörden können bei Verstößen gegen die DSGVO empfindliche
Strafen verhängen.
(Christian Dümke)