re Advents­ka­lender Tür 3: Datenschützereien

Wir öffnen unser 3. Türchen des virtu­ellen re Advents­ka­lenders, mit dem wir
Ihnen einen kleinen Einblick geben möchten, was unsere Kanzlei in diesem
Jahr so an inter­es­santen Verfahren und Projekten betrieben hat.

Einer unserer Mandanten hatte Anfang des Jahres ein Problem mit einer
Daten­schutz­be­hörde, denn diese ermit­telte gegen ihn wegen eines mutmaß­lichen Verstoßes gegen die DSGVO. Hinter­grund war ein Streit des Mandanten mit einer ehema­ligen Kundin um einen Vertrag. Die Kundin war der Meinung sie hätte den Vertrag wirksam wider­rufen, während die Mandantin eigentlich noch Geld von der Kundin verlangt hatte. Die Kundin versuchte sich des
Rechts­streits sehr kreativ zu entle­digen, in dem sie die Mandantin zur
Löschung all ihrer perso­nen­be­zo­genen Daten auffor­derte und als das nicht
half, eine Beschwerde bei der Daten­schutz­be­hörde einlegte. Diese nahm, von
einem gewissen Ermitt­lungs­eifer getrieben Kontakt zum Mandanten auf und
stellte bohrende Fragen. Der versuchte die Sache zunächst noch selbst zu
klären und schaltete schließlich uns ein. So entspann sich ein längerer
Schrift­wechsel zwischen uns und der Behörde.

Dabei ging es unter anderem um die rechtlich spannende Frage, ob überhaupt
perso­nen­be­zogene Daten vorliegen, wenn der Mandant nur die Firmenanschrift
gespei­chert hat, die Kundin aber offenbar ihr Büro von Zuhause aus Betrieb
und somit Firmen­an­schrift und Privat­adresse identisch waren. Weiterhin wurde
die Frage disku­tiert, ob unsere Mandantin nicht ein berech­tigtes Interesse
an der Aufbe­wahrung dieser Daten hat, weil es sich um Daten einer
(strei­tigen) Rechnung handelt, die unsere Mandantin schon aus
steuer­recht­lichen Gründen nicht einfach von heute auf morgen löschen kann.

Am Ende hatte die Behörde dann offen­sichtlich ein Einsehen, dass hier alles
mit rechten Dingen zugegangen war und stellte das Verfahren ein. Derartige
Ermitt­lungen sollten nicht auf die leichte Schulter genommen werden, denn
die Daten­schutz­be­hörden können bei Verstößen gegen die DSGVO empfindliche
Strafen verhängen.

(Christian Dümke)