Windkraft ist umstritten. Teilweise beruht diese Ablehnung auf verbrei­teten Irrtümern, etwa über die Auswir­kungen von Windkraft­an­lagen auf Vögel oder die mensch­liche Gesundheit. Doch nicht jeder, der Windkraft skeptisch sieht, ist schlecht infor­miert. Vielfach beruht die Skepsis auch auf einem handfesten Grund: Die Gemeinde, in der ein Windpark errichtet werden soll, hat teilweise erheb­liche Planungs­auf­wände, das gewohnte Landschaftsbild ändert sich, aber die Menschen, die in der Gemeinde leben, haben oft nichts von den Windkraft­an­lagen. Denn während früher dort, wo Energie erzeugt wurde, die Gemeinden in Form von Gewer­be­steuern profi­tierten und Arbeits­plätze entstanden, verdienen heute oft Projekt­ge­sell­schaften in Metro­polen und die Erzeugung kommt mit einem Minimum an Mitar­beitern aus, die zudem nicht vor Ort leben und arbeiten. Kein Wunder, dass weder Gemein­de­ver­treter noch Anwohner jubeln, wenn ein Windpar­k­in­vestor auftaucht.

Dass ein Teil der Erträge vor Ort bleiben soll, hat der Gesetz­geber des EEG 2021 im § 6 EEG 2021 verankert. Auf dieser Grundlage dürfen Gemeinden finan­ziell beteiligt werden. Das verab­schiedete, ab dem kommenden Jahr geltende EEG 2023 weitet diese Möglichkeit auf größere Anlagen und Anlagen in der sonstigen Direkt­ver­marktung aus. Doch so sehr diese Möglichkeit zu begrüßen ist: Für die meisten Bürger ist Geld für die Stadt etwas völlig anderes als Geld, das ihnen direkt zukommt. Schließlich profi­tierten auch in den alten Zeiten der Boden­schätze nicht nur die Städte von dem natür­lichen Reichtum der Region, auch die Bürger profi­tierten. Warum also nicht ein Windbür­gergeld denje­nigen auszahlen, die im Umkreis der Anlage leben?

Doch darf ein Anlagen­be­treiber ein solches Windbür­gergeld zahlen? Wie kann und muss es ausge­staltet sein, vor allem auch in Hinblick auf die Grenzen des Kommu­nal­rechts? Diese Fragen haben wir für die Landes­en­er­gie­agentur Hessen, die LEA, geprüft und in zwei Muster­ver­trägen umgesetzt. Sie sind in die Toolbox einge­gangen, mit der das Land Hessen die Energie­wende in Kommunen unter­stützt. Die frei zugäng­liche Toolbox soll kommu­nalen Entschei­dungs­trägern, aber auch anderen Stake­holdern der Energie­wende vor Ort, Möglich­keiten aufzeigen, auf die man nicht sofort kommt, und mit Check­listen, Ratschlägen, Mustern und Ansprech­partnern den Ausbau der Erneu­er­baren fördern.

Das Mandat führt Dr. Miriam Vollmer.