Halt stop, alles anders!

Ende Mai ist das neue Energie­si­che­rungs­gesetz (EnSiG) in Kraft getreten, das mit dem § 24 Abs. 1 EnSiG eine Grundlage für die Wälzung steigender Gaspreise in einer Gasman­gellage vom Importeur bis zum Letzt­ver­braucher enthält. Doch die Norm geriet schnell in die kritische Diskussion: Wie es mit Verträgen mit Erfül­lungsort Deutschland, aber unter der Geltung auslän­di­schen Rechts steht, wurde ebenso disku­tiert wie die Abding­barkeit der Norm und deren Voraus­set­zungen oder die Frage, welche Preis­stei­ge­rungen aus welchen Zeiträumen eigentlich in die Anpassung einbe­zogen werden können. Zudem dringt es langsam ins öffent­liche Bewusstsein, um welches Maß an Preis­er­hö­hungen es überhaupt geht: Schon die aktuellen Börsen­preise für Gas sind mehr als zehnmal so hoch wie viele letztes Jahr vertraglich verein­barte Preise. Die Auswir­kungen im Falle einer noch weiter verschärften Gasknappheit bei einer 1:1 Weitergabe in der Liefer­kette wären dramatisch.

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Angesichts dieser Situation plant die Bundes­re­gierung nun wohl eine alter­native Strategie. Die Impor­teure würden nach einem neuen § 26 EnSiG‑E zwar den neuen, noch höheren Preis an ihre auslän­di­schen Verkäufer bezahlen. Es würde aber keine Wälzung über die Händler bis hin zum Energie­ver­sorger und den von ihm belie­ferten Letzt­ver­braucher statt­finden. Statt dessen würden die Mehrkosten per Umlage auf alle Gaskunden verteilt, also ungefähr so wie bei der heute entfal­lenen EEG-Umlage. Die Umlage würde von der Trading Hub Europe ermittelt. Der Produkt­preis wäre also derselbe wie bisher, aber eine vermutlich recht hohe Umlage würde den Gesamt­preis treiben. Vorteil aber: Die Nachteile verteilen sich auf mehr Schultern. Und es ist nicht an jedem einzelnen Letzt­ver­braucher, auf eigene Faust überprüfen zu lassen, ob die Preis­an­passung richtig ermittelt wurde.

Ob es so kommt, wann es so kommt, ob sich alles in ein paar Wochen wieder ändert, weiß natürlich keiner (Miriam Vollmer)