Haftung der Kommune für Astbruch

Dass die Eröffnung eines Verkehrs, z.B. durch Einrichtung von Wegen oder Straßen, immer auch Verkehrs­si­che­rungs­pflichten mit sich bringt, ist allgemein bekannt. Eine Gemeinde in Rheinland-Pfalz hat nun feststellen müssen, dass die Einrichtung eines Waldpark­platzes mit beson­deren Risiken verbunden ist, denen durch regel­mäßige Kontrollen auch nur bedingt begegnet werden kann.

Auf dem Parkplatz des Kletter­gartens im Stadtwald war im Juni ein ca. vier Meter langer Ast abgebrochen und hatte an einem darunter parkenden Kfz einen Schaden von über 7.000 Euro verur­sacht. Die Stadt hatte im Januar die Bäume von einem Baumgut­achter prüfen lassen, der ihren Zustand für unbedenklich erklärt hatte. Der Kfz-Halter machte gegenüber der Stadt den Schaden mit der Begründung geltend, dass die Kontrolle im Januar nicht ausge­reicht hätte.

Die Stadt war der Auffassung, dass bei einem Waldpark­platz eine mehr als halbjähr­liche Kontrolle nicht erwartet werden können, außerdem sei nach Forst­recht im Wald die Forst­ver­waltung und damit das Land zuständig. Das Landge­richt (LG) Koblenz hat dem Kläger nach der bisher veröf­fent­lichten Presse­mit­teilung Recht gegeben und den Schadens­ersatz zugesprochen (Urteil vom 15. Februar 2022 – 1 O 72/20). Nach Auffassung eines Gutachters sei vorher zu erkennen gewesen, dass eine Gefährdung durch Astbruch bestehen würde. Nach dem neuen rheinland-pfälzi­schen Forst­gesetz sei die Gemeinde als Waldbe­sitzer und nicht etwa das Land für den Revier­dienst und damit für die Sicherheit verantwortlich.

Das Urteil zeigt, dass von Waldpark­plätzen unkal­ku­lierbare Risiken für die Gemeinde ausgehen können. Dies insbe­sondere deshalb, weil Sturm­war­nungen Menschen von Waldspa­zier­gängen abhalten mögen, aber dass parkende Autos vorsorglich vom Waldpark­platz entfernt werden, ist weniger wahrscheinlich. Ob diese Entscheidung des Landge­richts Koblenz, nach der eine regel­mäßige (halb-)jährliche Begut­achten der Bäume nicht ausreicht, tatsächlich in der Rechts­spre­chung Schule macht, bleibt abzuwarten (Olaf Dilling).