BVerwG: Bund zahlt Strecken­kon­trollen für Bundesstraßen

Die Länder verwalten im Auftrag des Bundes die Bundes­straßen – und bis Ende letzten Jahres auch die Bundes­au­to­bahnen – im Auftrag des Bundes. Um die Verkehrs­si­cherheit und Instand­haltung zu gewähr­leisten sind dafür in regel­mä­ßigen Abständen Strecken­kon­trollen erfor­derlich. Diese werden durch sogenannte Strecken­warte durch­ge­führt, die im Turnus in regel­mä­ßigen Zeitab­ständen alle Bundes­straßen und Bundes­au­to­bahnen abfahren müssen und dabei aus dem Fahrzeug Sicht­kon­trollen durch­führen. Ziel dieser Fahrten ist es, Mängel oder Gefah­ren­quellen zu beseitigen.

Froschperspektive auf Bundesstraße

Über die Kosten dieser Kontrollen war zwischen Bund und Ländern ein Streit entbrannt, der inzwi­schen vom Bundes­ver­wal­tungs­ge­richt geklärt wurde. Der Bund war, nach wieder­holtem Hinweisen des Bundes­rech­nungshofs, davon ausge­gangen, dass es sich bei den Sach- und Perso­nal­kosten der Strecken­kon­trollen um eine Verwal­tungs­aus­gaben im Sinne des Art. 104a Abs. 5 GG handele. Diese müsste demnach den Ländern zur Last fallen. Bisher war aller­dings der Bund dafür aufgekommen.

In einem Muster­ver­fahren hatte der Bund zunächst dem Land Hessen für die Jahre 2012 bis 2020 insgesamt Strecken­kon­troll­kosten in Höhe von 16.743.696,75 Euro in Rechnung gestellt und mit einer Forderung des Landes Hessen aufge­rechnet. Dagegen hat Hessen Klage erhoben. Das Bundes­ver­wal­tungs­ge­richt hat dem Land recht gegeben. Denn mit der Strecken­kon­trolle hätten die Bundes­länder die Straßen­baulast und die Verkehrs­si­che­rungs­pflicht für die Bundes­fern­straßen wahrge­nommen. Diese Sachaufgabe hätten sie im Rahmen der Verwaltung der Bundes­fern­straßen im Auftrag des Bundes zu erfüllen. Hier gelte daher Art. 104a Abs. 2 GG, nach dem der Bund die sich ergebenden Ausgaben trägt, wenn die Länder im Auftrage des Bundes handeln (Olaf Dilling).

2022-06-15T16:01:58+02:0015. Juni 2022|Verkehr, Verwaltungsrecht|

Wie weiter, ETS?

Bäm! Keine Mehrheit für den in Verhand­lungen vor der Plenar­be­fassung abgeschwächten Kompromiss zum Emissi­ons­handel des Bericht­erstatters Peter Liese von EVP im Europäi­schen Parlament. Damit ist nun wieder völlig offen, wie es mit dem Europäi­schen Emissi­ons­handel weitergeht. Weder ist klar, ob der deutsche nationale Emisisons­handel (nEHS) in einem EU-System für die Bepreisung des CO2 aus Treib­stoffen und Brenn­stoffen wie Benzin und Erdgas aufgeht. Noch was aus dem EU-Emissi­ons­han­dels­system wird, dessen Grundlage, die Emissi­ons­han­dels­richt­linie 2003/87/EC weiter­ge­schrieben werden muss.

Doch woran ist der Bericht nun gescheitert? Offenbar können sich die Lager nicht auf eine Vorge­hens­weise zur kosten­losen Zuteilung von Zerti­fi­katen einigen. Einig ist man sich zwar, dass die Zuteilung auslaufen soll. Aber wann das der Fall sein soll, ist umstritten. Die Kommission will ab 2026 abschmelzen. Bericht­erstatter Liese schlug in seinem Bericht eine Verrin­gerung der freien Zutei­lungen erst ab 2028 beginnend vor. Das Ende der freien Zutei­lungen sollte zwischen  2030 (Progressive), 2032 (S&D und Liberale) und 2034 (v. a. EVP) statt­finden. Hier fand man letztlich nicht zuein­ander. Gleich­zeitig soll die europäische Industrie durch den CBAM, also einen Aufschlag auf lastenfrei produ­zierte und impor­tierte Mengen an der EU-Grenze geschützt werden. Hier ist schon proble­ma­tisch, ob ein früher Einstieg in den Grenz­me­cha­nismus bei gleich­zeitig noch statt­fin­dender Zuteilung nicht gegen WTO-Recht verstößt.

Verschmutzung, Umgebung, Drohne, Klimawandel

Doch wie geht es nun weiter? Das EP hat nicht endlos Zeit, denn schon in den nächsten Jahren sollte der Einstieg in den Emissi­ons­handel für Gebäude und Verkehr statt­finden. Auch bezieht sich die derzeit laufende Zuteilung von Zerti­fi­katen nur auf die Zeit bis 2025, wenn 2024 ein Zutei­lungs­ver­fahren für die Folge­jahre statt­finden soll, muss also schnell geklärt werden, was nun kommt. Deswegen sollte schon diese Woche weiter­ge­sprochen werden und am 23. Juni im Plenum abgestimmt werden. Doch schon heute, am 13. Juni 2022, gab es erneut Irrita­tionen: Der Umwelt­aus­schuss würde nicht noch einmal befasst, der Bericht aus dem Umwelt­aus­schuss mit den Änderungen, die das progressive Lager zurück­ge­wiesen hatte, solle erneut zur Abstimmung gestellt werden. Wie es nun weitergeht, ist also weiter unklar. Die nächsten Wochen werden also auch klima­schutz­po­li­tisch spannend (Miriam Vollmer).

 

2022-06-15T00:35:47+02:0015. Juni 2022|Emissionshandel, Energiepolitik|