Der geschenkte Erdaushub
Zugegeben gehören Juristen nicht zu den beliebtesten Berufsgruppen. Jedenfalls rangierten Juristenparties im Studium an Beliebtheit eher in den hinteren Rängen, so irgendwo zusammen mit BWL und jedenfalls weit hinter Kunstgeschichte, Philosophie oder Naturwissenschaften.
In manchen Fällen wird auch direkt deutlich, woran das liegt. Bei einem abfallrechtlichen Lehrgang für Betriebsbeauftragte hat uns neulich ein Teilnehmer sein Leid geklagt. Tätig in der Entsorgungsbranche habe er immer mal wieder Ärger mit der Umweltbehörde. Das sei auch der Grund, warum er nun diesen Lehrgang besuchen müsse. Das sei auf Anordnung erfolgt. Natürlich gäbe es so gut wie nie einen stichhaltigen Grund für den Ärger. Es handele sich oft schlicht um Lappalien.
Zum Beispiel war da die Sache mit dem Erdaushub. Ein Kunde hatten einen Container bestellt, weil er im Garten Erdarbeiten zum Bau eines Fundaments durchgeführt hatte. Dabei war ein großer Haufen besten Mutterbodens übrig geblieben. Nun traf es sich, dass ein anderer Hauseigentümer in der Nachbarschaft das gegenteilige Problem hatte. Er brauchte Erde, um ein Beet anzulegen. Was lag näher als zwischen den beiden Kunden zu „makeln“ und den Erdboden nicht auf die Deponie, sondern nur zwei Straßen weiter zu bringen. Nicht gerechnet hatte der Entsorgungsunternehmer mit einem wachsamen Nachbarn.
Der meldete den ganzen Vorgang der Behörde, die wiederum Auskunft über die Herkunft des Bodens und Aufschluss über den Zuordnungwert der Länderarbeitgemeinschaft Abfall (LAGA) verlangte. Denn da der Boden aus einem urban geprägten Gebiet stamme, in dem Altlasten grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden können, sei nur bei einem LAGA Zuordnungswert von Z0 eine Einbringung in einen anderen Garten unbedenklich. Schweren Herzens musste der Entsorgungsunternehmer den Boden wieder in den Container schaufeln und zur nächsten Deponie fahren. Denn eine Beprobung wäre in diesem Fall zu aufwendig gewesen.
So geht es manchmal. Man will nur nett sein, einem Gartenbesitzer helfen und die Deponie von wertvollem Boden entlasten und hat dabei doch das Nachsehen. Die Behörde wird sagen, dass das in diesem Fall ja so sein mag, aber schließlich auch Eigentümer von Grundstücken mit Altlasten auf die Idee kommen könnten, die Deckschicht ihre Grundstückes großzügig an andere zu verschenken. Und dass die potentiellen Empfänger derartiger Zuwendungen mit Pferdefuß den Umweltjuristen in deutschen Ämtern dankbar sein sollten. Denkbar ist das natürlich. Ob dieses Argument den Teilnehmer des Lehrgangs überzeugt hat, ist eine andere Frage (Olaf Dilling).