Es geht los: Das EEG-Osterpaket im Entwurf
Das Wirtschaftsministerium (BMWK) liefert: Zu Ostern war die EEG-Novelle angekündigt, die Kabinettsberatung ist nun sogar schon für den 6. April geplant. Diese Woche liegt der Entwurf auf dem Tisch.
Während in den letzten Jahren im Vordergrund stand, Wirtschaft und Verbraucher nicht durch eine stetig steigende EEG-Umlage zu überfordern, gibt das neue BMWK nun (Bio-)Gas: Schon 2035 soll die Stromerzeugung in Deutschland so gut wie klimaneutral sein. Schon 2030 – also in nur acht Jahren – soll 80% des Bruttostromverbrauchs aus erneuerbaren Quellen stammen. Um den Ausbau so rapide zu fördern, wird auf ein Bündel an Maßnahmen gesetzt. Dabei bleibt die Marktprämie vorerst der Regelfall.
Der Zubau soll kräftig ausfallen: Ein neuer § 4 formuliert einen ehrgeizigen Ausbaupfad über das Jahr 2035 hinaus. 2030 sollen 110 GW Wind onshore stehen, 2040 sind 160 GW geplant. Solar soll 2030 stattliche 200 GW aufweisen, 2045 soll sich diese Leistung verdoppelt haben. Ausgeschrieben wird also deutlich mehr. Zudem werden die nicht bezuschlagten Ausschreibungsmengen ab 2024 ins Folgejahr mitgenommen, so dass das Gesamtziel stehen bleibt, auch wenn es zu Verzögerungen kommt.
Für Bürgerwindparks soll erst ab 18 MW die Ausschreibungspflicht greifen, für Bürgersolarparks ab 6 MW. Die Ausschreibungsgrenzen für die PV werden laut Entwurf von aktuell 750 kW Freifläche und 300 kW Dachanlage auf 1 MW angehoben, um die Attraktivität zu steigern und so Bauherren zu einer optimalen Ausnutzung von Flächen zu motivieren. Zusätzlich steigt laut Entwurf die PV-Einspeisevergütung. Vorgesehen ist zudem für PV für 2022 keine und ab 2023 eine Degression der Vergütung nur noch halbjährlich. Der „atmende Deckel“ soll entfallen.
Die Vergütung für die 100% Netzeinspeisung für die Aufdach-PV wird erhöht, um Dächer besser zu nutzen. Eigenerzeugungsmodelle, aber auch Speicher und Wärmepumpen, sollen separat, aber noch dieses Jahr, durch Wegfall anderer Umlagen in einem Energie-Umlagen-Gesetz gefördert werden. Über das Wind-SeeG wird auch Offshore zugebaut, vorgesehen sind 30.000 MW bis 2030. Hemmnisse gerade für Wind an Land im Natur- und Artenschutzrecht sollen beseitigt werden, das Genehmigungsrecht wird, so verspricht das Ministerium, separat verschlankt und so beschleunigt.
Auch für die Bioenergie sind Neuerungen vorgesehen: Sie können eine wichtige Rolle als Spitzenlastkraftwerke spielen und so teilweise Erdgas ersetzen. Dass mehr EE auch mehr Reservekraftwerke brauchen, wird im Entwurf durch die Förderung von Hybrid-Anlagen, die EE und Wasserstoff kombinieren, mitgedacht. Hierzu soll eine Verordnung folgen.
Die Bundesregierung plant ein Gesetz noch im Sommer 2022. Da die Kommission notifzieren muss, kann Berlin das Tempo aber nicht alleine setzen (Miriam Vollmer).