Straßenrecht: Tiefer gelegt und auf Grund gelaufen
Beim Fahren an Autobahnbaustellen ist es für Autofahrer wichtig, die Breite des eigenen Autos zu kennen. Die Breite über alles, also mit Seitenspiegeln, ergibt sich übrigens nicht aus dem Fahrzeugbrief, sondern muss notfalls mit dem Zollstock ausgemessen werden. Bis vor kurzem waren die Behelfsspuren auf Autobahnen noch 2 m, inzwischen sind sie, etwas angepasst an die Realität heutiger Fahrzeuggrößen, 2,10 m breit.
Wer ein für den Straßenverkehr zugelassenes Kfz fährt, kann daher nicht erwarten, dass Straßen in jeder Hinsicht an das eigene Fahrzeug angepasst sind. Dies zeigt auch eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz. Ein Autofahrer war mit seinem Ferrari durch die Altstadt von Cochem gefahren. Als er um falsch geparkte Kfz herumkurvte, kam er in eine Art Regenrinne und setzte auf dem daneben liegenden Gullideckel auf. Das lag nicht nur daran, dass dieser Gullideckel gegenüber der Straßenoberfläche erhaben war, sondern auch daran, dass der Ferrari bereits werkseitig tiefer gelegt war.
Die Kaskoversicherung wollte nun von der Stadt Cochem als Trägerin der Straßenbaulast den Schaden am Fahrzeug in Höhe von 60.000 Euro ersetzt bekommen. Zunächst hatte das zuständige Landgericht die Klage abgewiesen und das OLG Koblenz nun einen Hinweisbeschluss erlassen, auf den die Klägerin die Berufung zurückgezogen hat.
Die Gerichte waren übereinstimmend der Auffassung, dass die Stadt als Träger der Straßenbaulast keine Verkehrssicherungspflicht verletzt habe. Durch die Benutzung des tiefer gelegten Fahrzeuges habe der Fahrzeughalter die Gefahr selbst begründet. Er hätte dies insofern durch erhöhte Aufmerksamkeit und Vorsicht kompensieren müssen. Die Stadt muss aufgrund ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht mit erheblichen Kosten für die Allgemeinheit dafür Sorge tragen, dass die Straße für alle Fahrzeuge gefahrlos nutzbar sei. Dies gilt insbesondere wenn sie nicht für den Alltagsgebrauch entwickelt sind. Die Zulassung zum Straßenverkehr beinhalte keine Zusicherung, alle öffentlichen Straßen gefahrlos benutzen zu können (Olaf Dilling).