Inzwischen steht es fest: Die Koalition will die EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 abschaffen. Da die Politik sich Sorgen macht, dass diese Senkung nicht bei den Letztverbrauchern ankommt, liegt nun ein Vorschlag auf dem Tisch, der sicherstellen soll, dass die Bürger tatsächlich ab Juli weniger für Strom bezahlen müssen als bisher.
Sicherstellen soll dies eine Ergänzung von § 118 EnWG. Hier sollen neue Ansätze 36 bis 39 die Versorger sowohl innerhalb wie außerhalb der Grundversorgung verpflichten, zum 1. Juli die Preise zu senken. Nun besteht eine solche Pflicht allerdings ohnehin, wenn kein absoluter umlageunabhängiger Festpreis vereinbart wurde. Dies ist dem Gesetzgeber auch bekannt, wie sich aus der Begründung, dort S. 13, ergibt. Doch es geht dem Gesetzgeber auch darum, außerhalb des normalen Turnus von Preisanpassungen auf den Preis einzuwirken.
Für Versorger heißt das: Zum 1. Juli muss der Preis gesenkt werden. Diese Senkung soll nicht mit Preisanpassungen nach oben – etwa wegen gestiegener Bezugspreise – verrechnet werden. Diese können bzw. müssen ganz normal, also wie für die Grundversorgung bzw. vertraglich vorgesehen, weitergegeben werden. Es kann also sein, dass es dieses Jahr einige Preisanpassungen und viel Hin und Her geben wird, denn bekanntlich sind die Bezugspreise kräftig gestiegen. Die Senkung um die EEG-Umlage ist damit in den meisten Fällen eher Kosmetik (Miriam Vollmer)
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