Heute am 23. September 2020 soll das Bundes­ka­binett über den Entwurf des EEG 2021 abstimmen. Die Bundes­re­gierung meint es also offenbar wirklich ernst mit dem Plan, zum Jahresende fertig zu sein. Immerhin: Das feder­füh­rende BMWi hat offenbar eine Reihe von Änderungs­vor­schlägen aufge­nommen, um auch die Kritiker des ersten Referen­ten­ent­wurfs vom 14. September 2020 mitzunehmen:

# Die Ausbau­ziele für Biogas­an­lagen wurden noch einmal angepasst, sie sollen aber vorwiegend als Back Up dienen, was Wirtschaft­lich­keits­fragen aufwirft.

# Leider wird auch im neuen Entwurf der selbst verbrauchte eigen­erzeugte PV-Strom nicht generell von der EEG-Umlage befreit. Dies würde auch vielen Quartiers­pro­jekten sehr helfen und die dezen­trale Energie­wende endlich scharf schalten. Gleichwohl, die nun geplante Befreiung von Anlagen­ver­bräuchen aus Anlagen mit immerhin <20 kW bei nur 10.000 kWh/a hilft zumindest in kleinen Projekten (die aller­dings oft aus anderen Gründen nicht wirtschaftlich sind).

# Für die Quartiers­pro­jekte ein Erfolg: Die Mieter­strom­ver­gü­tungs­sätze sollen angehoben werden.

# Die Ausschrei­bungs­pflicht für Aufdach-PV ab 100 kW soll nun doch erst ab 500 kW greifen. Das ist sinnvoll, der Aufwand würde vielen kleineren Projekten schaden.

# Auch bei der Änderung des § 51 EEG 2017, der bisher erst nach sechs Stunden negativen Strom­preisen die Markt­prämie auf null reduziert, kommt die Bundes­re­gierung ihren Kritikern entgegen: Zuerst waren für noch nicht bezuschlagte neue Anlagen 15 Minuten geplant, nun eine Stunde. Für Bestands­an­lagen bleibt es beim Status Quo.

Insgesamt gleichwohl: Das ist nicht das EEG, das die Republik braucht, will sie ihre Klima­ziele wirklich erreichen. Gerade für Inves­ti­tionen in dezen­trale Projekte bietet dieser Entwurf auch nach den jüngsten Änderungen keine ausrei­chende Basis. Wichtig wäre neben der Befreiung des Eigen­ver­brauchs an EEG-Strom von der EEG-Umlage auch in größeren Projekten eine Neure­gelung der Anlagen­zu­sam­men­fassung (Miriam Vollmer).

Sie möchten mehr über das neue EEG 2021 wissen? Wir stellen am 27. Oktober 2020 von 10.00 Uhr bis 12.15 Uhr den dann aktuellen Entwurf vor. Programm und Anmeldung hier.