Next Generation E-Mobility? Was das 750-Mrd.-Euro-Programm der Kommission für die E-Mobility bedeutet

Vergangenen Mittwoch hat die Europäische Kommission ein 750 Mrd. Euro schweres Programm namens „Next Generation EU“ zur Überwindung der Folgen der Corona-Pandemie vorgestellt. 500 Mrd. Euro sollen als Zuschüsse und 250 Mrd. Euro als Kredite an EU-Staaten vergeben werden. Da der EU-Haushalt keine 750 Mrd. Euro umfasst, soll die EU ermächtigt werden, Kredite aufzunehmen. Diese Kredite sollen dann im Zeitraum von 2018 bis 2058 aus den künftigen EU-Haushalten zurückgezahlt werden.

Damit der daraus resultierende höhere Bedarf des EU-Haushalts nicht ausschließlich aus höheren Beiträgen der Mitgliedstaaten finanziert werden muss, plant die Kommission im Rahmen des „Next Generation EU“-Programms, neue europäische Einnahmequellen zu schaffen. Im Raume steht u.a. die Generierung von Eigenmitteln auf der Basis des europäischen Emissionshandelssystems. Ob die Kommission eine Ausweitung des bestehenden Emissionshandelssystems auch auf andere Bereiche erwägt und damit den ab 2021 in Deutschland geltenden nationalen Emissionshandel für Brennstoffe verdrängen wird, bleibt offen. Als weitere Quelle für künftige Eigenmittel nennt die Kommission die Einführung eines CO2-Grenzausgleichssystems (sog. carbon border adjustment). Der bereits zu Anfang des Jahres viel diskutierte Vorschlag ist in der Zwischenzeit also bei der Kommission nicht in Vergessenheit geraten. Auch eine europäische Digitalsteuer hält die Kommission für denkbar, sollten die Bemühungen auf völkerrechtlicher Ebene im Rahmen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) scheitern.

Wie soll aber die E-Mobility von den zusätzlichen EU-Haushaltsmitteln profitieren? Wir haben uns das „Next Generation EU“-Programm im Hinblick darauf einmal angeschaut und wollen Ihnen das Wichtigste hierzu kurz vorstellen:

Der bisherige Fonds „Invest EU“ soll auf insgesamt 30,3 Mrd. Euro aufgestockt werden. Damit wird der Finanzierungsrahmen „Nachhaltige Infrastruktur“ mehr als doppelt so groß. Die Mittel sollen für Folgendes verwendet werden:

# Förderung der Herstellung und des Einsatzes nachhaltiger Fahrzeuge und Schiffe sowie alternativer Treibstoffe

# Mitfinanzierung einer Million Ladestationen durch die Fazilitäten „Connectiong Europe“, „InvestEU“ und andere Fonds

# Unterstützung von Städten und Unternehmen bei der Erneuerung ihrer Fuhrparks durch saubere Fahrzeuge

# Förderung einer nachhaltigen Verkehrsinfrastruktur 

# Öffentliche Investitionen zur Unterstützung der Erholung im Verkehrssektor sollten daran geknüpft werden, dass die Industrie zusagt, in saubere und nachhaltige Mobilität zu investieren

# Investition in für Energiewende zentrale Technologien wie sauberen Wasserstoff, Batterien, CO2-Abscheidung und -Speicherung: Hierfür soll die Arbeit der Europäischen Batterie-Allianz beschleunigt vorangetrieben werden und die bereits von der EU vorgeschlagene neue Allianz und Strategie für sauberen Wasserstoff soll die schnelle Ausweitung der Herstellung und Verwendung sauberen Wassersoffs in Europa leiten und koordinieren.

Die Kommission bleibt damit erst einmal noch recht vage, wie konkret die E-Mobility gefördert werden soll. Zu begrüßen ist allerdings, dass der Ausbau der Ladeinfrastruktur ausdrücklich hervorgehoben wird. Wer wird sich schon ein Elektroauto kaufen wollen, wenn er dieses nur umständlich laden kann? Hier liegt sicherlich ein Schlüssel zum stockenden Ausbau der Elektromobilität (aktuell bereits hier und hier). Einzelheiten sind laut dem aktualisierten Arbeitsplan der Kommission aber erst im vierten Quartal 2020 zu erwarten (Fabius Wittmer).

2020-06-03T17:59:36+02:003. Juni 2020|Energiepolitik, Umwelt, Verkehr|

Die mit Abwärme beheizte Altstadt

Über das Beispiel einer Wärmepumpe, die mit Abwasser eines Klärwerks betrieben wird und dessen Abwärme für die Fernwärmeversorgung nutzbar macht, hatten wir schon einmal geschrieben. Dass das Thema auf Interesse stößt, zeigen mehrere Kommentare und Zuschriften dazu. Vor allem über andere, bereits früher realisiertes Projekte.
Zum Beispiel ein Projekt zur Nutzung von Abwasserwärme der Stadtwerke Lemgo. Es wurde bereits ab 2017 geplant und läuft seit letztem Jahr im Regelbetrieb. Das Lemgoer Projekt wurde im Rahmen der „Nationalen Klimaschutzinitiative“ gefördert. Durch die Wärmepumpe wurde das ehrgeizige Ziel ermöglicht, den historischen Altstadtkern der Stadt Lemgo klimaneutral mit Wärme zu versorgen. Ein Projekt, das angesichts des Rückstands bei der Wärmewende auch überregional Pilotcharakter hat.

Herausgekommen ist Großwärmepumpe mit einer Wärmeleistung von 2,5 MW, die trotz der bislang geringen Laufzeit bereits einige Gigawattstunden Wärme in das Lemgoer Wärmenetz eingespeist hat. Ob sich eine Wärmepumpe – abgesehen von der staatlichen Förderung – letztlich lohnt, hängt aber auch von der Temperatur der Abwässer ab. In Lemgo sind es im Jahresdurchschnitt nach der letzten Reinigungsstufe immer noch 13°C.

Bei niedrigeren Temperaturen dürfte bezogen auf Energieeffizienz und CO2-Einsparung eine klassische Kraft-Wärme-Kopplungsanlage günstiger sein. Denn für den Betrieb einer Wärmepumpe muss erst einmal mechanische Energie zur Kompression investiert werden, die ein Temperaturgefälle erzeugt, um die Restwärme nutzbar machen zu können.

Aus rechtlicher Sicht ist der Genehmigungsprozess interessant. Weil das Abwasser die Wärmepumpe durchfließt, ist eine wasserrechtliche Zulassung nach § 8 Abs. 1 WHG nötig. Da das Wasser aber weder dauerhaft entnommen noch chemisch verändert, sondern lediglich abgekühlt wird, stellen sich hier in der Regeln wohl keine großen Schwierigkeiten. Gerade in den Sommermonaten wirkt sich die Abkühlung sogar positiv auf die Gewässerökologie aus, da der Aufheizung des Wassers und dem Algenwachstum entgegengewirkt wird. Artenschutzrechtlich sollte nachgewiesen werden, dass das Gewässer nicht zu stark abgekühlt wird. Denn dadurch könnten z.B. Libellen- und Froscharten gestört werden. Außerdem darf bei einer Havarie kein Kältemittel in das Gewässer gelangen. Hier ist ein Nachweis entsprechender technischer Vorkehrungen hilfreich (Olaf Dilling).

2020-06-11T14:36:47+02:002. Juni 2020|Umwelt, Wärme, Wasser|