Temporäre Radwege

Die Bürger­meis­terin der kolum­bia­ni­schen Haupt­stadt Bogotá, Claudia López, hat es vorge­macht. Bereits Mitte März hat sie verfügt, dass in der Anden­me­tropole vorüber­gehend 117 Kilometer Fahrradwege einge­richtet werden. Dadurch sollte zum einen der ÖPNV mit seinem erheb­lichen Anste­ckungs­risiko während der Corona-Krise entlastet werden. Zum anderen sollte vermieden werden, dass das Gesund­heits­system noch zusätzlich mit Verkehrs­un­fällen belastet wird. In der Folge sind weltweit viele andere Städte, wie New York, Paris, Wien  gefolgt. Nicht alle mit tempo­rären Radwegen. Manche haben auch Straßen für Pkws gesperrt, um sie Fußgängern zur Verfügung zu stellen.

In Deutschland hat der Bezirk Kreuzberg-Fried­richshain in Berlin temporäre Radver­kehrs­an­lagen einge­richtet. Nicht nur zur Entlastung des ÖPNV und des Gesund­heits­systems, sondern auch zugunsten des Infek­ti­ons­schutzes: Tatsächlich stellen sich nämlich die Probleme bei der Einhaltung der Abstands­regeln, auf die wir bereits im Zusam­menhang mit dem Fußverkehr hinge­wiesen haben, auch in Bezug auf Fahrrad­verkehr. In einem Handbuch, das die Erfah­rungen aus Kreuzberg-Fried­richshain an andere Kommunen weitergibt, wird vorge­rechnet, dass zur Einhaltung der Abstände die Regel­breite der Radwege zu Zeiten von Corona mindestens 3 m betragen soll. Vor Corona wurden 2,5 m als ausrei­chend angesehen, um sicher neben­ein­ander oder anein­ander vorbeizufahren.

Die Einrichtung von Radwegen, Fahrrad­straßen oder Schutz­streifen für Radfahrer bedarf, anders als andere Verkehrs­zeichen und Verkehrs­ein­rich­tungen nach § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 1 – 3 StVO keiner beson­deren örtlichen Gefah­renlage, die über das allge­meine Risiko erheblich hinausgeht. Wegen des Infek­ti­ons­schutzes ist die Einrichtung ausrei­chend breiter Fahrradwege zudem aus Gründen der Gefah­ren­abwehr nötig. In Kreuzberg wurde daher die Notwen­digkeit erkannt, temporäre Radwege durch Sperrung von Fahrspuren für Kfz im stark beschleu­nigten Verfahren einzu­richten (Olaf Dilling).

Falls Sie sich für die aktuelle Reform der StVO – insbe­sondere im Kontext der Verkehrs­planung in der Corona-Krise – inter­es­sieren, bieten wir Ihnen ein Webinar an, zu dem Sie sich hier anmelden können.