EEG: Keine Aufhebung des 52-GW-Deckels geplant
Eigentlich ist seit September 2019 alles klar: Der Solardeckel soll weg. Der § 49 Abs. 5 EEG 2017, der verhindern sollte, dass die EEG-Umlage bedingt durch einen allzu feurigen Ausbau der Photovoltaik durch die Decke geht, sieht vor, dass bei insgesamt 52 GW Leistung von PV-Anlagen die Vergütung für neue Solaranlagen mit bis zu 750 kW auf null sinkt. Der weitere Ausbau wäre damit finanziell so unattraktiv, dass es absehbar keinen Zubau über wenige Eigenversorgungsmodelle hinaus geben würde.
Absehbarer Weise würde dieser Deckel noch im ersten Halbjahr 2020 erreicht. An sich wollte die Regierung dem zuvorkommen und den Deckel abschaffen. Allerdings erklärte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) sich hierzu nur bereit, wenn das Umweltministerium (BMU) im Gegenzug Zugeständnisse bei der Abstandsregelung zwischen Wohnbebauung und Windkraftanlagen machen würde. Hier streitet man sich seit Monaten.
Offenbar ist das BMWi nach wie vor nicht bereit, das Patt aufzulösen. Im aktuellen Entwurf einer EEG-Novelle ist eine Streichung des § 49 Abs. 5 EEG 2017 nicht vorgesehen. Ob das BMWi darauf spekuliert, dass nun, wo es dringend wird, das BMU doch die Windkraft opfert?
Immerhin will das BMWi nun etwas für die Vorhabenträgern tun, die bereits einen Zuschlag in einer Ausschreibung für ihre Anlage erhalten haben, so dass nun die Frist für die Realisierung läuft. Hier ist schon die Bundesnetzagentur den Vorhabenträgern entgegen gekommen, nun soll das Gesetz selbst sechs Monate mehr Zeit einräumen. Doch solange es beim 52-GW-Deckel bleibt, gibt das BMWi der PV Steine statt Brot (Miriam Volmer).