EEG: Keine Aufhebung des 52-GW-Deckels geplant

Eigentlich ist seit September 2019 alles klar: Der Solar­deckel soll weg. Der § 49 Abs. 5 EEG 2017, der verhindern sollte, dass die EEG-Umlage bedingt durch einen allzu feurigen Ausbau der Photo­voltaik durch die Decke geht, sieht vor, dass bei insgesamt 52 GW Leistung von PV-Anlagen die Vergütung für neue Solar­an­lagen mit bis zu 750 kW auf null sinkt. Der weitere Ausbau wäre damit finan­ziell so unattraktiv, dass es absehbar keinen Zubau über wenige Eigen­ver­sor­gungs­mo­delle hinaus geben würde.

Abseh­barer Weise würde dieser Deckel noch im ersten Halbjahr 2020 erreicht. An sich wollte die Regierung dem zuvor­kommen und den Deckel abschaffen. Aller­dings erklärte das Bundes­wirt­schafts­mi­nis­terium (BMWi) sich hierzu nur bereit, wenn das Umwelt­mi­nis­terium (BMU) im Gegenzug Zugeständ­nisse bei der Abstands­re­gelung zwischen Wohnbe­bauung und Windkraft­an­lagen machen würde. Hier streitet man sich seit Monaten.

Offenbar ist das BMWi nach wie vor nicht bereit, das Patt aufzu­lösen. Im aktuellen Entwurf einer EEG-Novelle ist eine Strei­chung des § 49 Abs. 5 EEG 2017 nicht vorge­sehen. Ob das BMWi darauf speku­liert, dass nun, wo es dringend wird, das BMU doch die Windkraft opfert?

Immerhin will das BMWi nun etwas für die Vorha­ben­trägern tun, die bereits einen Zuschlag in einer Ausschreibung für ihre Anlage erhalten haben, so dass nun die Frist für die Reali­sierung läuft. Hier ist schon die Bundes­netz­agentur den Vorha­ben­trägern entgegen gekommen, nun soll das Gesetz selbst sechs Monate mehr Zeit einräumen. Doch solange es beim 52-GW-Deckel bleibt, gibt das BMWi der PV Steine statt Brot (Miriam Volmer).