Kitas und Schulen: Neue Regeln für die Notbetreuung
Zur Zeit ist es tatsächlich nicht leicht immer den Überblick über die in Deutschland geltenden Regeln zu bewahren. Zumal der Föderalismus die Sache unter diesem Gesichtspunkt tatsächlich nicht leichter macht. Kaum hat man sich an bestimmte, ein paar Wochen alte Regelungen gewöhnt, z.B. über die Notbetreuung in Kitas und Schulen, kommen neue Regeln, die zudem schrittweise Richtung Öffnung geändert werden sollen. Das führt am Ende dazu, dass selbst diejenigen, die für die Umsetzung der Regeln verantwortlich sind, sich nicht immer im Klaren darüber sind.
Heute wurde in Berlin die neue Liste der systemrelevanten Berufe veröffentlicht. In Kraft treten soll sie am 27.04.2020, also ab Anfang nächster Woche. Aufgenommen wurden viele Berufe auch aus eher verwaltenden und dienstleistenden Bereichen, z.B. Pädagogen, weitere Beschäftigte aus dem Gesundheitssektor und der Verwaltung. Sogar die Anwaltschaft ist jetzt systemrelevant! In einer E‑Mail verlieh die Rechtsanwaltskammer Berlin heute darüber Ihrer Freude Ausdruck. Wir sind eher skeptisch. Immerhin gibt es weiterhin einen Vorrang der häuslichen Betreuung.
Außerdem reicht es mittlerweile, dass nur ein Elternteil systemrelevant ist. Konsequenterweise können nun auch Alleinerziehende die Notbetreuung in Anspruch nehmen. Schließlich ist der Bereich der Kinder mit besonderem individuellen Förderbedarf, die bislang schon in Berlin in besonders schweren Fällen betreut werden konnten, ausgeweitet worden auf Fälle, in denen eine Betreuung unter dem Gesichtspunkt des Kinderschutzes notwendig ist. Alles in allem ist dürfte damit die Notbetreuung fast zur Regel geworden sein. Oder: Wie sagten wir zu Anfang? Es wird immer schwieriger, den Überblick darüber zu bewahren, welche Regeln noch gelten und welche schon zur Ausnahme geworden sind (Olaf Dilling).