Wie die Regionen entschädigt werden sollen, in denen die Kohle­ver­stromung eine wichtige Rolle für den Arbeits­markt spielt, ist inzwi­schen bekannt. Was aller­dings noch aussteht: Der Plan, wie Deutschland den von der Kohle­kom­mission ausge­ar­bei­teten Kohle­aus­stieg bis 2038 bewäl­tigen will. Immerhin ist nun bekannt, wie sich die Bundes­re­gierung den Ausstieg aus der Stein Kohle­ver­stromung vorstellt. Mit einem Satz: Zuckerbrot und Peitsche.

Anders als einige Umwelt­ver­bände fordern, soll es keine entschä­di­gungslose Abschaltung von Stein­koh­le­blöcken geben. Vielmehr ist ein Ausschrei­bungs­ver­fahren geplant. Der Mecha­nismus orien­tiert sich an dem, was die Branche schon für die Strom­erzeugung aus Sonne und Wind kennt: Unter­nehmen bieten Kapazi­täten an. Das günstigste Angebot kommt zum Zug. Da es hier ja um einen Still­le­gungs­prozess geht, wird natürlich nicht um den günstigsten Zuschlag konkur­riert, sondern um die geringste Entschä­digung für die Still­legung von Blöcken. Um die Versor­gungs­si­cherheit nicht zu gefährden, wird die Reihen­folge aber noch einmal dahin­gehend modifi­ziert, welchen Einfluss dies auf die Netze hat. Dies ist auch wichtig, weil augen­blicklich noch gar nicht absehbar ist, wie die Netzstruktur in den Dreißiger Jahren aussehen wird. Bekanntlich stoßen die großen Infra­struk­tur­vor­haben im Netzausbau auf Schwie­rig­keiten und Wider­stände, die das Ausbau­tempo deutlich verlang­samen könnten.

Doch neben dem Zuckerbrot finan­zi­eller Entschä­di­gungen für das vorzeitige Ende der Blöcke droht im Hinter­grund Vater Staat mit der ordnungs­recht­lichen Peitsche. Wenn nicht genug Kapazi­täten freiwillig still­gelegt werden, wird nach Senio­rität der Anlagen ordnungs­rechtlich still­gelegt. Ob es dazu kommt? Dies hängt wohl ganz maßgeblich vom Kurs der Emissi­ons­be­rech­ti­gungen ab. Werden diese zu teuer, lohnt sich die Kohle­ver­stromung ohnehin nicht mehr.

Immerhin hat die Bundes­re­gierung nun auch beziffert, wie sie sich die Verrin­gerung zeitlich vorstellt. Aktuell sind rund 20 GW Stein­kohle aktiv. Fünf sollen in den nächsten drei Jahren vom Netz gehen. Bis 2030 sollen dann nur noch acht produ­zieren. 2038 soll der Ausstieg dann zu null vollendet sein.

Die volks­wirt­schaft­liche Auswir­kungen, aber auch indivi­duelle Modell­be­rech­nungen sind aktuell aller­dings noch nicht abschließend möglich. Denn für die deutlich emissi­ons­in­ten­si­veren Braun­koh­le­kraft­werke soll das Regelwerk nicht gelten. Hier muss das Wirtschafts­mi­nis­terium noch liefern. Erst wenn auch dieser Entwurf auf dem Tisch liegt, lässt sich insgesamt der recht­liche Mecha­nismus rund um den Kohle­aus­stieg bewerten.