Bislang führt die Eingabe des Stichwortes „Insektenschutz“ bei Google bisher nur zu Werbung für Fliegengitter oder Insektizide. Das könnte sich bald schon ändern: Der Schutz vor Insekten soll durch den Schutz der Insekten ergänzt, manche meinen sogar ersetzt, werden. Allein in Bayern haben 1,7 Millionen Bürger im Rahmen eines Volksbegehrens einen Gesetzesentwurf unterstützt, dessen Ziel es ist, dem Artenverlust, insbesondere dem Rückgang der Bienen und Schmetterlinge, entgegenzuwirken. Inzwischen hat auch die Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) angekündigt, ein Gesetz zum Schutz der Insekten (Insektenschutzgesetz) zu planen.
Die Maßnahmen, die in dem Gesetzesentwurf des bayerischen Volksbegehrens vorgesehen sind, richten sich in erster Linie an die Landwirtschaft. So wird z.B. eine Quote für den Ökolandbau gefordert, verbesserter Schutz von Strukturelementen wie Gehölzen, Gewässern, Natursteinmauern usw, ein Verbot des Umbruchs von Dauergrünland oder des Einsatzes von Pestiziden in Naturschutzgebieten. Aber auch ein Verbot von insektenschädigenden Beleuchtungsanlagen (sog. Himmelsstrahlern) gehört zu dem Maßnahmenkatalog.
Die bayerische Landesverfassung sieht eine Art Volksgesetzgebung vor, das heißt, dass Ergebnis eines erfolgreichen Volksbegehrens nicht bloß ein Apell an den Landesgesetzgeber darstellt, sondern eine Gesetzesinitiative, die zunächst dem Landtag zur Abstimmung vorgelegt wird. Wenn der Landtag ablehnt, stimmt in einem weiteren Schritt, dem Volksentscheid, innerhalb von drei Monaten die Wahlbevölkerung über den Entwurf ab, wobei der Landtag einen Gegenentwurf zur Abstimmung stellen kann. Der bayerische Ministerpräsident Söder hat bereits angekündigt, ein Gesetz zu machen, durch das sowohl die Natur als auch die Landwirtschaft besser geschützt werden, als durch den bisherigen Gesetzesentwurf. Wir sind schon gespannt, ob sich Insektenschutz und „Insektenschutz“ tatsächlich halbwegs konfliktfrei vereinbaren lassen.
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