Bislang führt die Eingabe des Stich­wortes „Insek­ten­schutz“ bei Google bisher nur zu Werbung für Fliegen­gitter oder Insek­tizide. Das könnte sich bald schon ändern: Der Schutz vor Insekten soll durch den Schutz der Insekten ergänzt, manche meinen sogar ersetzt, werden. Allein in Bayern haben 1,7 Millionen Bürger im Rahmen eines Volks­be­gehrens einen Geset­zes­entwurf unter­stützt, dessen Ziel es ist, dem Arten­verlust, insbe­sondere dem Rückgang der Bienen und Schmet­ter­linge, entge­gen­zu­wirken. Inzwi­schen hat auch die Bundes­um­welt­mi­nis­terin Svenja Schulze (SPD) angekündigt, ein Gesetz zum Schutz der Insekten (Insek­ten­schutz­gesetz) zu planen.

Die Maßnahmen, die in dem Geset­zes­entwurf des bayeri­schen Volks­be­gehrens vorge­sehen sind, richten sich in erster Linie an die Landwirt­schaft. So wird z.B. eine Quote für den Ökolandbau gefordert, verbes­serter Schutz von Struk­tur­ele­menten wie Gehölzen, Gewässern, Natur­stein­mauern usw, ein Verbot des Umbruchs von Dauer­grünland oder des Einsatzes von Pesti­ziden in Natur­schutz­ge­bieten. Aber auch ein Verbot von insek­ten­schä­di­genden Beleuch­tungs­an­lagen (sog. Himmels­strahlern) gehört zu dem Maßnahmenkatalog.

Die bayerische Landes­ver­fassung sieht eine Art Volks­ge­setz­gebung vor, das heißt, dass Ergebnis eines erfolg­reichen Volks­be­gehrens nicht bloß ein Apell an den Landes­ge­setz­geber darstellt, sondern eine Geset­zes­in­itiative, die zunächst dem Landtag zur Abstimmung vorgelegt wird. Wenn der Landtag ablehnt, stimmt in einem weiteren Schritt, dem Volks­ent­scheid, innerhalb von drei Monaten die Wahlbe­völ­kerung über den Entwurf ab, wobei der Landtag einen Gegen­entwurf zur Abstimmung stellen kann. Der bayerische Minis­ter­prä­sident Söder hat bereits angekündigt, ein Gesetz zu machen, durch das sowohl die Natur als auch die Landwirt­schaft besser geschützt werden, als durch den bishe­rigen Geset­zes­entwurf. Wir sind schon gespannt, ob sich Insek­ten­schutz und „Insek­ten­schutz“ tatsächlich halbwegs konfliktfrei verein­baren lassen.