Noch immer ist alles offen, was Großbritanniens Austritt aus der EU betrifft. Dies wirft auch im Hinblick auf den Emissionshandel Fragen auf. Zum einen stellt sich die Frage, wie mit der Ausschüttung am morgigen Tage umzugehen ist, wenn die Abgabe erst zu einem Zeitpunkt stattfindet, an dem die Briten nicht mehr Mitglied sind. Hier hat die europäische Kommission (wir berichteten) eine Markierung vorgesehen. Doch darüber hinaus ist es naturgemäß fraglich, was in Zukunft passiert.
An sich hatten Großbritannien und die EU geplant, dass bis zum Ende der laufenden Handelsperiode die Briten im System bleiben und danach ein eigenes System errichten, das aber die Konvertibilität mit dem europäischen Emissionshandel gewährleistet, was vergleichbare Ziele und Regeln voraussetzt. Allerdings gehört dieser Plan zu den Vereinbarungen, die das britische Unterhaus bisher nicht getroffen hat. Es ist damit immer noch unklar, ob so vorgegangen werden kann.
Ein Emissionshandelsystem ohne Verbindung zum europäischen Emissionshandel wird wohl auch in Großbritannien weitgehend als zu klein und deswegen ineffizient wahrgenommen. Das Instrument ist ja nur dann effizienter als andere Ansätze zum Klimaschutz, wenn ausreichend Handelsvolumen besteht. Für den Fall, dass Großbritannien die EU ohne ein Abkommen verlässt, dass die zukünftig zwei Handelssysteme verbindet, wird deswegen eine CO2 Steuer von 16 £ pro Tonne CO2 diskutiert.
Womit britische Anlagenbetreiber und damit auch ihre deutschen Investoren, Schwestergesellschaften und Handelspartner rechnen müssen, wird sich wohl erst in den nächsten dramatischen Wochen zeigen. Die britische Emissionshandelsbehörde immerhin hat die Hoffnung noch nicht aufgegeben, dass auch die britischen Anlagen am Antragsverfahren für die nächste Zuteilungsperiode teilnehmen, möglicherweise auf Grundlage einer Verschiebung des Austritts. Aber ob es so kommt, wird sich wohl erst ganz knapp vor Beginn der dreimonatigen Antragsphase herausstellen.
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