Vertriebsleiter Valk ist sauer. Die Konkurrenz, die Stadtwerke Unteraltheim GmbH (SWU), hat es tatsächlich geschafft, mit 4,5 von 5 Sternen die Stadtwerke Oberaltheim GmbH (SWO) hinter sich zu lassen. „Exzellenter Service!“, muss Valk über die Konkurrenz lesen. „Unkomplizierter Versorgerwechsel!“, was besonders schmerzt, weil der Valk namentlich bekannte Kunde, Herr Kaufmann, zuvor 20 Jahre Strom bei der SWO bezog.
Erst als Valk Herrn Kaufmann beim Einkaufen trifft, lichtet sich der Nebel um das Geheimnis der glänzenden Bewertungen: Jeder Kunde, der der SWU im Netz volle fünf Punkte gibt, erhält postwendend das SWU-Fanpaket, bestehend aus dem Unteraltheimer Stier aus Plüsch, einem Malbuch mit Stier und einer Rindermettwurst.
Noch am selben Tag mahnt die Anwältin der SWO die lästige Konkurrenz ab. Man darf nämlich keine Bewertungen kaufen, wie das OLG Hamm schon 2010 klargestellt hat, wenn es ausführt:
„Wird mit Kundenempfehlungen und anderen Referenzschreiben geworben, darf das Urteil des Kunden grundsätzlich nicht erkauft sein. Die Verwendung bezahlter Zuschriften ist unzulässig, wenn auf die Bezahlung – wie hier – nicht ausdrücklich hingewiesen wird“
Der Verbraucher erwarte nämlich ein freies und unbeeinflusstes Meinungsbild und werde in die Irre geführt, wenn dem nicht so sei.
Nach einigem Hin und Her unterwirft sich die SWU. Valk stellt schon mal den Sekt kalt, als ihn neue Bewertungen irritieren. Die Bewertungsflut hört nämlich gar nicht auf. Auf der Seite der SWO dagegen tröpfelt es eher als es läuft. Nur alle paar Monate äußert sich mal jemand, und dazu – wie das eben so ist – auch noch meistens solche Leute, die aus irgendeinem Grund unzufrieden sind. Endlich erfährt Valk, dass das SWU-Fanpaket nun nicht mehr nur für gute Bewertungen versprochen wird. Sondern für jeden, der überhaupt bewertet.
Doch auch hier folgt stehenden Fußes die Abmahnung. Denn das OLG Hamm hat 2013 festgestellt, dass jede Vorteilsgewährung für Bewertungen wettbewerbswidrig ist, weil der versprochene Vorteil die Selbstbestimmtheit der Meinung beeinträchtige. Das Meinungsbild werde so verzerrt.
Einen Tag später klingelt bei Valk das Telefon. Sein Antipode ist dran, der Vertriebsleiter der SWU. Man kenne sich doch, hebt dieser an. Und man wolle sich doch nichts Böses. Und wie wäre es denn, wenn Valk auf seine Abmahnung verzichte. Und dafür auch die SWU nicht so genau hinschaue, wo Valk seine Bewertungen herbekommt. Nach einigem Hin und Her ist man so gut wie handelseinig.
Am Ende scheitert der Deal dann doch an den Juristen. Denn auch, wenn SWO und SWU sich einig wären: Es soll, so hört man, ja noch andere Wettbewerber geben. Und die Verbraucherzentralen sind auch nicht ohne.
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