Gut, Oberaltheim mag klein sein. Aber auch in Oberaltheim gibt es sozusagen Prominenz. Ein Schlagersänger, ein Fernsehkoch, ein ehemaliger Fußballprofi und seit einigen Jahren bloggt die Frau des Zahnarztes Kathrin Bach höchst erfolgreich über Freud und Leid der Mutterschaft. Der Zahnarzt selbst kann es kaum glauben, aber ständig bekommt seine Frau Einladungen, Produktpakete mit Kinderbüchern und Snacks, und ab und zu gibt es sogar Geld.
Auch der Vertriebsleiter der Stadtwerke Oberaltheim GmbH, Herr Valk, ist ein eifriger Leser des Blogs. Valk freut sich besonders als Lokalpatriot über die ausgesprochen vorteilhaften Bilder seines Städtchens, und so ist es ihm eine Freude, Frau Bach auf dem Wochenmarkt einfach anzusprechen und zu den Stadtwerken einzuladen.
Herr Valk gibt alles. Er führt Kathrin Bach durch das Holzkraftwerk der Stadtwerke, macht Selfies mit Frau Bach auf dem Dach der Stadtwerke zwischen den Solarpanelen. Er stellt ihr die Geschäftsführerin Frau Göker vor, er macht eine Spritztour mit Frau Bach und ihrem Jüngsten auf dem Müllwagen und dann lädt er sie in die Kantine ein. Als sie geht, hat sie für jedes ihrer vier Kinder ein Schwimmtier mit dem Stadtwerkslogo dabei und ein paar Marzipanmedaillons mit dem Logo der SWO, die Weihnachten übrig geblieben sind. „Schreiben sie was Nettes!“, winkt er ihr emphatisch hinterher.
Frau Bach hat es bei der SWO gefallen. Erneuerbare Energien findet sie gut, und dass die SWO der Stadt und damit den Bürgern gehört statt irgendwelchen börsennotierten Konzernen hebt sie in ihrem Blogtext einige Tage später auch besonders hervor. Sie lobt den günstigen Ökotarif, das Kundencenter, sogar das Essen in der Kantine und verlinkt die SWO in ihrem Posting gleich mehrfach. So schön wie auf ihren durch Instagramfilter verschönerten Bildern sahen im Übrigen weder das Holzkraftwerk noch Herr Valk jemals in echt aus.
In Oberaltheim und auch bei den Leserinnen des Blogs bundesweit kommt die Aktion gut an. Einige Tage später jedoch mahnt die Konkurrenz aus Unteraltheim die SWO und Frau Bach ab. Ein Verstoß gegen § 5a Abs. 6 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) liege vor, der lautet:
„Unlauter handelt auch, wer den kommerziellen Zweck einer geschäftlichen Handlung nicht kenntlich macht, sofern sich dieser nicht unmittelbar aus den Umständen ergibt, und das Nichtkenntlichmachen geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte.“
Ihr Blog sei doch keinesfalls geschäftlich, schluchzt Kathrin Bach keine Stunde später in den Hörer. Dies trifft laut Stadtwerksjustitiarin Berlach allerdings mitnichten zu. Eine geschäftliche Handlung liege gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG vor, weil die positive Unternehmensdarstellung eine klassische Maßnahme der Absatzförderung darstelle. Dass Frau Bach dafür kein Geld bekommen habe, ändere daran nichts. Entgegen einer weit verbreiteten Meinung ist ein Honorar keine Voraussetzung für eine geschäftliche Handlung. Dies bestätigt auch der Blick in verwandte Materien, für die der Europäische Gerichtshof (EuGH) sogar einmal ausdrücklich festgehalten hat, dass Schleichwerbung auch vorliegen kann, wenn kein Entgelt fließt. Maßgeblich ist vielmehr stets die Perspektive des verständigen Durchschnittsverbrauchers, und der wird die Elogen auf die kommunale Energieversorgung auf Frau Bachs Blog recht eindeutig als Maßnahme der Absatzförderung und damit als geschäftlich verstehen. Zudem – Frau Justitiarin Berlach wirft Herrn Valk einen strengen Blick zu – sei Frau Bach ja auch nicht mit leeren Händen gegangen. Außerdem sei auch ein Vorteil wie eine Müllwagentour durchaus nicht nichts.
Als Herr Valk die Abmahnkosten für Frau Bach* und die SWO überweist und die Verpflichtung unterzeichnet, in Zukunft Werbung stets kennzeichnen zu lassen, insbesondere wenn sie so aussieht wie im Blog von Frau Bach, ist er trotzdem zufrieden. Schon Frau Bachs erster Text hat der SWO einige vor allem auswärtige Kunden eingebracht und eine Welle der Sympathie. Auf den aufgebrachten zweiten Text über die Abmahnung der Stadtwerke Unteraltheim GmbH (SWU) hin haben massenweise erboste Fans von Frau Bachs Blog die Bewertungen der SWU im Internet massiv verschlechtert. Und einige Kunden sind sogar von der SWU zu Herrn Valk gewechselt, weil sie mit einem „Abmahnverein“ nichts zu tun haben wollen.
Und als Frau Bach drei Monate später ihren begeisterten Bericht vom Sommerfest der SWO mit den Worten überschreibt, sie habe keinen Pfennig Geld dafür bekommen, für die SWO werbe sie aber so schrecklich gern, freut sich Herr Valk reinen Herzens und vollkommen wettbewerbskonform.
*Weil die Frage aufkam: Nein, das muss die SWO nicht übernehmen. Das hat Herr Valk seiner Chefin Frau Göker aus den Rippen geleiert.
Uiuiui, da tun sich ja Abgründe auf: Ist eine oder jede „positive Unternehmensdarstellung eine klassische Maßnahme der Absatzförderung“? Muss sich eine Bloggerin, die Mitglied einer Anbaugenossenschaft ist, künftig hüten, diese Genossenschaft positiv darzustellen, wenn sie sich vor der Abmahnung des örtlichen Biosupermarkts schützen möchte, der darin unlauteren Wettbewerb sieht? (Oder habe ich eine falsche Vorstellung davon, wer abmahnfähig im Wettbewerb steht?)
Nein, natürlich darf man begeistert sein. Aber würde die Anbaugenossenschaft sich einer Bloggerin bedienen, damit die unerkennbar Werbung macht, dann könnte abgemahnt werden. Auch, wenn sie nur einen Korb Rüben bekommt. Oder nichts. Ich würde Transparenz schaffen. Also dranschreiben, dass ein Text zB abgesprochen wurde, dass und welche Vorteile geflossen sind etc. Dann wird der Werbecharakter ja gerade nicht verschleiert.