Der britische Emissionshandel

Mit dem Austritt aus der EU hat Großbri­tannien auch das europäische Emissi­ons­han­dels­system verlassen. Doch wer gehofft hatte, mit der ungeliebten EU auch den Emissi­ons­handel ganz abzuschütteln, dürfte sich enttäuscht zeigen: Großbri­tannien hat nun einen neuen, eigenen Emissi­ons­handel auf Basis des Green­house Gas Emissions Trading Scheme Order 2020. Der neue Emissi­ons­handel in UK ist zwar viel kleiner als der der EU, setzt aber auf die bekannten Struk­turen von Cap and Trade auf. Schließlich will UK bis 2050 klima­neutral sein, bis 2035 ist eine Minderung von 78% angepeilt.

Der neue Emissi­ons­handel sieht dem alten täuschend ähnlich. Auch im UK ETS sind Anlagen ab 20 MW Feuerungs­wär­me­leistung (FWL) emissi­ons­han­dels­pflichtig, daneben Flüge, die UK berühren. Nur die nordiri­schen Strom­erzeuger bleiben im EU-System. Die neuen Emissi­ons­ge­neh­mi­gungen für die Briten setzen aber auf die bishe­rigen EU-Geneh­mi­gungen auf. Auch das Register und die Konten­ka­te­gorien orien­tieren sich am bishe­rigen Status Quo.

Wie die EU-Betreiber werden auch die UK-Betreiber eine kostenlose Zuteilung erhalten, Grundlage hierfür ist The Green­house Gas Emissions Trading Scheme (Amendment) Order 2020. Für die Bench­marks greift UK auf die EU-Bench­marks zurück. Regel­al­lo­kation ist aber auch in UK die Verstei­gerung. Am ersten Handelstag im Mai 2021 ergaben sich Preise zwischen 45 £ und 50 £.

UK hatte auch schon in der Vergan­genheit einen CO2-Mindest­preis. Diesen nimmt UK in sein eigenes System mit. Er beträgt 22 £ pro Tonne. Doch UK will nicht nur einen Preis­verfall vermeiden, der das Instrument entwerten würde. Ein Cost Containment Mechanism soll Preis­spitzen oberhalb des Doppelten eines zweijäh­rigen Preis­mittels verhindern und erlaubt es, Aukti­ons­mengen zeitlich zu verlagern oder Zusatz­mengen freizugeben.

Brexit, Ausstieg, Großbritannien, England

Bis jetzt gibt es noch keine Kompa­ti­bi­lität von UK-ETS und EU-ETS, trotz dringender Appelle briti­scher Markt­teil­nehmer. Auch eine Umtausch­barkeit der Zerti­fikate gibt es nicht. Für den kleinen UK-ETS ist dies trotz aller Siche­rungs­maß­nahmen keine gute Nachricht. Kleine Märkte können schon durch verhält­nis­mäßig geringe Handels­mengen verzerrt werden. Erklärtes Ziel der briti­schen Indus­trie­ver­bände ist daher eine Verbindung der Systeme. Doch die politische Lage spricht eher gegen eine solche schnelle, pragma­tische Lösung. Es bleibt mithin abzuwarten, ob Großbri­tannien in den nächsten Jahren zumindest in dieser Hinsicht wieder Anschluss an den Kontinent findet (Miriam Vollmer).

2021-06-11T23:02:33+02:0011. Juni 2021|Emissionshandel, Energiewende weltweit, Umwelt|

Emissi­ons­handel und Brexit: Was plant die KOM, was können Sie tun?

Nachdem das britische Unterhaus das Verhand­lungs­er­gebnis der Regierung May nicht annehmen wollte, steigt das Risiko, dass Großbri­tannien am 30.03.2019 ungeordnet die Europäische Union verlässt. Während auch führende britische Politiker noch immer meinen, dies sei unpro­ble­ma­tisch möglich, sind die briti­schen Wirtschafts­ver­bände nicht so optimis­tisch. Um zumindest den völligen Zusam­men­bruch des Zusam­men­spiels über den Ärmel­kanal hinweg zu verhindern, hat die Europäische Kommission nun immerhin einen Notfallplan vorgelegt. Dieser umfasst auch Regelungen für den Emissionshandel.

Dies ist auch bitte nötig. Denn das Austritts­datum am 30.03.2019 birgt Spreng­stoff. Der Mecha­nismus des Emissi­ons­handels sieht es nämlich vor, dass am 28.02.2019 alle Anlagen­be­treiber der EU (außer Strom­erzeugern) ihre kosten­losen Zutei­lungen bekommen. Und am 30.04.2019 alle abgeben. Da zum Ausschüt­tungs­zeit­punkt die Briten noch Mitglied­staat der EU sind, die also ihre Berech­ti­gungen bekämen, zum Abgabe­zeit­punkt aber nicht mehr abgeben müssten, weil mit der Mitglied­schaft der Briten im Club der dann nicht mehr 27 natur­gemäß auch die Teilnahme am europäi­schen Emissi­ons­handel endet, würde sonst eine komplette Jahres­tranche frei. Bekanntlich sind Emissi­ons­be­rech­ti­gungen handelbar. Der Preis­verfall durch Überan­gebot – nur teilweise kompen­siert durch die Markt­sta­bi­li­täts­re­serve – wäre vorprogrammiert.

Die einfachste Lösung wäre es, an die Briten einfach schon im Februar nichts mehr zuzuteilen. Doch da sind sie noch Mitglied. Und überdies hofft wohl ganz Europa, dass sich im letzten Moment doch noch eine bessere Lösung als ein No-deal ergibt. Deswegen plant die Kommission nun eine Zuteilung. Die Zerti­fikate, die in Großbri­tannien zugeteilt oder umgetauscht oder auktio­niert werden, werden aber markiert.

Nun existieren Zerti­fikate nur noch elektro­nisch. Ein „roter Punkt“ verbietet sich also. Ein elektro­ni­scher Punkt muss her. Zerti­fikate, die diesen „Punkt“ aufweisen, könnten dann nicht mehr zur Abgabe genutzt werden. Charme an der Sache: Wenn die Briten doch in der EU, oder zumindest im Emissi­ons­handel blieben, könnte die Maßnahme umgehend suspen­diert werden, so dass das ETS weiter­liefe wie bisher. Auch, wenn die Briten die Abgabe schlicht (was wohl disku­tiert wird) um einige Wochen vorziehen, wäre dies denkbar.

Wie die Markierung ausge­staltet werden soll, ist noch nicht bekannt. Doch auch wenn erkennbar ist, wie britische unver­wertbare Zerti­fikate aussehen, sind die Anlagen­be­treiber in den verblei­benden EU-Mitglied­staaten nicht sicher. Denn bis jetzt gibt es keine technische Möglichkeit, beim Kauf von Zerti­fi­katen einzelne Berech­ti­gungen an- oder abzuwählen. Dann nützt es natürlich auch nichts, wenn man die „faulen Eier“ erkennt.

Es ist anzunehmen, dass die Kommission für dieses Problem eine Lösung suchen und hoffentlich auch finden wird. Ansonsten besteht die Gefahr, dass letztlich nicht zur Abgabe verwertbare Berech­ti­gungen an gutgläubige Dritte verkauft werden. Angesichts der Kürze der Zeit, die nur noch für belastbare technische Lösungen zu Verfügung steht, sollten Anlagen­be­treiber sich über das Vertrauen in die Funktio­na­lität des Systems hinaus absichern. Und bei Kaufver­trägen, die nach dem 28.02.2019 zu erfüllen sind, ausdrücklich regeln, dass das Risiko, britische nicht zur Abgabe geeignete Zerti­fikate zu erhalten, nicht ihnen zur Last fällt.

2018-12-21T00:13:12+01:0021. Dezember 2018|Emissionshandel, Industrie, Strom, Umwelt, Wärme|