Wie machen’s denn die Länder?

Die Republik streitet um ein Bundes-Klima­schutz­gesetz, das das BMU will, aber andere Minis­terien nicht oder zumindest nicht so. Doch in der Debatte wird oft unter­schlagen, dass es bereits neun Landes-Klima­schutz­ge­setze gibt. Daher inter­essant: Was bringen diese Regel­werke? Dies hat sich der Berliner Think Tank Ecologic in einem Gutachten für den WWF angesehen.

Im ersten Schritt unter­suchen die Gutachter diese Gesetze. Hierbei wird unter­schieden: Zwei Bundes­länder (Hamburg und Hessen) haben Landes­kli­ma­schutz­ge­setze ohne quali­fi­zierte Minde­rungs­ziele, die durch Energie­ein­spa­rungen und Maßnahmen für Gebäude und Anlagen die Emission von Treib­haus­gasen verringern sollen. Die Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Bremen, Berlin, Schleswig-Holstein und Thüringen haben Landes­kli­ma­schutz­ge­setze, in denen konkrete Minde­rungen angepeilt werden. Zwei weitere Klima­schutz­ge­setze sollen in näherer Zukunft erlassen werden.

Inter­essant ist auf Seite 10 ff. des Gutachtens die Analyse der Landes­kli­ma­schutz­ge­setze. Kernstück ist jeweils eine Klima­schutz­planung, auf deren Basis Strategien und Maßnahmen entwi­ckelt werden sollen. Auch soll in den meisten Gesetzen die öffent­liche Hand klima­neutral werden. Ein Berichts­wesen über erzielte Erfolge oder Misserfolge soll verhindern, dass die Gesetze reine Symbol­po­litik bleiben. Die Übersicht über die Mecha­nismen, mit der die Bundes­länder den Erfolg ihrer Strategien absichern wollen, ist auf jeden Fall ausge­sprochen hilfreich. Einen tabel­la­ri­schen Überblick bietet das Gutachten für den ganz schnellen Blick auf Seite 17.

Im nächsten Schritt kommt das Gutachten zu einer positiven Bewertung der Landes­kli­ma­schutz­ge­setze. Der Mehrwert liege in der Stärkung des Stellen­wertes des Klima­schutzes, die Mecha­nismen würden die Erfolgs­aus­sichten der Umset­zungs­maß­nahmen erhöhen. Dabei wird nicht verschwiegen, dass für diese Maßnahmen nur relativ wenig Raum ist. Dies beruht auf der Gesetz­ge­bungs­kom­petenz des Bundes, der für den Klima­schutz vorrangig zuständig ist. Hier ist dann auch der aus unsere Sicht inter­es­san­teste Punkt: Die Landes­kli­ma­schutz­ge­setze bringen eigentlich kaum etwas Messbares. Wie viel Deutschland zu reduzieren hat, ergibt sch ohnehin aus Gemein­schafts­recht. Und alle „harten“ Materien gehören dem Bund. 

Nun ist es kaum den Ländern vorzu­werfen, dass der Bund zu wenig tut, um seinen Verpflich­tungen zum Klima­schutz hinrei­chend nachzu­kommen. Aus unserer Sicht ist das Fazit damit klar: Der Bund ist gefragt. 

2019-06-03T14:17:36+02:003. Juni 2019|Allgemein, Energiepolitik, Umwelt, Verwaltungsrecht|

Wie teuer ist kein Klimaschutz?

Forde­rungen von Umwelt-und Klima­schützern wird oft entge­gen­ge­halten, dass ihre Umsetzung die deutsche Wirtschaft schwer belasten würde. Dabei darf nicht übersehen werden, dass auch Untätigkeit nicht gratis ist. Zum einen verur­sacht der Klima­wandel voraus­sichtlich hohe Kosten, von der Erhöhung von Deichen bis hin zur erhöhten Häufigkeit von Natur­ka­ta­strophen. Der Münchner Rückver­si­cherer Munich Re forscht diesbe­züglich seit vielen Jahren, um versi­cherte Risiken für die Zukunft besser bewerten zu können. Doch bereits in den nächsten Jahren kommt der unter­lassene Klima­wandel Deutschland voraus­sichtlich teuer. Dies bestätigt die Antwort der Bundes­re­gierung vom 24.4.2019 auf eine Kleine Anfrage der Grünen (19/9683).

Hinter­grund für die voraus­sichtlich anste­henden Kosten ist die EU-Effort-Sharing-Entscheidung, die bis 2020 die Bundes­re­publik  zu einer Einsparung von 14 % im Vergleich zu 2005 verpflichtet. Bis 2038 steigt die Verpflichtung ausweislich der EU-Climate- Action-verordnung sogar auf 38 % (Zusam­men­fassung hier). Mit anderen Worten: Es gibt eine harte europäische Verpflichtung, die Emissionen von Treib­haus­gasen endlich zu verringern.

Diese Verpflich­tungen sind keine Lyrik. Entweder mindern die Mitglied­staaten. Oder sie kaufen Emissi­ons­be­rech­ti­gungen anderer Mitglied­staaten, die in ihren Bemühungen erfolg­reicher waren und deswegen Zerti­fikate übrig haben. Eine Handlungs­al­ter­native, bei der ein Mitglied­staat weder reduziert, noch zahlt, sieht der Rechts­rahmen nicht vor. 

Gutachten des Ökoin­stituts und der Agora Energie­wende und Agora-Verkehrs­wende kommen angesichts der aktuell zu erwar­tenden Emissionen für die Jahre bis 2020 zu einer Lücke zwischen 93 Millionen t CO2 und 118 Millionen t CO2, was Kosten zwischen 600 Millionen € und 2 Milli­arden € auslösen würde. Für die Jahre bis 2030 beziffern sie die zu erwar­tenden Kosten sogar auf bis zu 60 Milliarden €. 

Die Antworten der Bundes­re­gierung sind nun nicht geeignet, diese Sorgen zu beruhigen. Die Bundes­re­gierung macht sich die Einschät­zungen der Institute zwar explizit nicht zu eigen, sie führt aber auch keine eigene Zahl ein. Tatsächlich besteht ihre Antwort zum größten Teil aus Ausweicht­be­we­gungen oder gar reinen Platti­tüden. Nein, die Bundes­re­gierung weiß nicht, wie hoch der Fehlbetrag sein wird. Sie weiß nicht, was dafür zu veran­schlagen wird. Eine Zuordnung zu den einzelnen Sektoren gebe es nicht. Man bemühe sich um infor­melle Sondie­rungs­ge­spräche mit poten­ti­ellen Verkäu­fer­staaten, die aber noch nicht besonders weit zu sein scheinen.

Was bedeutet das alles nun? Die Bundes­re­gierung will – da liegt auf der Hand – aktuell keine Diskussion über beunru­higend hohe Kosten des Nichtstuns. Dies liegt sicherlich auch daran, dass es nach wie vor vollkommen offen ist, was die Bundes­re­gierung denn nun zu tun gedenkt, um nicht nur im Sektor Energie­er­zeugung, sondern auch bei Verkehr und Gebäude wirksame Klima­schutz­maß­nahmen umzusetzen. Dass dies dauerhaft gelingen wird, darf angesichts des Drucks durch die Öffent­lichkeit als unwahr­scheinlich gelten. Spätestens dann werden die Zahlen, die die Grünen vorge­tragen haben, ihre ganz eigene Spreng­kraft beweisen. Derzeit sehen viele Akteure die ökono­mische Vernunft noch auf der Seite eines allmäh­lichen Umbaus der deutschen Wirtschaft, vor allem im Mobili­täts­be­reich. Es spricht aber viel dafür, dass sich dies zumindest teilweise ändert, wenn erst einmal hohe Zahlungen an andere Mitglied­staaten wegen Klima­schulden im Bundes­haushalt auftauchen.

2019-05-20T12:06:43+02:0020. Mai 2019|Emissionshandel, Energiepolitik, Strom|

Der lange Weg zum GEG

Nun ist es wieder nicht im Kabinett: Offenbar können sich die Minis­terien für Bau, Wirtschaft und Umwelt nicht über das Ambiti­ons­niveau des neuen Gebäu­de­en­er­gie­ge­setzes (GEG) einigen. Das Umwelt­mi­nis­terium ist nicht damit einver­standen, dass der derzeit vorlie­gende Referen­ten­entwurf den schon aktuell geltenden Standard der EnEV von 56 kWh/qm, also dem KfW-Standard 70, zum Niedrigst­ener­gie­e­standard erklären und nach Brüssel melden will. Die anderen betei­ligten Häuser dagegen möchten Bauherren auch in Ansehung der Wohnraum­knapppheit und der steigenden Wohnkosten Zumutungen ersparen. Entspre­chend zeigt sich die Bauwirt­schaft mit dem Entwurf zufrieden. Umwelt- und Klima­schützer dagegen sind überzeugt, dass angesichts des hohen Anteils der Gebäu­de­emis­sionen von rund 35% die natio­nalen Klima­ziele nur einzu­halten sind, wenn der KfW-Standard 40 maßgeblich würde, der nur noch 40 kWh/qm erlaubt.

Doch können die Deutschen dies überhaupt allein politisch entscheiden? Oder setzt die Richt­linie 2010/31/EU nicht nur eine – jetzt schon verstri­chene – Frist für die Meldung nach Brüssel, sondern auch strengere quali­tative Maßstäbe, als vom Referen­ten­entwurf vorge­sehen? Hier sind zumindest Zweifel an dem Optimismus des feder­füh­renden Minis­te­riums erlaubt, das kein Verein­bar­keits­problem mit der Richt­linie sieht. Denn Art. 2 Nr. 2 der Richt­linie 2010/31/EU definiert das Niedrigst­ener­gie­ge­bäude folgendermaßen:

ein Gebäude, das eine sehr hohe, nach Anhang I bestimmte Gesamt­ener­gie­ef­fi­zienz aufweist. Der fast bei Null liegende oder sehr geringe Energie­bedarf sollte zu einem ganz wesent­lichen Teil durch Energie aus erneu­er­baren Quellen — einschließlich Energie aus erneuer­baren Quellen, die am Standort oder in der Nähe erzeugt wird — gedeckt werden;“

Fast null“ klingt nun deutlich ambitio­nierter als der KfW-Standrad 70. Und unter „ganz wesent­lichen“ Teilen versteht der allge­meine Sprach­ge­brauch mögli­cher­weise mehr als den aktuellen Standard. Es darf also keineswegs als ausge­schlossen gelten, dass die Europäische Kommission auch dann, wenn die Bundes­re­gierung den aktuellen Entwurf schnell und damit mit nur wenigen Wochen Verzö­gerung verab­schiedet und durchs Parlament bringt, über ein Vertrags­ver­let­zungs­ver­fahren nachdenkt.

 

2019-01-30T11:33:12+01:0030. Januar 2019|Energiepolitik, Umwelt, Wärme|