Verfassungsgericht stoppt neues GEG – Warum eigentlich?
Das Ringen um das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) scheint kein Ende zu finden. Nun hat sich auch noch das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet und mit Beschluss Beschluss vom 5. Juli 2023 zum Aktenzeichen 2 BvE 4/23 die vom Gesetzgeber geplante Verabschiedung des GEG erst einmal gestoppt.
Ist das geplante Gesetz also verfassungswidrig? Nein – zumindest ergibt sich das nicht aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes, denn die dortige vorläufige Untersagung stützt sich lediglich auf die aus Sicht des Gerichts möglicherweise übereilte formale Verfahrensweise, die den antragstellenden Bundestagsabgeordneten in seinen Rechten am Gesetzgebungsverfahren ausreichend mitzuwirken, verletzte.
Das Bundesverfassungsgericht stützt sich in seiner vorläufigen Entscheidung darauf, dass es in der Kürze der verbleibenden Zeit bis zur angegriffenen Verabschiedung des GEG nicht abschließend feststellen könne, ob das sehr verdichtete und kurzfristige Gesetzgebungsverfahren noch zulässig sei oder den beteiligten Abgeordneten in seinen Rechten verletzt. Da es diese Möglichkeit jedoch ernsthaft in Betracht ziehen musste gab das Gericht im Rahmen einer Abwägung den Interessen des Abgeordneten den Vorzug vor dem Recht des Parlamentes seine Abläufe grundsätzlich frei zu regeln.
Der Erlass der einstweiligen Anordnung des Bundesverfassungsgerichtes hat zur Folge, dass der Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes in der laufenden Sitzungswoche nicht in zweiter und dritter Lesung beraten und beschlossen werden kann. Das Gesetz kann damit nicht mehr vor der Sommerpause verabschiedet werden. Die in der Branche bestehende Rechtsunsicherheit über die künftige Rechtslage bleibt damit leider noch eine Weile bestehen.
(Christian Dümke)