Reform des Emissionshandels I – was plant die KOM?

Die Kommission hat am 17. Juli 2026 ihr lange erwartetes Reformpaket für den EU-Emissionshandel ETS I vorgelegt (v. a. COM(2026) 616). Was plant die Behörde?

Zunächst das Wichtigste: Die KOM tritt beim Minderungspfad auf die Bremse. Ab 2030 sollen die Emissionen von Kraftwerken und Industrie langsamer sinken als geplant: 3,7% weniger pro jähr von 2031 bis 2035, ab 2036 nur noch 1,7% Minderung pro Jahr, sofern internationale Klimagutschriften verfügbar sind, die Minderung also außerhalb der EU stattfindet und mit europäischem Geld bezahlt wird. Funktioniert das nicht, müssen in der EU doch 2,7% jährlich gespart werden. 

Da insgesamt trotzdem bis 2040 nicht mehr emittiert werden soll, setzt die Kommission nun doch auf die bisher ungeliebten Gutschriften aus dem nichteuropäischen Ausland. Bis zu 260 Mio. t sollen ab 2036 beschafft werden können. Anders als in der Vergangenheit will die Kommission aber künftig selbst die Kontrolle ausüben und so verhindern, dass die Zertifikate den EU-Markt überschwemmen und die Preise in den Keller drücken wie in den ersten Jahren des Emissionshandels.

Daneben sollen aber auch direkte Entnahmen in der EU den Emissionshandel entlasten, vor allem BioCCS und DACCS, die jeweils durch technische Entnahmen von CO2 negative Emissionen auslösen sollen. Dies soll nicht nur dem EU Budget zugute kommen, sondern auch den Unternehmen, die CO2 entnehmen.

Auch die Marktstabilitätsreserve soll abgeändert werden. Künftig sollen keine Zertifikate mehr automatisch gelöscht werden, es soll gleichzeitig weniger eingelagert werden und flexibler aus der Reserve in den Markt gearbeitet werden. Die Kommission hofft so, ohne negative Auswirkungen auf das geplante Budget die Preise zu vergleichmäßigen und Spitzen abzuflachen.

Neuigkeiten auch bei der Zuteilung: Die kostenlose Zuteilung für carbon-leakage-gefährdete Industrie soll grundsätzlich bis 2040 fortgeführt werden. Ab der Zuteilungsperiode 2031–2035 soll sie jedoch an Investitionen in der EU geknüpft werden: 80 % der Zuteilung nach Vorlage eines geprüften europäischen Dekarbonisierungs- und Investitionsplans, die verbleibenden 20 % erst nach nachgewiesener Umsetzung und erheblicher Emissionsminderung, und ein Rückforderungsmechanismen bei Verlagerung der betreffenden Produktion aus der EU. Auch bei der Zuteilung an verlagerungsgefährdete CBAM-Sektoren wie Stahl, Zement, Aluminium oder Düngemittel soll der Abbau der kostenlosen Zuteilung verlangsamt werden. Zuteilungen auf Basis des Wärme- oder Brennstoffbenchmarks sollen schon ab 2026 nicht so stark sinken wie ursprünglich geplant. Vorgesehen ist zudem, 15 % der aufgrund des CBAM-Faktors entfallenden Zuteilung wieder einzuführen; der vollständige Ausstieg würde dadurch bis 2038 gestreckt. Diese Neuerung wäre an sich emissionsneutral, weil sie das Budget nicht verändert, sie senkt aber die Erlöse des Emissionshandels und dämpft das Preissignal an die Teilnehmer.

Schmerzhaft für den einen oder anderen Mitgliedstaat: Die Erträge sollen nicht nur weniger stark sprudeln, weil mehr zugeteilt wird, sie sollen auch stärker verplant werden. Eine Industrial Decarbonisation Bank mit einem angestrebten Fördervolumen von 100 Milliarden Euro soll die durch die Versteigerungen aufgebrachten Mittel gezielt in die industrielle Dekarbonisierung investieren. Mindestens 50 % der nationalen Versteigerungseinnahmen sollen zudem für weitere ausdrücklich priorisierte Bereiche Netze, saubere Energie, klimafreundlichen Verkehr und Kreislaufwirtschaft eingesetzt werden. 

Weitere Neuerungen plant die KOM für Flüge, Schiffe und CCS/CCU. Neben diesen teilweise eher technischen Weiterentwicklungen bleibt aber insgesamt der Eindruck: Die schwierige Wirtschaftslage führt dazu, dass die Kommission den Green Deal zeitlich streckt und nun doch wieder auf das Ausland setzt. Zwar gehen die Reformen manchen Industrieverbänden nicht weit genug – insgesamt ist die KOM der Industrie aber weit entgegengekommen.

2026-07-24T23:01:04+02:0024. Juli 2026|Emissionshandel|

Abfallverbringung 2026: Mit Anhang VII über die Grenze?

Wie Sie wissen, wird es grundsätzlich ab dem 21. Mai 2026 im Abfallverbringungsrecht ernst. Die neu gefasste EU-Verordnung über die Verbringung von Abfällen (VVA) bringt zu diesem Stichtag eine entscheidende Änderung für Unternehmen mit sich: Das bisher genutzte Anhang-VII-Formular für grün gelistete Abfälle muss künftig verpflichtend elektronisch im System DIWASS (Digital Waste Shipment System) geführt werden. Auch wenn die Rechtslage klar ist und die Verordnung gerade keine Übergangs- oder Ausnahmeregelungen vorsieht, ergibt sich jedoch ein Dilemma für die Praxis. Hintergrund sind Verzögerungen bei der technischen Umsetzung sowie organisatorische Herausforderungen in der Wirtschaft. Daher hatte die EU-Kommission passend zu Ostern signalisiert, dass Behörden bis Ende 2026 vorübergehend tolerieren können, wenn Formulare weiterhin in Papierform verwendet werden. Diese Toleranz ist jedoch weder verbindlich noch einheitlich geregelt und kann von Behörde zu Behörde unterschiedlich gehandhabt werden. Hierauf weist beispielsweise die SAM hin.

Auf Toleranz zu setzen ist nur ein mäßig sicherer Beifahrer. Es ist vielmehr ein großer Fehler, diese Übergangsphase als generellen Aufschub zu verstehen. Die Umstellung auf DIWASS erfordert erhebliche Vorbereitungen, die sowohl technische als auch organisatorische und logistische Aspekte betreffen. In technischer Hinsicht müssen Unternehmen ihre Standorte und Nutzer im System registrieren, da nur registrierte Beteiligte künftig elektronische Formulare erstellen und bearbeiten können. Ohne diese Registrierung ist eine Teilnahme an grenzüberschreitenden Abfallverbringungen nicht mehr möglich. Parallel dazu müssen intern klare Zuständigkeiten definiert werden, etwa wer Erklärungen im System abgeben darf und welche Rollen einzelne Mitarbeitende oder externe Dienstleister übernehmen. Gerade bei komplexen Lieferketten, in denen Händler, Makler oder Logistikunternehmen eingebunden sind, erfordert dies eine frühzeitige Abstimmung und in vielen Fällen auch vertragliche Anpassungen.

Besonders herausfordernd ist die Umstellung der logistischen Abläufe. Während bislang papierbasierte Prozesse oft kurzfristig organisiert wurden, verlangt die digitale Abwicklung eine rechtzeitige Erstellung und Abstimmung der Formulare vor dem Transport. Unternehmen müssen daher ihre Prozesse neu strukturieren, Zeitpunkte für die Datenerfassung und den Versand festlegen sowie sicherstellen, dass alle Beteiligten rechtzeitig eingebunden sind. Darüber hinaus sind Kontroll- und Notfallprozesse zu entwickeln, beispielsweise für den Fall von Systemausfällen oder Kontrollen unterwegs. Auch Fahrer und operatives Personal müssen entsprechend geschult werden, um im Ernstfall korrekt reagieren zu können.

Selbst in der Übergangsphase gelten bereits strenge Vorgaben. So darf keinesfalls mehr das alte Formular verwendet werden, sondern ausschließlich das neue Anhang-VII-Formular nach den Vorgaben der VVA. Dieses muss spätestens zwei Werktage vor der Verbringung weitgehend ausgefüllt und unterschrieben sein, während fehlende Angaben – etwa zur tatsächlichen Abfallmenge oder zum Transportunternehmen – spätestens vor Transportbeginn ergänzt werden müssen. Zudem ist sicherzustellen, dass das Formular während des Transports verfügbar ist und bei Kontrollen vorgelegt werden kann. Alle Beteiligten sind verpflichtet, ihre Angaben durch Unterschrift zu bestätigen, und das vollständig ausgefüllte Formular muss anschließend für mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden.

Insgesamt zeigt sich, dass die Einführung von DIWASS weit mehr ist als eine bloße Digitalisierung bestehender Prozesse. Sie erfordert ein grundlegendes Umdenken in der Organisation, Abstimmung und Durchführung von Abfallverbringungen. Die aktuell gewährte Toleranzphase sollte daher nicht als Einladung zum Abwarten verstanden werden, sondern als begrenztes Zeitfenster, um die notwendigen Anpassungen vorzunehmen. Unternehmen, die frühzeitig handeln, schaffen nicht nur Rechtssicherheit, sondern stellen auch sicher, dass ihre Abläufe künftig reibungslos funktionieren, während spätes Handeln das Risiko von Verzögerungen, Unsicherheiten und möglichen Sanktionen deutlich erhöht. (Dirk Buchsteiner)

2026-04-24T15:15:01+02:0024. April 2026|Abfallrecht|

Energiepreise: Was plant die KOM?

Auch wenn diese Woche die Strom- und Gaspreise wieder etwas niedriger notieren: Seit Herbst 2021 haben die Energiepreise eine rapide Entwicklung genommen, die kaum jemand für möglich gehalten hätte. Die Verknapung der russischen Erdgaslieferungen, der nur zur Hälfte verfügbare französische Kraftwerkspark und die wegen der Dürre vergleichsweise geringe Stromproduktion der Wasserkraft treiben die Preise. Schon 2021 machte sich dies im Großhandel bemerkbar. Aber – vertragsbedingt – erst jetzt kommen diese Preise bei den gewerblichen und privaten Letztverbrauchern an.

Die meisten Mitgliedstaaten, auch die Bundesrepublik, haben hierauf bereits reagiert. Nun hat die europäische Ebene im Anschluss an die jährliche Rede zum State of the European Union einen Vorschlag über Notfallmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise vorgelegt. Danach will die Kommission auf drei Wegen die Energiepreise in den Griff bekommen.

Abschöpfung von Strompreisen > 180 EUR/MWh

Die Preisbildung für Strom wurde in den letzten Wochen wieder viel diskutiert: Nach dem Merit-Order-Modell beruhen die Großhandelspreise für Strom auf dem Kraftwerk, das als letztes angefahren wird, wenn die Stromerzeuger in der aufsteigenden Reihenfolge ihrer Stromgestehungskosten anfahren. Da das teuerste noch abgerufene Kraftwerk meistens ein Gaskraftwerk ist, sind die Strompreise 2022 bedingt durch die Erdgaspreise um ein Vielfaches höher als in den Vorjahren. Was (nicht nur) die Kommission besonders verärgert: Diesen Preis erhält nicht nur das preissetzende Kraftwerk, sondern alle Kraftwerke, auch die, die deutlich günstiger erzeugen.

Hier will die Kommission nun Spitzen kappen: Die Erlöse aus dem Verkauf von “inframarginalem” Strom,z. B. Windkraft, Solarenergie, Geothermie, Kernenergie, Biomasse, Erdöl und Erdölerzeugnisse, Wasserkraft, müssen oberhalb einer Grenze von 180 EUR/MWh abgeführt werden. Es gilt also kein Höchstpreis, sondern es wird zu Marktpreisen verkauft und dann an den Staat abgeführt, also eine Art Steuer oberhalb von 180 EUR/MWh in Höhe von 100%. Da auch mit diesen 180 EUR angesichts von Preisen noch 2019 stabil unter 50 EUR/MWh niemand gerechnet haben dürfte, wähnt sich die Kommission auf der juristisch sicheren Seite. Das so eingesammelte Geld soll dann vom Staat verteilt werden: Letztverbraucher können Kompensationen oder Direktzahlungen erhalten, Versorger, die unter Kosten liefern müssen, können unterstützt werden, es kann auch in Dekarbonisierungsstrategien investiert werden: Hier haben die Mitgliedstaaten Spielräume.

Rettungsring, Lebensretter, Rettung

Abschöpfung von fossilen Übergewinnen

Unternehmen, die im Öl-, Gas-, Kohle- oder Raffineriebereich aktiv sind, sollen im laufenden Jahr 33% der Gewinne abführen, die über ihren Durchschnittsgewinn in den Jahren 2019 bis 2021 zuzüglich eines Aufschlags von 20% hinausgehen. Auch diese neue Steuer soll der Abfederung von Härten dienen, die durch den Preisanstieg für Energie entstanden sind.

Senkung von Stromverbräuchen

Die KOM will nicht nur Preisspitzen abschöpfen, sie will auch gemeinschaftsweit den Stromverbrauch besonders dann senken, wenn gerade besonders hohe Nachfrage besteht 5% sollen runter und zwar bevorzugt in den 10% der Stunden, in denen die Last am höchsten ist.

Die Mitgliedstaaten haben auch hier Freiräume, wie sie dies erreichen wollen. Die KOM spricht Informationen für Verbraucher an, wie sie in Deutschland bereits in § 9 EnSiKuMaV vorgeschrieben sind. Aber auch marktbasierte Maßnahmen wie Auktionen oder Ausgleichsleistungen für Verbraucher, die bereit sind, ihre Last zu verschieben.

Verzichtet hat die KOM füs Erste auf langfristige und aufwändige Maßnahmen wie den Umbau des Strommarktes an sich oder auch auf die viel diskutierten Höchstpreise beim Gaseinkauf. Es soll schnell gehen mit den notwendigen Entlastungen, denn die Heizperiode steht vor der Tür (Miriam Vollmer)

2022-09-16T22:34:48+02:0016. September 2022|Energiepolitik, Gas|