#FitFor55: BEHG goes Europe!

Wir beenden diese Blogwoche ganz im Zeichen des Maßnahmenpakets, das die KOM am 14. Juli 2021 vorgestellt hat, mit dem künftig wohl europäischen Emissionshandel für Brenn- udn Treibstoffe.

In Deutschland bepreist das Brennstoff-Emissionshandelsgesetz (BEHG) seit Januar diesen Jahres CO2: Wer Brenn- und Treibstoffe in Verkehr bringt, muss jährlich für die Vorjahresmenge CO2 Emissionszertifikate an die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) abführen, ansonsten drohen drakonische Strafen.

Dieses System will die Europäische Kommission nun auf die gesamte EU ausweiten. Deutschlands beharrliches Werben für diesen 2. Emissionshandel war also soweit erfolgreich. Entsprechend ist es nicht erstaunlich, dass der Richtlinienvorschlag dem deutschen BEHG verdächtig ähnelt.

Die Regelungen befinden sich in Kap. IVa des Richtlinienvorschlags zum ETS. Geplant ist ein “Upstream-Emissionshandel”, bei dem nicht die Verbrenner der Brenn- und Treibstoffe, sondern die Lieferanten erfasst werden. Sie müssen jährlich über die in Verkehr gebrachten Emissionen berichten und handelbare, werthaltige Zertifikate abgeben. Diese werden dann über die Brenn- und Treibstoffpreise an den Verbraucher weitegewälzt; eine Gesamtmengenbegrenzung garantiert die Einhaltung des Klimaziels und schafft einen Markt, in dem mit steigenden Preisen klimaneutrale Technologien wettbewerbsfähiger werden.

Losgehen soll es 2026. Bis zu diesem Jahr sollen alle, die mitmachen müssen, entsprechende Genehmigungen haben. Für die Deutschen ist das kein Problem, denn das BEHG zwingt sie ja bereits jetzt dazu.

Das Startbudget soll 2024 berechnet werden, ausgehend von der sektoreln Zieleinhaltung. Ab dann geht es steil nach unten: Pro Jahr verringert sich das Gesamtbudget um 5,15%, ab 2028 um 5,43%. In jeweils zwei Jahren mehr als 10% der Emissionen für Benzin, Diesel, Erdgas, Heizöl etc. einzusparen, ist ambitioniert und zeigt, welcher Druck damit schon ohne ein offizielles Verbrennerende auf dem Kraftfahrzeugverkehr lastet.

Geplant ist eine Vollauktionierung ohne kostenlose Zuteilung, allerdings soll es eine gewisse Marktstabilisierung durch Mengenverlagerungen in Reaktion auf Preisausschläge geben.

Wie bei jedem Emissionshandelssystem hat auch dieses geplante System eine soziale Schlagseite: Wenn Benzin oder Erdgas teurer werden, schränkt das unterschiedliche Menschen sehr unterschiedlich ein, auch wenn sie nominell genauso viel bezahlen müssen. Deswegen will die Kommission eine Zweckbindung für einen Teil der Gelder, die über diesen ETS eingenommen werden, für den sozialen Ausgleich.

Tankstelle, Zapfsäulen, Benzin, Sprit, Tanken

Für die Deutschen also insgesamt wenig Neues. Allerdings: Der steile Minderungspfad von mehr als 5% p. a. zeigt, dass mit einem hohen Anpassungsdruck auf Verbraucher auszugehen ist, die heizen oder viel Auto fahren. Auch viele Dienstleistungen und Güter des Alltags werden im Preis eher steigen. Selbst wenn sich in den anstehenden Verhandlungen noch Details ändern sollten: Unternehmen, aber auch Verbraucher, sollten sich darauf einstellen, dass die Rahmenbedingungen für den Brenn- und Treibstoffeinsatz sich schneller ändern werden, als viele heute glauben, und auch die Investitions- und Vertragslandschaft sich dem anpassen muss (Miriam Vollmer).

2021-07-23T13:54:53+02:0023. Juli 2021|Emissionshandel, Gas, Umwelt, Verkehr|

Emissionshandel: Der Europäische “Green New Deal”

Die neue Kommission unter Präsidentin von der Leyen hat ihre Vision für ein klimaneutrales Europa 2050 vorgestellt. Zwar wird sich im Laufe des absehbar kontroversen Verhandlungsprozesses sicher noch Einiges ändern. Es loht sich trotzdem, die Pläne für den Emissionshandel anzuschauen:

# Ausgangspunkt: Das 2030-Minderungsziel soll von 40% auf 50% – 55% angehoben werden. Selbst wenn anderen Sektoren wie Gebäude und Verkehr größere Minderungsanstrengungen abverlangt würden, klar ist: Auch im EU-Emissionshandel wird das Budget sinken. Damit steigen die Kurse und sinken – wenn es sie überhaupt noch geben sollte – die kostenlosen Zuteilungen.

# Der Emissionshandel soll auf den Seeverkehr ausgeweitet werden.

# Zertifikate für die Luftfahrt sollen verknappt werden.

# Die Kommission plant ein Grenzausgleichssystem für Produkte aus Staaten, die keine vergleichbare CO2-Belastung wie das Emissionshandelssystem kennen, mit anderen Worten Klimazölle an Europas Außengrenzen. Es wird nicht erwähnt, aber dies könnte – weil das Bedrohungsszenario so aufgegangen würde – das Ende der privilegierten Zuteilungen für Carbon Leakage bedrohte Industrieanlagen und/oder die Stromkostenkompensation bedeuten.

# Schon in der Vergangenheit wollte die EU die Erlöse aus dem Emissionshandelssystem als eigene Haushaltsmittel, was auch ein Stück Unabhängigkeit von den Mitgliedstaaten bedeuten würde. Damit konnte sie sich bisher nicht durchsetzen. Nun unternimmt sie einen neuen Anlauf und verlangt 20% der Erlöse aus den Versteigerungen von Emissionsberechtigungen.

# Es soll ein genereller CO2-Preis eingeführt werden, voraussichtlich über eine Änderung der Energiebesteuerungsrichtlinie.

# Der Straßenverkehr soll in den Emissionshandel einbezogen werden. Für die Bundesrepublik würde das bedeuten: Möglicherweise geht der neue nationale Emissionshandel noch vor Ende der Erprobungsphase von 2021 bis 2025 in einer gemeinschaftsweiten Regelung auf.

# Nicht nur, aber auch für den Emissionshandel relevant: Die Kommission möchte den Zugang von Umweltverbänden zu den Gerichten verbessern.

Wie geht es weiter? Schon nächstes Jahr sollen die rechtlichen Grundlagen für die Änderung der Klimaziele geschaffen werden, 2021 soll der Emissionshandel dann grundlegend novelliert werden (Miriam Vollmer).

2019-12-13T10:17:07+01:0012. Dezember 2019|Emissionshandel, Energiepolitik|

Unzureichend unbundlet?

Kurz vor der Sommerpause beschreitet die Europäische Kommission den Weg zum Europäischen Gerichtshof (EuGH): Die Bundesrepublik Deutschland hätte das 3. Energiepaket von 2009 nicht richtig umgesetzt, werfen die Brüsseler Beamten den Deutschen vor. Konkret würde es an zwei Punkten haken: Erstens wäre die Bundesnetzagentur (BNetzA) nicht unabhängig von der Politik. Zweitens hätte Deutschland unzureichend entflochten, also Netz und Vertrieb für Strom und Gas nicht richtig voneinander getrennt. Damit würde die deutsche Rechtslage hinter den Vorgaben der  Elektrizitätsrichtlinie (Richtlinie 2009/72/EG) und der Erdgasrichtlinie (Richtlinie 2009/73/EG) zurückbleiben.

Der Konflikt schwelt bereits seit 2015. Zwischenzeitlich hat die Bundesrepublik sogar 2017 schon nachgelegt. Tatsächlich ist der Gang zu Gericht der letzte Schritt in einer Eskalationskaskade, wenn ein Mitgliedstaat europäisches Recht einfach nicht beachtet oder – wie hier – meint, dass die Kommission etwas von ihm verlangt, was vom Gemeinschaftsrecht schlicht nicht abgedeckt sei. Verliert Deutschland, muss nachgebessert werden und es werden unter Umständen sehr hohe Strafen fällig.

Doch was ist dran an den Vorwürfen der Kommission? An der BNetzA bemängelt die Kommission, sie sei nicht unabhängig genug. Sie unterstehe nämlich der Regierung, konkret dem Bundeswirtschaftsministerium, und dieses habe ausgesprochen detaillierte Vorgaben in Form von Verordnungen erlassen. Das ist – Freunde der Netzentgeltregulierung wissen das – unbestreitbar wahr. Aber weist das wirklich auf die Gefahr einer problematischen politischen Einflussnahme hin? Oder entspricht die Aufhängung der BNetzA als Bundesoberbehörde unter das Ministerium und die Bindung an Verordnungen, die die Exekutive gestützt auf Gesetze erlässt, schlicht dem tradierten deutschen Verwaltungsaufbau? Irgendwer muss doch die Rechts- und Fachaufsicht ausüben und Verordnungen erlassen. Möglicherweise, dies wird der EuGH prüfen, hat die Kommission hier die ja nicht unerfolgreiche deutsche Verwaltungstradition schlicht verkannt.

In Hinblick auf das Unbundling ist die Lage noch etwas schwieriger. Die KOM meint, dass Netz und Vertrieb vor allem in Hinblick auf personelle Wechsel nicht klar genug geschieden seien. Die europäischen Regelungen würden in Deutschland so nicht ernst genommen, so dass faktisch Netz und Vertrieb doch nicht agieren würden wie zwei unterschiedliche Unternehmen.

Unter uns: Oft geht das an der Wirklichkeit nicht so ganz vorbei. Doch abseits der reinen Lehre: Ist es nicht auch oft sinnvoll, dass die eine Hand aus täglicher Praxis weiß, was die andere tut? Ist es in den überschaubaren Strukturen in den Regionen eigentlich überhaupt realistisch, es wäre anders? Vielleicht sollte man den Blick von den äußeren Formen der Entflechtung weg und hin zur Frage von Effizienzen richten. Und hier ist Deutschland gut in Schuss. Der Lieferantenwechsel funktioniert meist reibungslos. Die Regulierung der Netzentgelte ist engmaschig. Und um den einzelnen Kunden konkurriert eine Vielzahl von Energieversorgern. Dass trotzdem viele Kunden noch nie gewechselt haben, ist vielleicht am Ende auch einfach ein Zeichen dafür, dass sie so unzufrieden nicht sind.

2018-07-20T09:12:18+02:0020. Juli 2018|Allgemein, Strom|