Die Gasumlage

Jetzt liegt der Entwurf einer Verordnung nach § 26 EnSiG auf dem Tisch. Was hat das Wirtschaftsministerium danach nun vor? Wir haben die wichtigsten 10 Fakten über die Umlage, die den Ruin der Gasimporteure und den Zusammenbruch der Gaswirtschaft verhindern soll, zusammengetragen:

1. Juristische Grundlage der Gasumlage ist § 26 EnSiG und eine Verordnung, deren Entwurf gerade kursiert.

2. Die Gasumlage soll die Mehrkosten der Erdgasimporteure für die Gasbeschaffung gleichmäßig auf alle in Deutschland verkauften Erdgasmengen verteilen. Andere Kosten, auch die Indexentwicklung der letzten Monate, können je nach Preisgleitklausel und Versorgungsverhältnis unabhängig hiervon an Kunden gewälzt werden. Diese beiden Posten schließen sich nicht aus.

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3. Die Umlage gilt zwischen dem 01.10.2022 und dem 01.04.2024.

4. Laut Entwurf gilt sie für alle Abnehmer unterschiedslos, es ist kein Rabatt für Großkunden vorgesehen.Wer also auf eine besondere Ausgleichsregelung gehofft hat, die für manche Abnehmer die Umlage begrenzt, wird zumindest in diesem Entwurf enttäuscht.

5. Im Entwurf sind geschätzte Beträge zwischen 1 und 5 Cent/kWh angegeben, aber es gilt kein Höchstbetrag. Wenn die Importeure deutlich höhere Summen melden als erwartet, kann die Umlage nach dem aktuellen Entwurf also auch deutlich höher ausfallen.

6. Die Importeure sollen ihre Mehrkosten an die THE melden, die berechnet die Gasumlage und veröffentlicht sie erstmals laut Entwurf zum 15.08.22. Ob das auf der Zeitschiene realistisch ist? Wir sind gespannt.

7. Die Höhe kann angepasst werden, aber zwischen zwei Anpassungen sollen immer mindestens 3 Monate liegen. Versorger und Letztverbraucher müssen also fortlaufend am Ball bleiben.

8. Die Umlage wird auf alle Gaskunden über die Bilanzkreisverantwortlichen verteilt, die die Umlage an die Letztverbraucher mit der Gasrechnung weiterverteilen.

9. Die Berechnungsgrundlagen sollen von Trading Hub Europe als Marktgebietsverantwortlichem im Internet publiziert werden.

10. Zur groben Orientierung: Bei einer Gasumlage von 3 ct/kWh würde auf ein Einfamilienhaus mit 30.000 kWh ein Zusatzbetrag von 900 EUR entfallen. Auf BASF entfielen 1.440.000.000 EUR.

Wie die endgültige Version aussieht, die nun greifen soll, werden die nächsten Wochen zeigen. Auch die Frage, welche Höhe die Umlage initial erreicht, wird sich schon bald herausstellen. Generell bleibt festzuhalten: Immerhin verteilen sich die Kosten nach dem Entwurf auf alle Gaskunden. Gleichwohl muss jeder Einzelne mit erheblichen Belastungen rechnen (Miriam Vollmer).

2022-08-03T00:59:29+02:003. August 2022|Gas, Wärme|

Gasmangel, Nordstream 1 und die fehlende Turbine

Der möglicherweise im kommenden Winter drohende Gasmangel ist derzeit ein heiß diskutiertes Thema in den sozialen Medien. Dort fällt es allerdings oft schwer, den Überblick zu behalten. Wir haben daher für unsere Leser die aktuelle Nachrichtenlage gesichtet:

Hat Russland die Gaslieferungen in Folge der Sanktionen unterbrochen?

Russland selbst behauptet, dass die Unterbrechung der Gaslieferungen nur eine Folge von Reparaturarbeiten und der Wartung einer Gasturbine sei. Hierbei überlagern sich allerdings zwei verschiedene Sachverhalte.

Einerseits lag eine komplette Abschaltung der Gaslieferungen über Nordstream 1 für 10 Tage vor. Russland begründete dies mit langfristig geplanten Reparaturarbeiten. Hier gab es die Befürchtung, dass Russland auch nach Abschluss dieser Arbeiten die Belieferung nicht wieder aufnehmen könnte. Diese haben sich jedoch zwischenzeitlich als unbegründet erwiesen. Das Gas fließt wieder.

Allerdings nicht in voller Kapazität. Die Pipeline wird derzeit nur zu 40 % ausgelastet. Russland begründet dies mit der noch immer ausstehenden Lieferung einer Gasturbine aus der Kompressorstation Portowaja, die in Kanada gewartet wurde. Der Ausbau zu Wartungszwecken erfolgte bereits vor Beginn des Krieges. Ob diese Turbine wirklich ursächlich für die Reduzierung ist, wird jedoch bezweifelt.

Wo befindet sich die Turbine derzeit?

Erstaunlicherweise ist diese Information über die Presse nicht zu bekommen. Der Streit über die Auslieferung zog sich jedenfalls wochenlang hin. Beim Handelsblatt meldete man bereits am 18.07.2022, die Turbine sei auf dem Weg nach Deutschland (von dort muss sie weiter nach Russland) .Beim Tagesspiegel war zu lesen, die Lieferung der Turbine erfolge „schneller als geplant“ allerdings könne das Wirtschaftsministerium über den genauen Aufenthalt der Turbine keine Auskünfte geben da „Sicherheitsfragen berührt seien.“ Auch die verantwortliche Firma Siemens Energy möchte zur Frage, wo sich die Turbine derzeit befindet keine Auskunft erteilen.

Die russische Zeitung “Kommersant” berichtet dagegen unter Berufung auf mit den Vorgängen vertraute Personen, dass die Turbine repariert und von Kanada am Sonntag per Flugzeug nach Deutschland geliefert worden sei.

Ist die Turbine nur ein Vorwand?

Das behauptet zumindest eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums gegenüber dem Tagesspiegel, denn es handele sich dabei nur um eine Ersatzturbine. Generell gäbe es bei der vorhandenen Technik immer Redundanzen, so dass die Wartung einer Turbine nicht Grund für einen Leistungsabfall der gesamten Pipeline sein könne. Gazprom hätte Reserveturbinen, auf die es zurückgreifen könne.

Entspannt sich jetzt die Lage?

Die Regierung ist weiterhin in Alarmbereitschaft möchte die Energiesicherheit durch weitere gesetzliche Maßnahmen absichern und die Gasspeicherstände weiter füllen. Dezeitliegen diese bei 65 % und sollen bis November auf 95 % ansteigen.(

(Christian Dümke)

 

2022-07-22T00:21:54+02:0022. Juli 2022|Allgemein, Energiepolitik, Gas|

Sparen für die Not – Kommt die Gasreserveumlage?

Die aktuelle Energiepreiskrise hat den Fokus auf den Umstand gelenkt, dass Deutschland zwar für Notfälle eine nationale Ölreserve vorhält – es an einer vergleichbaren Gasreserve für Krisenzeiten jedoch fehlt.

Gasspeicher sind dafür in Deutschland ausreichend vorhanden. Deutschland verfügt über ein Speichervolumen von 24 Milliarden Kubikmetern Erdgas. Mit diesem Volumen könnte man Deutschland im Winter 2 – 3 Monate alleine aus Speichergas versorgen – wenn diese Gasspeicher auch gefüllt sind. Vor dem letzten Winter war das allerdings nicht der Fall und es fehlte auch an einer entsprechenden gesetzlichen Vorgabe. Bisher lag die Speicherung im freien Ermessen der Versorger. Im Raum steht sogar der Vorwurf einer gezielten Entleerung der Speicher, mit dem Ziel den Gaspreis hochzutreiben (so offenbar Wirtschaftsminister Habeck).

Dies soll sich nun ändern. Die Bundesregierung plant offenbar ab Mai diesen Jahres eine gesetzliche Vorgabe, wonach die nationalen Gasspeicher am 1. Oktober eines Jahres zu 80 Prozent, am 1. Dezember zu 90 Prozent und am 1. Februar noch zu mindestens 40 Prozent gefüllt sein müssen. Erfolgt diese Befüllung nicht durch private Versorger müsse der Marktgebietsverantwortliche einspringen. Sollten diesem hieraus Mehrkosten entstehen, sollen diese Kosten im Rahmen einer Umlage – der Gasreserveumlage – an Letztverbraucher weitergegeben werden. Die Regierung rechnet grundsätzlich nicht damit, dass hierbei Kosten anfallen, da die Befüllung der Speicher regelmäßig zu günstigeren Kosten erfolge als zum Zeitpunkt der späteren Entnahme, aber darauf verlassen kann man sich nicht.

Versorger sollten dieses Vorhaben im Blick behalten, denn die bisherigen Lieferverträge sehen eine solche Gasreserveumlage nicht als möglichen Kostenfaktor vor. Hier wir Anpassungsbedarf bestehen, wenn eine solche Umlage in Kraft tritt – auch wenn die Höhe ihrer Belastung zunächst vielleicht nur mit dem Wert Null anzusetzen wäre.

(Christian Dümke)

2022-03-17T17:43:52+01:0017. März 2022|Energiepolitik|