Die aktuelle Energie­preis­krise hat den Fokus auf den Umstand gelenkt, dass Deutschland zwar für Notfälle eine nationale Ölreserve vorhält – es an einer vergleich­baren Gasre­serve für Krisen­zeiten jedoch fehlt.

Gasspeicher sind dafür in Deutschland ausrei­chend vorhanden. Deutschland verfügt über ein Speicher­vo­lumen von 24 Milli­arden Kubik­metern Erdgas. Mit diesem Volumen könnte man Deutschland im Winter 2 – 3 Monate alleine aus Speichergas versorgen – wenn diese Gasspeicher auch gefüllt sind. Vor dem letzten Winter war das aller­dings nicht der Fall und es fehlte auch an einer entspre­chenden gesetz­lichen Vorgabe. Bisher lag die Speicherung im freien Ermessen der Versorger. Im Raum steht sogar der Vorwurf einer gezielten Entleerung der Speicher, mit dem Ziel den Gaspreis hochzu­treiben (so offenbar Wirtschafts­mi­nister Habeck).

Dies soll sich nun ändern. Die Bundes­re­gierung plant offenbar ab Mai diesen Jahres eine gesetz­liche Vorgabe, wonach die natio­nalen Gasspeicher am 1. Oktober eines Jahres zu 80 Prozent, am 1. Dezember zu 90 Prozent und am 1. Februar noch zu mindestens 40 Prozent gefüllt sein müssen. Erfolgt diese Befüllung nicht durch private Versorger müsse der Markt­ge­biets­ver­ant­wort­liche einspringen. Sollten diesem hieraus Mehrkosten entstehen, sollen diese Kosten im Rahmen einer Umlage – der Gasre­ser­ve­umlage – an Letzt­ver­braucher weiter­ge­geben werden. Die Regierung rechnet grund­sätzlich nicht damit, dass hierbei Kosten anfallen, da die Befüllung der Speicher regel­mäßig zu günsti­geren Kosten erfolge als zum Zeitpunkt der späteren Entnahme, aber darauf verlassen kann man sich nicht.

Versorger sollten dieses Vorhaben im Blick behalten, denn die bishe­rigen Liefer­ver­träge sehen eine solche Gasre­ser­ve­umlage nicht als möglichen Kosten­faktor vor. Hier wir Anpas­sungs­bedarf bestehen, wenn eine solche Umlage in Kraft tritt – auch wenn die Höhe ihrer Belastung zunächst vielleicht nur mit dem Wert Null anzusetzen wäre.

(Christian Dümke)