Zweiter Anlauf: Ein neues CCS-Gesetz

Wir erinnern uns: 2009 hofften viele, dass die Abscheidung und Speicherung von CO2 einen Beitrag zur Dekarbonisierung der Stromwirtschaft leisten würde. Kohlekraftwerke sollten “CCS-ready” errichtet werden. 2012 wurde dann immerhin ein Kohlendioxid-
Speicherungsgesetz (KSpG) verabschiedet, das allerdings – seien wir ehrlich – eher als Kohlendioxid-Speicherungs-Verhinderungsgesetz betitelt worden wäre, denn es erlaubte den Bundesländern, auf ihrem Landesgebiet CCS auszuschließen, was die norddeutschen Länder, die potentielle Speicherstätten beherbergen, dann auch prompt taten. Zwischenzeitlich wurde es ruhig um die Technologie, auch der Evaluationsbericht von 2019 änderte daran nichts. Doch 2022 sah es schon anders aus, und nun liegt ein Gesetzesentwurf auf dem Tisch, der einen echten Paradigmenwechsel einläutet: Während bisher nur Speicherstätten für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Speicherung von CO2 möglich waren, soll es künftig kommerzielle Speicher im industriellen Maßstab geben, zwar nicht an Land, aber auf dem Gebiet des Festlandsockels und der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ).

(Wenn Sie auch nicht so wissen, wo die genau ist: Hier die Ostsee. Hier die Nordsee.).

Außerdem soll das neue Gesetz das Planfeststellungsverfahren für die Leitungsinfrastruktur aktualisieren und die Regeln vereinfachen.

Zuständig für die Genehmigung der Speicher bleiben die Länder. Die Speicherstätten dürfen nicht in Meeresschutzgebieten liegen, und sie dürfen Windkraftanlagen offshore und ihre Anbindungen nicht stören. Die Infrastruktur steht auch nicht jedermann offen: Emissionen aus der Kohleverstromung sind außen vor, nicht aber die neuen Gaskraftwerke, die für die Residuallast gebaut werden sollen. Gefördert wird der Einsatz von CCS aber nur bei den Emissionen, die schwer oder gar nicht vermeidbar sind, vor allem prozessbedingte (also nicht verbrennungsbedingte und durch Brennstoffwechsel unvermeidbare) Emissionen.

So weit, so gut. Ob sich auch in den Ländern der Wind in Hinblick auf CCS gedreht hat, werden die nächsten Monate zeigen. In dieser Hinsicht ist auch eine Passage in den FAQ des BMWK zu CCS interessant: In Frage 4.4.2 auf S. 14 kündigt das Ministerium an, dass es eine Opt-In-Möglichkeit für CCS onshore schaffen würde, wenn die Länder darum bitten.

 

2024-03-22T23:05:38+01:0022. März 2024|Emissionshandel, Energiepolitik|

Manchmal kommen sie wieder: CCS in der aktuellen Diskussion

Wir müssen gestehen: CCS hatten wir schon völlig vergessen. Schließlich war auf Grundlage des 2012 erlassenen CCS-Gesetzes (KSpG) kein einziger deutscher Speicher entstanden, vor allem, weil den Bundesländern die Möglichkeit eingeräumt wurde, per Länderklausel die Speicherung von verflüssigtem Kohlendioxid auf ihrem Landesgebiet auszuschließen. Den sang- und klanglosen Untergang der Pläne für deutsche CO2-Speicher und eine entsprechende Transportinfrastruktur hat die Bundesregierung erst vor einigen Monaten in dem gesetzlich vorgesehenen Evaluierungsbericht dargestellt (wir berichteten).

Nun aber setzen sich nicht nur Vertreter der Bundesregierung, sondern auch Klimaschützer dafür ein, CO2 aufzufangen und sodann im Boden zu vergraben, wenn man die Emissionen schon nicht vermeiden kann. Auf die Klimaschutzszenarien der EU enthalten CCS als einen Teil des Weges zur Klimaneutralität. Doch was ist eigentlich erforderlich, um in Deutschland wirklich CO2 abzuscheiden und im Untergrund zu speichern?

Zunächst müsste das KSpG geändert werden. Denn augenblicklich erlaubt § 2 Abs. 2 KSpG nur Speicher, die bis zum 31.12.2016 beantragt wurden. Außerdem sollten diese nur 1,3 Mio. t CO2 jährlich maximal und nicht mehr als 4 Mio. t CO2 jährlich deutschlandweit fassen. Zumindest die Befristung müsste weg, denn mangels Anträgen von 2016 oder davor können so auch keine Speicher entstehen. Da nicht anzunehmen ist, dass auch nur ein Bundesland von sich aus die Speicherung zuließe, müsste auch § 2 Abs. 5 KSpG, die Länderklausel, weg.

Schon hier stellt sich die Frage, wie eine solche Änderung politisch aussehen soll. Die Bundesländer müssten zustimmen. Aber warum sollten sie das tun? CCS ist ausgesprochen unpopulär. Wer will sich im nächsten Wahlkampf vorwerfen lassen, er hätte in der Salinen Aquifere unter der norddeutschen Tiefebene eine Art Deponie für CO2 erlaubt? Tatsächlich gibt es vermutlich nur eine Möglichkeit, die Länder hierzu zu bewegen, und das wäre eine Änderung der CCS-Richtlinie der EU, die solche Klauseln ausschließt. Auch hierfür wären Mehrheiten mehr als fraglich.

Doch selbst wenn das KSpG geändert werden könnte, wäre ein deutscher Speicher schwierig. Da wäre zum einen die Wirtschaftlichkeit: Die Effizienz von Kraftwerken mit dieser Technologie sänke um voraussichtlich rund 25%. Die Infrastruktur kostet viel Geld. Strom ist heute schon teuer. Wer also soll das bezahlen? Und selbst wenn diese Mehrkosten sich wegen eines höheren CO2-Preises lohnen würden, hielten wir immer noch einen deutschen Speicher für schwierig. Denn einen Speicher kann man nicht überall bauen. Es gibt in Deutschland verhältnismäßig wenige Gebiete, die sich geologisch hierzu eignen, die liegen auch noch vorwiegend in Norddeutschland. Also nicht dort, wo am meisten Strom gebraucht wird. Man braucht also nicht nur den Speicher selbst, sondern auch Leitungen.

Für diese Leitungen und auch für die Speicher selbst sehen § 4 und § 11 KSpG Planfeststellungsbeschlüsse vor, die teilweise den besonderen Regelungen des Energiewirtschaftsrechts folgen. Charakteristisch für diese Verfahren ist eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit. Nun rufen schon Vorhaben mit so etablierten Technologien wie der Stromtransport via Erdkabel oder der Straßenbau erbitterten Protest hervor. Gegen CCS-Leitungen und Speicher würde sicherlich mindestens ebenso intensiv protestiert, zumal die Gefährlichkeit dieser Technologie ja tatsächlich bisher nie schlüssig widerlegt wurde. Es würde damit sicherlich mindestens viel Zeit kosten, bis die Bagger rollen könnten.

Gibt es aber so viele Wenn und Aber wie in diesem Fall, ist es unwahrscheinlich, dass aus den Ankündigungen, auch auf diese Technologie zurückzugreifen, mehr wird als ein argumentativer Strohhalm, der gegen Emissionseinsparungen an anderer Stelle ins Feld geführt werden soll.

2019-06-24T12:26:14+02:0024. Juni 2019|Energiepolitik, Industrie, Strom, Umwelt, Verwaltungsrecht|

Evaluierungsbericht zum CCS-Gesetz

Erinnern Sie sich noch? Mit großem Tamtam erließ die europäische Union 2009 eine Richtlinie für die geologische Speicherung von CO2, “CCS”. Bei dieser Technologie wird Kohlendioxid, das ansonsten in die Atmosphäre gelangen würde, abgeschieden, verpresst und in flüssiger Form in den Untergrund eingeleitet und dort (hoffentlich) dauerhaft gespeichert. Die Technologie ist, gelinde gesagt, umstritten, weil viele (wie etwa das Büro für Technikfolgenabschätzung des Bundestages) fürchten, dass das Grundwasser leidet, es zu erdbebenartigen Eruptionen kommt, und CO2 zudem auch wieder austritt. Es gibt aber auch seriöse Forschungen, wonach CCS eine sichere Möglichkeit darstellt, ohne abrupten Kohleausstieg Wirtschaftswachstum und Klimaschutz zu vereinen.

Parallel zur EU bemühte sich auch die Bundesrepublik um eine Grundlage für CCS. Doch ein erster Entwurf 2009 scheiterte am Widerstand der Bevölkerung und einer geschlossenen Phalanx der Umweltverbände. 2012 erst wurde dann das heutige CCS-Gesetz dann verabschiedet. Anders als der Ursprungsentwurf ist die Speichermenge begrenzt, es gibt eine inzwischen abgelaufene Antragsfrist für Projekte, und das Gesetz enthält eine Länderklausel, wonach Bundesländer CCS in bestimmten Gebieten für zulässig bzw. unzulässig erklären können.

Die Unpopularität der Technologie führte dazu, dass flugs die Länder Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern von der Länderklausel Gebrauch machten und CCS für ihr Landesgebiet vollständig ausgeschlossen. Bremen schloss sich an. Brandenburg, traditionell für den Braunkohlebergbau und seine Folgen offener, will erst dann CO2 speichern, wenn das überall in Deutschland möglich ist. Verständlich: Wer will schon das CO2 der ganzen Republik speichern, weil sonst niemand mitzieht.

Nun liegt mit Datum vom 21.12.2018 die Vorabfassung des Evaluierungsberichts der Bundesregierung über das Gesetz und Erfahrungen mit der CCS-Technologie auf dem Tisch. Angesichts des Umstandes, dass es bisher kein deutsches großtechnisches Projekt gibt, fällt der Bericht mit über 50 Seiten überraschend umfangreich aus. Er enthält aber nicht nur eine Zusammenfassung des derzeitigen Standes der Technik und wissenschaftlicher Erkenntnisse über die Technologie und ihre Auswirkungen. Sondern auch eine Zusammenfassung der derzeit großen laufenden Projekte in aller Welt. Denn CCS mag in Deutschland zumindest auf der Basis des derzeitigen Gesetzes faktisch tot sein. Weltweit sieht das anders aus. Aktuell existieren 18 größere Projekte, die meisten davon in den USA.

Doch auch der gegenüber CCS grundsätzlich eher positiv gestimmte Evaluierungsbericht kommt zu dem Schluss, dass trotz der steigenden Zertifikatspreise für Emissionsberechtigungen erste europäische Projekte auf absehbare Zeit keine Rentabilität erwarten lassen. Möglich wäre dies wohl nur, wenn öffentliche Gelder dazukommen, zum Beispiel aus dem Innovationfonds des Emissionshandel.

Auch vor diesem Hintergrund sieht die Bundesregierung derzeit keine Chance für CCS in Deutschland und damit auch keine Notwendigkeit, dass CCS-Gesetz so zu ändern, dass Raum für künftige Projekte bestünde. Interessant ist, dass der Evaluierung sich aber nicht auf die Speicherung im Untergrund beschränkt, sondern auch auf die Möglichkeit der Nutzung von Kohlendioxid als Rohstoff hinweist. Diese Technologien fasst man mit dem Begriff CCU zusammen. Dies mag in Hinblick auf technologische Lösungen des Klimawandels optimistisch stimmen: Es wird wohl so schnell keine Lagerung von CO2 unter unseren Füßen geben. Aber die Möglichkeiten, CO2 als Ressourcen zu nutzen, werden weiter erforscht und können möglicherweise eines Tages ihren Beitrag leisten.

2019-01-16T08:47:30+01:0016. Januar 2019|Emissionshandel, Energiepolitik, Industrie, Strom|