A letzte Watschn? Autobahnreform

Autobahn mit Umleitungsspur wegen Baustelle

Autobahnreform: Verfassungsrechtliche Baustelle?

Eigentlich wollten wir heute wieder ein Wahlprogramm in Sachen Verkehrswende vorstellen und die CSU wäre dran gewesen. Aber dann kam uns eine andere tagesaktuelle Meldung dazwischen. Laut einem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags ist die von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) Anfang diesen Jahres durchgeführte Reform der Autobahnverwaltung verfassungswidrig.

An ihren Früchten sollt ihr sie erkennen, heißt es und bei Andi Scheuer, dem glücklosen Verkehrsminister, ist die Sache ziemlich eindeutig: Selbst wenn jemand das verkehrspolitische Programm der CSU vollkommen überzeugend finden sollte. Es bestehen erfahrungsgemäß erhebliche Zweifel, ob dieser Minister in der Lage ist, die von ihm und seiner Partei verfolgten Ziele effektiv und rechtskonform zu erreichen. Das bringt weder den motorisierten Individualverkehr noch für die von ihm ohnehin eher vernachlässigte Verkehrswende voran.

Ob es um die geplante Pkw-Maut ging, um die StVO-Reform oder jetzt die Autobahnreform. Jedes Mal waren Heerscharen von teuren Beratern im Spiel, jedes Mal gab es voraussehbare Rechtsprobleme oder unverzeihliche rechtliche Pannen, kostspielige Verzögerungen und Fehlinvestitionen. Trotzdem ist der Minister selbst davon überzeugt, die Sache richtig gut zu machen und ist offenbar voller Enthusiasmus, eine weitere Amtszeit zu bestreiten.

Aber zurück zur Bundesautobahnverwaltung. Was ist daran falsch? Durch die Reform sollte die Kompetenz zur Planung und zum Bau von Autobahnen von den Ländern auf den Bund übergehen. Die Idee ist an sich gut. Bisher war die Kompetenz für den Autobahnbau auf die Bundesländer verteilt, was nachvollziehbarerweise viel Kooperations- und Abstimmungsbedarf mit sich brachte. Seit Anfang diesen Jahres liegt die Kompetenz grundsätzlich beim Bund. Oder, wie es auf der Website der Autobahn GmbH des Bundes heißt: “Seit dem 1. Januar 2021 liegt alles in einer Hand: Planung, Bau, Betrieb, Erhalt, Finanzierung und vermögensmäßige Verwaltung – all das übernimmt nun die Autobahn GmbH des Bundes.”

So weit so gut, aber wie bereits der Bundesrechnungshof kritisiert hatte, sind aufgrund von Kooperationsverträgen doch wieder Planungskompetenzen auf die Länder übertragen worden. Das führt zu einer Mischverwaltung, die aus verfassungsrechtlicher Sicht problematisch ist. Denn Art. 90 Abs. 2 Satz 1 GG ist insoweit eindeutig: Die Verwaltung der Bundesautobahnen wird in Bundesverwaltung geführt. Eine Abweichung davon wäre ausnahmsweise für eine Übergangszeit möglich. Aber auf Dauer muss klar sein, wer für was zuständig ist und verantwortlich gemacht werden kann.

Mag sein, dass manche Politiker klare Verantwortlichkeiten scheuen. Aber für die Möglichkeit von Bürgern, Entscheidungen anzufechten und nicht zuletzt als Grundlage für eine demokratische Wahl zwischen klaren Alternativen, sind sie grundlegend (Olaf Dilling).

 

2021-07-29T10:52:13+02:0029. Juli 2021|Verkehr, Verwaltungsrecht|

Wahlkampfthema Verkehrswende: Das Wahlprogramm der CDU

Wer nach Verkehrspolitik im “Regierungsprogramm” der CDU, wie das Papier etwas großspurig heißt, sucht, muss erst ein bisschen suchen: Es findet sich auf etwa 1 1/2 von insgesamt knapp 140 Seiten unter Gliederungspunkt 3.6 “Vorfahrt für intelligente Mobilität”. Gleich zum Einstieg findet sich der Satz “Mobilität ist ein Ausdruck individueller Freiheit”. Das riecht sehr nach dem alten Slogan des ADAC, “Freie Fahrt für freie Bürger” mit dem vor Jahrzehnten das Fehlen eines Tempolimits auf deutschen Autobahnen verteidigt wurde. Doch dazu später.

Zunächst geht es im Programm weiter mit Vorschlag, der durchaus im Sinne der Verkehrswende ist, aber zwischen den Parteien mit Ausnahme der FDP zumindest als Forderung unumstritten: Der Deutschlandtakt und der damit verbundene Ausbau der Schieneninfrastruktur. Dazu ist zu sagen, dass der Ausbau der Schieneninfrastruktur idealerweise vor Einführung des Deutschlandtaktes erfolgt wäre. Allerdings hat das unionsgeführte Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur in den letzten Jahren den Schienenausbau vernachlässigt. Jedenfalls gemessen an den anderen Europäischen Ländern und an den Investitionen, die zur gleichen Zeit in den Bau von Fernstraßen bereitgestellt wurden.

Ein weiterer zentraler Punkt zum Thema Verkehr im Wahlprogramm der CDU beschäftigt sich mit der Sicherung des Automobilstandorts Deutschland. Hier bekennt sich die CDU zu einer Zukunft, in der weiterhin Autos aller Antriebsformen gebaut werden sollen. Insgesamt ist Techologieoffenheit ein Stichwort: neben Elektromobilität setzt die CDU auf synthetische Kraftstoffe und Wasserstoff im Straßenverkehr. Die CDU spricht sich sowohl gegen Dieselfahrverbot als auch gegen ein generelles Tempolimit auf Autobahnen aus.

Schließlich beschäftigt sich das Programm mit Flugverkehr und Schifffahrt. Die CDU will, dass die Luftfahrt “ein preislich wettbewerbsfähiger Verkehrsträger” ist. Sie will die positiven Aspekte des Fliegens und die Innovationskraft der Luftfahrt wieder stärker herausstellen und als Schlüsseltechnologie gezielt fördern. Sie setzt auf die Entwicklung von Flugtaxen. Sie seien zwar noch eine Vision für die Zukunft, aber würden zunehmend realistischer.

Insgesamt ist das Programm der CDU aus Sicht der Verkehrswende enttäuschend. Von der (seit langem) versprochenen Förderung der Schiene und dem Bekenntnis zu synthetischen Kraftstoffen abgesehen, gibt es kaum Impulse für eine klimafreundliche Verkehrspolitik und insbesondere für die Lösung der Verkehrsprobleme in den Städten. Kein Wunder, dass der amtierende Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer kürzlich von “zu hoch gesteckten Klimazielen” warnte. Bei der ambitionslosen Verkehrspolitik der Unionsparteien werden aber selbst niedrig gesteckte Ziele nicht zu erreichen sein (Olaf Dilling).

2021-07-14T21:50:46+02:0014. Juli 2021|Allgemein, Verkehr|

Wahlkampfthema Energiewende: Was steht im Wahlprogramm der SPD?

Im Herbst diesen Jahres ist Bundestagswahl und bereits jetzt ist im warm laufenden Wahlkampf erkennbar, dass die Themen Klimaschutz und zukünftige Gestaltung der deutschen Energieversorgung diesmal zu den wichtigen Themen zählen. Wir haben daher in die Wahlprogramme verschiedener Parteien geschaut, wie diese die Zukunftsthemen Energie und Klimaschutz angegehen möchten und werden hier auf unserem Blog in einer reihe darüber berichten.

Wir beginnen unsere Serie mit dem Parteiprogramm der SPD, dass den Titel „Aus Respekt vor der Zukunft. Das Zukunftsprogramm der SPD” trägt und sich auf den Seiten 8 ff mit dem Thema „Zukunftsmission I. Klimaneutrales Deutschland“ befasst.

Kampf dem Klimawandel

Die SPD bekennt sich programatisch klar zum Kampf gegen den Klimawandel und zu einer Politik nach dem Klimaschutzabkommen von Paris, mit dem Ziel der Begrenzung der globalen Erderwärmung auf 1,5 Grad. Sie erklärt es zum Ziel, dass Deutschland bis 2045 komplett klimaneutral sein müsse. Bis zum Jahr 2040 soll die Stromerzeugung vollständig auf Erneuerbaren Energien beruhen, der strombedarf werde dabei insgesamt steigen. Allein bis 2030 sieht die SPD einen Strommehrbedarf von 10 tWh.

Ausbau erneuerbarer Energien -Solarzellen und Wasserstoff

Der massive Ausbau der erneuerbaren Energien und die Bürgerbeteiligung vor Ort, beispielsweise durch Energiegenossenschaften, sollen das Herzstück der Klimaschutz- und Energiepolitik werden. Die SPD will die Bürger zum aktiven Mitmachen animieren und zu diesem Zweck Mieterstrom und gemeinschaftliche Energieversorgung stärken, kommunale Beteiligungsmodelle ausweiten und nachhaltige Stromanleihen auflegen.

Die SPD erklärt es zum Ziel, dass langfristig jedes geeignete Dach mit Solaranlagen ausgestattet werden solle, Vorreiter sollen öffentliche Gebäude und gewerbliche Neubauten werden. Wasserstoff aus Erneuerbaren Energien sieht die SPD als Brennstoff der Zukunft an, in allen Bereichen, in denen eine direkte Elektrifizierung nicht sinnvoll ist. Ohne sauberen Wasserstoff in großindustriell hergestelltem Maßstab sei Klimaneutralität nicht zu erreichen, so die SPD. Konkrete Aussagen zur Windkraft finden sich dagegen nicht im Wahlprogramm der SPD.

Klimaschutz und Industriestandort

Das Klimaschutzgesetz bezeichnet die SPD als wirkungsvollen Kontrollmechanismus, das Minderungsziel für 2030 solle für 2030 deutlich auf 65 % angehoben und für 2040 auf 88 % festgeschrieben werden. Um dieses Ziel zu erreichen sei ein schneller Ausbau der erneuerbaren Energien und des Netzes notwendig. Der traditionell stark industriell geprägte Arbeitsmarkt soll aus dem Umbau gestärkt hervorgehen und die Zukunftsvision „klimaneutrales Deutschland“ auf diese Weise zum Jobmotor werden. Die deutsche Industrie soll auf den Weltmärkten mit CO2-neutraler Produktion und Export von Zukunftstechnologien führend sein. Die vom Ausstieg betroffenen Bergbauregionen sollen durch Strukturhilfen beim Aufbau neuer Wertschöpfung unterstützt werden. Die deutsche Industriestrategie soll in Verbindung mit dem European Green Deal in eine gesamteuropäische Lösung eingebettet sein. Die öffentliche Hand als großer Bauherr soll bis 2030 schrittweise immer mehr und ab 2030 ausschließlich klimaneutrale Grundmaterialien für Bauten beschaffen.

EEG Umlage und CO2 Preis

Die EEG-Umlage möchte die SPD bis 2025 abschaffen und die Kosten aus dem Bundeshaushalt finanzieren, dazu sollen auch die Einnahmen aus der bereits beschlossenen CO2 Bepreisung herangezogen werden. Die Stromrechnung solle dadurch „deutlich sinken“. Der Anstieg der CO2 Preise soll durch sozial gerechte Ausgleichsmaßnahmen für Bürger mit niedrigem Einkommen abgefedert werden. Ein Pro-Kopf Bonus solle geprüft werden. Im Bereich der Wohnungswirtschaft soll der CO2 Preis nach Vorstellung der SPD von Vermieterseite getragen werden.

Das komplette Programm der SPD können Sie hier nachlesen.

(Christian Dümke)

2021-06-02T20:35:40+02:002. Juni 2021|Energiepolitik, Erneuerbare Energien|