Wenn ich gar nicht weiterweiß … eine Kommission für die Windkraft?

Windkraft hat ein Image­problem. Viele Menschen erleben die zum Teil erheb­lichen Landschafts­ver­än­de­rungen durch Windkraft­an­lagen als eine echte Störung ihres Natur­er­lebens. Dagegen treten die natur­schutz­recht­lichen Belange, die durch Windkraft­an­lagen berührt werden, in der Öffent­lichkeit fast in den Hinter­grund. Befür­worter argumen­tieren regel­mäßig, dass auch ein Kohle­kraftwerk ja nun nicht gerade durch seine ästhe­ti­schen Quali­täten besticht. Doch gerade die Verän­derung von bisher natur­nahen Landschaften ist vielfach ein Streitpunkt.

Diese Akzep­tanz­pro­bleme will die Bundes­re­gierung nun im Zuge des Erlasses des Energie-Sammel­ge­setzes (aka „Hundert-Tage-Gesetz“) angehen. Wie das aussehen soll? Das weiß die Koalition selbst nicht. Sie wird eine Arbeits­gruppe einsetzen, die Maßnahmen zur Steigerung der Akzeptanz für Windkraft an Land erarbeiten soll. Als Beispiele für solche Maßnahmen werden genannt: Verbind­liche optionale Abstands­re­ge­lungen, Höhen­be­gren­zungen, monetäre Betei­li­gungen, also offenbar Genos­sen­schafts­mo­delle, Stärkung der Entschei­dungs­be­fugnis von Städten und Kommunen Änderungen im Planungs­ver­fahren. Beteiligt werden die Länder, Vertreter von Anwoh­ner­in­ter­essen, der Deutsche Städtetag, der Deutsche Städte-und Gemein­debund und das Kompe­tenz­zentrum Natur­schutz und Energie­wende sollen eine Stellung­nahme abgeben können.

Die Ergeb­nisse dieser Kommission sollen bis zum 31.3.2019 vorliegen. Bis zum Herbst des nächsten Jahres will die Koalition dann über konkrete Akzep­tanz­maß­nahmen und Förder­be­din­gungen sprechen. In diesem Zusam­menhang immerhin ein konkreter Vorschlag: Mögli­cher­weise soll es einen Bonus von 0,3 Cent pro Kilowatt­stunde für Anlagen im Landes­süden geben, wo bisher verhält­nis­mäßig wenig Windkraft steht, aber propor­tional viel Strom verbraucht wird.

Die wenigen konkreten Maßnahmen, die im Vorschlag genannt werden, lassen jedoch aufhorchen. Geht es hier wirklich darum, bei den Bürgern mehr Begeis­terung für Windkraft­an­lagen zu wecken? Oder würde die Stärkung von Entschei­dungs­be­fug­nissen der kommu­nalen Gebiets­kör­per­schaften nicht eher dazu führen, dass es angesichts starker Wider­stände dann eben oft keine Windkraft­an­lagen gibt? Handelt es sich also um einen Vorschlag, der zu mehr Windkraft führt? Oder laufen die Maßnahmen am Ende auf Windkraft­ver­hin­de­rungs­maß­nahmen hinaus? Angesichts des Ausbau­pfades für erneu­erbare Energien ist eine Abschwä­chung des Ausbaus der Windkraft an Land jeden­falls hochpro­ble­ma­tisch. 2030 sollen 65 % der verbrauchten Strom­mengen aus erneu­er­baren Quellen stammen. Ein Zurück­weichen bei der Windkraft wäre schwer zu kompensieren.

Es bleibt schon deswegen spannend, was aus diesem Bestandteil des Energie-Sammel­ge­setzes wird, dass nun nach langem Tauziehen vom Bundes­ka­binett verab­schiedet wurde. Mögli­cher­weise gelingt es im parla­men­ta­ri­schen Verfahren ja noch, bereits jetzt etwas konkreter zu werden. Die Verschiebung weiterer Entschei­dungen, um die der Bundes­ge­setz­geber am Ende doch nicht herum kommt, in eine weitere Kommission kann angesichts der strikten Ausbau­ziele und der hierfür laufenden Fristen eigentlich nicht sinnvoll sein.

2018-11-01T10:00:09+01:001. November 2018|Erneuerbare Energien, Strom, Umwelt|

Emissi­ons­freier ÖPNV: Batterie oder Brennstoffzelle?

In letzter Zeit häufen sich die Meldungen, dass der öffent­liche Perso­nen­nah­verkehr in deutschen Städten auf emissi­ons­freie Busse umsteigt. Das ist unter dem Gesichts­punkt der Luftrein­haltung eine gute Nachricht. Schließlich ist es schwer zu vermitteln, wenn immer mehr Innen­städte für Diesel-Pkw gesperrt werden, die dort fahrenden Busse aber ebenfalls größere Mengen an Stick­stoff­oxiden und Feinstaub emittieren.

Bei der Umstellung von Diesel­mo­toren auf alter­native Antriebs­tech­no­logien liefern sich batte­rie­be­triebene Elektro­busse und Wasser­stoff­busse mit Brenn­stoff­zellen aktuell ein Wettrennen. Während aus Osnabrück gestern die Meldung kam, dass der erste Elektrobus vom Hersteller VDL geliefert worden sei und 12 weitere Batte­rie­busse, sowie die Ladeinfra­struktur folgen sollen, setzt die Rhein-Main-Region derzeit auch auf Brennstoffzellenbusse.

Auch wenn die Wasser­stoff­busse in der Anschaffung zunächst teurer sind, u.a. weil in den Brenn­stoff­zellen Platin verbaut wird, bietet die Brenn­stoff­zel­len­tech­no­logie doch einige Vorteile, v.a. die schnellere Betank­barkeit und die größere Reich­weite. Zudem hilft ein energie­po­li­ti­sches Konzept, das Wasser­stoff im Verkehrs­sektor nutzt, temporäre Strom­über­schüsse aus erneu­er­baren Energie­quellen zu speichern. Dies ist auch im Rhein-Main-Gebiet geplant: Mit Förder­mitteln aus Hessen und Rheinland-Pfalz wurde eine von Mainz und Wiesbaden gemeinsam genutzte Wasser­stoff-Tankstelle gebaut. Das Gas soll aus dem Mainzer Energiepark kommen, wo die nach eigenen Angaben weltweit größte “Power-to-Gas”-Anlage entstanden ist, die vor allem durch Windkraft­an­lagen betrieben wird. Anders als die Energie werden die Busse selbst nicht wie noch in den 1970er Jahren in Rüsselsheim, sondern bei Autosan in Polen für ebe EUROPA produziert.

Vermutlich wird der Wettstreit der Antriebs­tech­no­logien am Ende zwar nicht in Deutschland, sondern zwischen Japan, das in der Wasser­stoff­tech­no­logie führend ist und China, wo auf batte­rie­be­triebene Kraft­fahr­zeuge gesetzt wird, und auch nicht im ÖPNV-Sektor, sondern auf dem Pkw und Lkw-Markt entschieden. Spannend sind die aktuellen Entwick­lungen im deutschen öffent­lichen Nahverkehr jedoch allemal.

2018-10-24T13:07:38+02:0024. Oktober 2018|Allgemein, Energiepolitik, Erneuerbare Energien, Gas, Umwelt, Verkehr|

Bundestag berät Grenz­werte für mittel­große Feuerungsanlagen

Der Umwelt­aus­schuss des Bundestags hat letzte Woche grünes Licht für die Umsetzung der EU-Richt­linie (EU) 2015/2193 über mittel­große Feuerungs­an­lagen durch die 44. BImSchV gegeben. Der Verord­nungs­entwurf folgt der Richt­linie, behält aber grund­sätzlich die stren­geren Grenz­werte der TA-Luft von 2002 bei. Die sog. Medium Combustion Plant Directive (MCPD) über mittel­große Feuerungs­an­lagen (zwischen 1 bis 50 MW) wurde im November 2015 erlassen und wäre eigentlich bis zum 19. Dezember 2017 in natio­nales Recht umzusetzen gewesen. Hinter­grund der Richt­linie ist die weiterhin auf dem Programm stehende Verbes­serung der Luftqua­lität. Dadurch sollen auch die natio­nalen Emissi­ons­höchst­mengen der 43. BImSchV besser einge­halten werden, zu denen sich Deutschland verpflichtet hat. Im Bereich der mittel­großen Feuerungs­an­lagen geht es dabei beispiels­weise um eine emissi­onsarme Ausge­staltung der Energie­wende im Bereich von Holz- und Pellet­hei­zungen oder Biogasanlagen.

Im Umwelt­aus­schuss und in der Plenums­be­ratung ging es darum, ob und inwieweit Deutschland seine Möglich­keiten ausschöpfen sollte, in der Verordnung über die Anfor­de­rungen der Richt­linie hinaus­zu­gehen. Dabei wurde der Regie­rungs­entwurf von zwei Seiten attackiert: Während AfD und FDP mit einheit­lichen Wettbe­werbs­be­din­gungen in Europa argumen­tierten und sich daher für eine 1:1‑Umsetzung stark machten, kriti­sierten die Grünen und Die Linke die Länge der Übergangs­fristen und Fälle, in denen der Verord­nungs­entwurf doch gegenüber der TA Luft oder der besten verfüg­baren Technik zurück­fallen würde. So orien­tieren sich die Grenz­werte für NOx für Erdgas­feuerung nur an der EU-Richt­linie. Erst nach einer Übergangs­frist bis 2031 würden die Standards der insoweit stren­geren TA Luft wieder gelten. Der Blick in andere Staaten wie die Schweiz, Öster­reich oder die Nieder­lande zeige Beispiele für ambitio­niertere Umset­zungen. Letztlich hat sich aber, wie zu erwarten, die große Koalition mit ihrem Verord­nungs­entwurf durchgesetzt.

2018-10-23T22:03:10+02:0023. Oktober 2018|Energiepolitik, Industrie, Umwelt, Wärme|