NRW stellt seine Wasserstoff-Roadmap vor

Das Thema Wasserstoff lässt uns nicht los. Wir hatten bereits über die nationale Wasserstoffstrategie der Bundesregierung und die Studie der Aurora Energy Research zur künftigen Entwicklung der Wasserstoffnachfrage in Europa berichtet. Nun hat auch das Land NRW mit einer Wasserstoff Roadmap seine ehrgeizigen Pläne zur künftigen Wasserstoffnutzung vorgestellt. NRW verfolgt das Ziel die industriellen Prozesse im Land bis zum Jahr 2050 nahezu klimaneutral zu gestalten, was nur durch den Einsatz von Wasserstoff erreicht werden könne.

Wasserstoff habe das Potenzial in allen Sektoren zum Einsatz zu kommen. Ziel ist der Aufbau eines leistungsfähigen Wasserstofftransportnetzes – das bereits gegenwärtig eine Länge von 240 km aufweist – eingebettet in eine künftige deutschlandweite Netzstruktur. Bereits jetzt wird Wasserstoff in NRW intensiv genutzt, denn ungefähr 1/3 des gesamten deutschen industriellen Verbrauchs erfolgt hier. Die Roadmap beschreibt ambitionierte Ziele für die Bereiche Industrie, Mobilität, Energie & Infrastruktur. Beim Verkehr wird dabei auf den Einsatz von Brennstoffzellen gesetzt. Im Zuge der Umsetzung der Roadmap könnten bis zu 130.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen. Angestrebt werde der Beitritt zur europäischen Allianz für sauberen Wasserstoff (European Clean Hydrogen Alliance). (Christian Dümke)

2020-11-10T18:47:19+01:0010. November 2020|Energiepolitik, Erneuerbare Energien, Gas, Industrie|

Neue Studie zur künftigen Entwicklung der Wasserstoffnachfrage in Europa

Die britischen Analysten von Aurora Energy Research haben eine neue Studie zum Thema Wasserstoff vorgestellt. Aurora Energy Research ist ein unabhängiges Energiemarktmodellierungs- und -analytikunternehmen, das 2013 von Ökonomen der Universität Oxford gegründet wurde. In der nun vorliegenden Studie „Hydrogen in the Northwest European energy system“ wird für Europa ein steigender Wasserstoffbedarf prognostiziert. Die Nachfrage werde bis 2050 auf 2500 TWh pro Jahr steigen. Das entspricht dem achtfachen des heutigen Bedarfes. Allein der industrielle Bedarf werde sich mehr als verdoppeln. Eine solcherart verstärkte Nachfrage könnte gleichzeitig langfristig zur Verdoppelung der Preise führen.

Die Studie unterscheidet dabei zwischen „blauem Wasserstoff“ der aus Erdgas gewonnen wird und „grünem Wasserstoff“ hergestellt durch Elektrolyse von Wasser. Bei der Wasser-Elektrolyse liegt die Effizienz derzeit bei rund 60 Prozent. Eine Tonne Wasserstoff enthält eine Energiemenge von ca 33.330 kWh, die chemische Energie kann jedoch nicht zu 100 Prozent in nutzbare Energie umgewandelt werden. Wasserstoff gilt als wichtiger Faktor zur Erreichung des Ziels der CO2 Netto-Null-Emissionen. In Deutschland hat die Bundesregierung dazu die Nationale Wasserstoffstrategie beschlossen (wir berichteten).

Die Studie kommt aber auch zu dem Ergebnis, dass grüner Wasserstoff politische Unterstützung braucht, um zum blauem Wasserstoff schneller konkurrenzfähig zu werden. Derzeit ist seine Erzeugung rund 50 % teurer. Ohne politische Förderung wäre grüner Wasserstoff laut Studie erst nach 2040 wettbewerbsfähig. In einem von der Aurora Energy Research im Rahmen der Studie aufgestellten Ranking steht Deutschland derzeit auf Platz 1 der attraktivsten Märkte für die Wasserstoffentwicklung. Danach folgen die Niederlande, Großbritannien, Frankreich und Norwegen.(Christian Dümke)

2020-11-04T18:24:13+01:004. November 2020|Allgemein, Erneuerbare Energien, Gas, Industrie|

Nicht nur höhere Preise: Die erste Novelle zum BEHG

So, nun haben Bundestag und Bundesrat also endlich entschieden: Die im Vermittlungsausschuss im Dezember beschlossene Änderung des BEHG ist durch. Wir wissen nun also ganz sicher, dass die Zertifikate 2021 mit 25 EUR starten und können die Preisanpassungen zum 1. Januar 2021 nun schnell auf den Weg bringen.

Über dieser entscheidenden Änderung soll allerdings nicht vergessen werden, dass die erste Novelle des BEHG noch weitere Punkte enthält:

# Wer Emissionszertifikate erst kurz vor Abgabe am 30. September des Folgejahres kauft, handelt zwar zulässig, aber ökonomisch unvernünftig. Nur 10% kann der Verantwortliche im Folgejahr des Berichtsjahrs noch zum Ausgangspreis kaufen. Für den Rest wird der teurere Preis des Folgejahrs fällig. Immerhin: Statt bis zum 28. Februar besteht die Möglichkeit des Zukaufs von 10% zum Vorjahrespreis nun bis zum 30. September, also bis zur Abgabe. Das ist positiv, denn es erlaubt eine bessere Feinsteuerung.

# Eine Detailregelung erleichtert die Handhabung, wenn der Einlagerer von Kraftstoffen nicht Steuerlagerinhaber bzw. Tanklagerinhaber ist, aber das Tanklager wie ein Inhaber nutzt.

# Gut: Es war umstritten und viel diskutiert, ob Klärschlamm nun etwa auch BEHG-Abgabepflichten nach sich zieht, was die Wasserkosten kräftig in die Höhe getrieben hätte. Nun hat der Gesetzgeber durch Ergänzung von § 7 Abs. 4 BEHG klargestellt, dass Klärschlämme mit null berichtet werden.

Was bedeutet das nun? Wer sein Playbook für das BEHG schon fertig hat, sollte v. a. die Verschiebung der 10%-Grenze noch aufnehmen. Und wer die Briefe an die Kunden bzw. die Veröffentlichung der neuen Gaspreise schon fertig vorbereitet hat, kann nun aktiv werden. Für alle anderen gilt: Nun aber schnell: Vertragsänderungen vorbereiten, Zuständigkeiten im Unternehmen klären, Mitarbeiter schulen, ggfls. Dienstleister einbinden (Miriam Vollmer).

Sie stehen noch am Anfang Ihrer Vorbereitung für das BEHG oder möchten weitere, bisher noch nicht involvierte Mitarbeiter schulen lassen? Wir wiederholen unser aktualisiertes Grundlagenwebinar zum BEHG am 29.10.2020, 10.00 Uhr bis 12.30 Uhr.

2020-10-12T11:54:17+02:0012. Oktober 2020|Emissionshandel, Gas, Umwelt, Wärme|