NRW stellt seine Wasser­stoff-Roadmap vor

Das Thema Wasser­stoff lässt uns nicht los. Wir hatten bereits über die nationale Wasser­stoff­stra­tegie der Bundes­re­gierung und die Studie der Aurora Energy Research zur künftigen Entwicklung der Wasser­stoff­nach­frage in Europa berichtet. Nun hat auch das Land NRW mit einer Wasser­stoff Roadmap seine ehrgei­zigen Pläne zur künftigen Wasser­stoff­nutzung vorge­stellt. NRW verfolgt das Ziel die indus­tri­ellen Prozesse im Land bis zum Jahr 2050 nahezu klima­neutral zu gestalten, was nur durch den Einsatz von Wasser­stoff erreicht werden könne.

Wasser­stoff habe das Potenzial in allen Sektoren zum Einsatz zu kommen. Ziel ist der Aufbau eines leistungs­fä­higen Wasser­stoff­trans­port­netzes – das bereits gegen­wärtig eine Länge von 240 km aufweist – einge­bettet in eine künftige deutsch­land­weite Netzstruktur. Bereits jetzt wird Wasser­stoff in NRW intensiv genutzt, denn ungefähr 1/3 des gesamten deutschen indus­tri­ellen Verbrauchs erfolgt hier. Die Roadmap beschreibt ambitio­nierte Ziele für die Bereiche Industrie, Mobilität, Energie & Infra­struktur. Beim Verkehr wird dabei auf den Einsatz von Brenn­stoff­zellen gesetzt. Im Zuge der Umsetzung der Roadmap könnten bis zu 130.000 zusätz­liche Arbeits­plätze entstehen. Angestrebt werde der Beitritt zur europäi­schen Allianz für sauberen Wasser­stoff (European Clean Hydrogen Alliance). (Christian Dümke)

2020-11-10T18:47:19+01:0010. November 2020|Energiepolitik, Erneuerbare Energien, Gas, Industrie|

Neue Studie zur künftigen Entwicklung der Wasser­stoff­nach­frage in Europa

Die briti­schen Analysten von Aurora Energy Research haben eine neue Studie zum Thema Wasser­stoff vorge­stellt. Aurora Energy Research ist ein unabhän­giges Energie­markt­mo­del­lie­rungs- und ‑analy­tik­un­ter­nehmen, das 2013 von Ökonomen der Univer­sität Oxford gegründet wurde. In der nun vorlie­genden Studie „Hydrogen in the Northwest European energy system“ wird für Europa ein steigender Wasser­stoff­bedarf prognos­ti­ziert. Die Nachfrage werde bis 2050 auf 2500 TWh pro Jahr steigen. Das entspricht dem achtfachen des heutigen Bedarfes. Allein der indus­trielle Bedarf werde sich mehr als verdoppeln. Eine solcherart verstärkte Nachfrage könnte gleich­zeitig langfristig zur Verdop­pelung der Preise führen.

Die Studie unter­scheidet dabei zwischen „blauem Wasser­stoff“ der aus Erdgas gewonnen wird und „grünem Wasser­stoff“ herge­stellt durch Elektrolyse von Wasser. Bei der Wasser-Elektrolyse liegt die Effizienz derzeit bei rund 60 Prozent. Eine Tonne Wasser­stoff enthält eine Energie­menge von ca 33.330 kWh, die chemische Energie kann jedoch nicht zu 100 Prozent in nutzbare Energie umgewandelt werden. Wasser­stoff gilt als wichtiger Faktor zur Errei­chung des Ziels der CO2 Netto-Null-Emissionen. In Deutschland hat die Bundes­re­gierung dazu die Nationale Wasser­stoff­stra­tegie beschlossen (wir berich­teten).

Die Studie kommt aber auch zu dem Ergebnis, dass grüner Wasser­stoff politische Unter­stützung braucht, um zum blauem Wasser­stoff schneller konkur­renz­fähig zu werden. Derzeit ist seine Erzeugung rund 50 % teurer. Ohne politische Förderung wäre grüner Wasser­stoff laut Studie erst nach 2040 wettbe­werbs­fähig. In einem von der Aurora Energy Research im Rahmen der Studie aufge­stellten Ranking steht Deutschland derzeit auf Platz 1 der attrak­tivsten Märkte für die Wasser­stoff­ent­wicklung. Danach folgen die Nieder­lande, Großbri­tannien, Frank­reich und Norwegen.(Christian Dümke)

2020-11-04T18:24:13+01:004. November 2020|Allgemein, Erneuerbare Energien, Gas, Industrie|

Nicht nur höhere Preise: Die erste Novelle zum BEHG

So, nun haben Bundestag und Bundesrat also endlich entschieden: Die im Vermitt­lungs­aus­schuss im Dezember beschlossene Änderung des BEHG ist durch. Wir wissen nun also ganz sicher, dass die Zerti­fikate 2021 mit 25 EUR starten und können die Preis­an­pas­sungen zum 1. Januar 2021 nun schnell auf den Weg bringen.

Über dieser entschei­denden Änderung soll aller­dings nicht vergessen werden, dass die erste Novelle des BEHG noch weitere Punkte enthält:

# Wer Emissi­ons­zer­ti­fikate erst kurz vor Abgabe am 30. September des Folge­jahres kauft, handelt zwar zulässig, aber ökono­misch unver­nünftig. Nur 10% kann der Verant­wort­liche im Folgejahr des Berichts­jahrs noch zum Ausgangs­preis kaufen. Für den Rest wird der teurere Preis des Folge­jahrs fällig. Immerhin: Statt bis zum 28. Februar besteht die Möglichkeit des Zukaufs von 10% zum Vorjah­res­preis nun bis zum 30. September, also bis zur Abgabe. Das ist positiv, denn es erlaubt eine bessere Feinsteuerung.

# Eine Detail­re­gelung erleichtert die Handhabung, wenn der Einla­gerer von Kraft­stoffen nicht Steuer­la­ger­in­haber bzw. Tankla­ger­in­haber ist, aber das Tanklager wie ein Inhaber nutzt.

# Gut: Es war umstritten und viel disku­tiert, ob Klärschlamm nun etwa auch BEHG-Abgabe­pflichten nach sich zieht, was die Wasser­kosten kräftig in die Höhe getrieben hätte. Nun hat der Gesetz­geber durch Ergänzung von § 7 Abs. 4 BEHG klarge­stellt, dass Klärschlämme mit null berichtet werden.

Was bedeutet das nun? Wer sein Playbook für das BEHG schon fertig hat, sollte v. a. die Verschiebung der 10%-Grenze noch aufnehmen. Und wer die Briefe an die Kunden bzw. die Veröf­fent­li­chung der neuen Gaspreise schon fertig vorbe­reitet hat, kann nun aktiv werden. Für alle anderen gilt: Nun aber schnell: Vertrags­än­de­rungen vorbe­reiten, Zustän­dig­keiten im Unter­nehmen klären, Mitar­beiter schulen, ggfls. Dienst­leister einbinden (Miriam Vollmer).

Sie stehen noch am Anfang Ihrer Vorbe­reitung für das BEHG oder möchten weitere, bisher noch nicht invol­vierte Mitar­beiter schulen lassen? Wir wieder­holen unser aktua­li­siertes Grund­la­gen­webinar zum BEHG am 29.10.2020, 10.00 Uhr bis 12.30 Uhr.

2020-10-12T11:54:17+02:0012. Oktober 2020|Emissionshandel, Gas, Umwelt, Wärme|