TEHG ohje

Ist ja nicht so, als hätte sich nichts geändert. Mit den Änderungs­richt­linien 2023/958 (Luftverkehr) und 2023/959 hat der Europäische Richt­li­ni­en­geber die Grundlage für die Entwicklung der Jahre bis 2030 gelegt. Neu sind nicht nur viele Detail­re­ge­lungen, sondern unter anderem auch umfang­reiche Regelungen über die Emissi­ons­han­dels­pflicht von Anlagen an sich.

Diese Regelungen bedürfen der Umsetzung durch den Mitglied­staat. Denn anders als bei den Durch­füh­rungs­ver­ord­nungen wie etwa zur Zuteilung oder zum Monitoring, richtet sich die Emissi­ons­han­dels­richt­linie an den Staat. Dieser muss das deutsche Recht – in diesem Fall das TEHG – so abändern, wie die Richt­linie es vorgibt. Und, da das Zutei­lungs­ver­fahren ja in diesem Frühjahr bis zum 21. Juni 2024 laufen wird, nun einiger­maßen schnell.

Denker, Ratlos, Überlegen, Spielen

Doch bisher tut sich nichts. Das aktuelle TEHG ist das letztemal 2021 geändert worden. Bisher ist von der anste­henden Novelle weit und breit nichts zu sehen. Derweil gehen die Wochen ins Land, und die Branche fragt sich: Wo liegt das Problem? Die Europäische Kommission hat inzwi­schen sogar schon ein Vertrags­ver­let­zungs­ver­fahren eröffnet, doch noch immer ist von einem TEHG-Entwurf nichts zu sehen (Miriam Vollmer).

2024-02-16T00:44:26+01:0016. Februar 2024|Emissionshandel|

ETS I: Die neuen Zuteilungsregeln!

Okay, da wären sie also: Die Kommission hat am 30. Januar 2024 die neuen Zutei­lungs­regeln angenommen. Sie finden sie hier, und hier liegen die Anhänge. Wir hatten uns schon den Entwurf im Dezember angesehen.

Nun gilt es zügig konkret zu prüfen, welche Neuerungen für Anlagen­be­treiber relevant sind. Vor allem die Änderungen, die sich auf die für das Zutei­lungs­ver­fahren erfor­der­lichen Daten beziehen, müssten schnell umgesetzt werden. Nach unserer ersten Einschätzung sind das vor allem Neuerungen beim Zutei­lungs­element Brenn­stoff­emis­sionen, der Wegfall der De-minimis-Regeln bei der Bildung von Zutei­lungs­ele­menten und alles, was mit der Zutei­lungs­fä­higkeit von elektri­fi­zierten indus­tri­ellen Prozessen zu tun hat, also vor allem Wärme aus Strom und der entfallene Abzug bei Austausch­barkeit von Wärme und Strom. Aber auch wir müssen nun erst einmal checken, was diese Wundertüte nun letzt­endlich enthält.

Wen inter­es­siert, was wir dabei finden und sich mit uns und unter­ein­ander über die Zutei­lungs­fragen austau­schen will, hat am 7. März Gelegenheit in einem zweistün­digen Webinar. Für Neulinge und Wieder­ein­steiger gibt es ein Tages­se­minar am 15. Februar, online oder bei uns in Berlin (Miriam Vollmer).

2024-02-02T19:45:16+01:002. Februar 2024|Emissionshandel|