Ausgerechnet Bananen: Das Antragsverfahren CO2 läuft

Verwaltungshandeln bedarf einer Grundlage. So weit, so an und für sich selbstverständlich. Gibt es keine Grundlage oder nur eine veraltete Grundlage, dann kann die Verwaltung nicht einfach loslegen. Wir haben deswegen gedacht, dass das Antragsverfahren CO2 nicht einfach starten kann. Aber wenn das BMWK gesetzliche Fristen einfach per FAQ ändert. Na, dann wäre es doch gelacht, wenn eine Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) für das Antragsverfahren für die Jahre 2026 – 2030 auf den Gesetzgeber warten müsste. Der muss nämlich ganz dringend das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) ändern. Und die Emissionshandelsverordnung 2030 (EHV 2030) auch. Das ist der Behörde auch klar, wenn sie in ihrem Newsletter von gestern schreibt:

Und was ist eigentlich mit der EU Zuteilungsverordnung (ZuVo) passiert? Auf der Homepage der KOM steht sie als angenommen. Aber die ZuVo 2019/331 stehen auf EUR-Lex immer noch in der Fassung vom 27.02.2019. Die DEHSt spricht zwar in ihrem brandneuen Leitfaden 2 vom Gründonnerstag (!) von der EU-Zuteilungsverordnung (EU-ZuVO) für den zweiten Zuteilungszeitraum (s. etwa S. 13). Aber auch auf der Seite der DEHSt gibt es diese neue ZuVo noch gar nichtBanane, Guineo, Minimum, Obst, Tropisch

Da fragen wir uns doch: Was ist hier eigentlich los?

Aber am 09.04.2024 soll es eine Online-Veranstaltung der DEHSt geben. Das ist am Dienstag nach den Osterferien. Infos dafür gibt es noch nicht, eine Uhrzeit gibt es noch nicht. Aber Fragen an die Behörde, die haben wir reichlich (Miriam Vollmer).

2024-03-29T19:53:49+01:0029. März 2024|Emissionshandel|

Der Ring in Zeiten der Energiekrise: Filzer statt Feuer?

Zugegeben: An Richard Wagner und seiner Musik scheiden sich die Geister. Sehr sympathisch ist er wohl nicht gewesen. Es gibt zudem sicherlich einige Menschen, die beim schieren Ausmaß des Bühnenfestspiels “Der Ring des Nibelungen” (vier Opern mit insgesamt 14 bis 15,5 Stunden Aufführungsdauer) verzweifeln, Abscheu vor ausufernden Alliterations-Aneinanderreihungen empfinden, und schon in der (nicht vorhandenen) Pause im Rheingold fluchtartig die Oper verlassen oder aufgrund der Erschöpfung durch Überfrachtung bereits während des „Sturms“ zu Beginn der Walküre einschlafen (alles schon erlebt).

Den „Walkürenritt“, jenes donnernde Orchestervorspiel zum dritten Akt der Walküre, (also Teil zwei von vier), kennt indes jeder. Woody Allen sagte einmal „Immer, wenn ich Wagner höre, spüre ich den inneren Drang, in Polen einmarschieren zu müssen“. Auf der anderen Seite gibt es im Opernbetrieb nichts Vergleichbares, dessen Musik so bewegen und begeistern kann und das an die schiere Wucht und Komplexität der Tetralogie heranreicht. Vielleicht sind dies auch Aspekte, die Juristen an dem Werk faszinieren. Zumindest bringt man als Jurist ausreichend „Sitzfleisch“ mit, dauert selbst die längste der vier Opern nicht einmal so lang wie eine Examensklausur.

Zu Ostern ist es in Berlin an der Staatsoper Berlin wieder soweit. Im Rahmen der Feststage 2024 gibt es ihn: Den „Ring“. Ein Zyklus ist schon durch, Ostersamstag kommt der Siegfried vom zweiten Durchlauf mit einem großartigen Andreas Schlager als Siegfried einem überragenden Tomasz Konieczny als Wanderer (absolut fantastisch war er auch in der Walküre) und als donnernde Brünnhilde: Anja Kampe.

Was war bisher geschehen? Rechtlich gesehen war der „Raub“ des Rheingolds (Teil 1)  gar keiner, sondern nur ein einfacher Diebstahl, einer erst durch den Nibelungen Alberich (spektakulär: Johannes Martin Kränzle) beweglich gemachten Sache. Am „Ring“ indes hat Alberich durch Umgestaltung des Goldes Eigentum erworben und dieses auch nicht mehr verloren, so dass die Tetralogie völlig zutreffend „Ring des Nibelungen“ heißt.

Bei einem Umweltrechtler hinterlässt der „Ring“ jedoch immer wieder Fragen. So erscheint schon die Errichtung des gigantischen, nicht privilegierten Palastkomplexes Walhall (und an der Staatsoper das Forschungszentrum „E.S.C.H.E.“ mit seinen diversen Versuchsanordnungen) im Außenbereich wohl problematisch. Eine Regenbogenbrücke wird sich zudem wohl kaum als ausreichende Erschließung qualifizieren lassen. Für gewöhnlich zeigt sich in der Götterdämmerung beim Weltenbrand für Walhall, wie wichtig ordnungsgemäßer Brandschutz gewesen wäre. Bedurfte der Riese Fafner für die Ablagerung des Horts in der Waldmitte (FFH?) nicht einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung? Gleiches gilt wohl auch für das „bräutliche Feuer“, das die schlummernd auf Siegfried wartende Brünnhilde (er ist übrigens ihr Neffe) umgab, gerade im Lichte der 44. BImSchV. Zumal eine Dauerbefeuerung (Gas? Kohle? Biomasse?) sicherlich ohne Weiteres auch emissionshandelsrechtlich schwierig ist. Vielleicht waren in Wotans Speer auch Emissionszertifikate-Runen geschnitzt, als er damit Loge bannte? Doch nicht so in Berlin: In der oft spannenden, manchmal großartigen, dann aber auch arg kargen Inszenierung von Dmitri Tcherniakov an der Staatsoper bleibt der Ofen kalt: Das Feuer wird durch Handbewegungen dargestellt oder mit dem Filzmarker auf Hörsaalbestuhlung und Fensterscheiben gemalt. Nur als Siegfried seine Spielsachen verbrennt und damit wohl seine Mannwerdung signalisiert, lodert echtes Feuer auf, sodass man an die Werte der 1. BImSchV denken (und husten) muss. Es gleißt und flammt jedoch aus dem Graben (unglaublich sauber und klar: Philippe Jordan) und von der Bühne, dass man zwischen warmem Schauer und Gänsehaut changiert.  Falls Sie nun gar nichts verstanden haben sich nun fragen „Häh? Worum geht es eigentlich?“: Gehen Sie hin! Es gibt noch Karten! Und in Berlin heißt es 2024: Nach dem „Ring“ ist vor dem „Ring“. An der Deutschen Oper Berlin geht es dann schon im Mai mit drei Zyklen (Inszenierung Stefan Herheim) weiter. (für Sie mit dabei: Dirk Buchsteiner)

 

Zweiter Anlauf: Ein neues CCS-Gesetz

Wir erinnern uns: 2009 hofften viele, dass die Abscheidung und Speicherung von CO2 einen Beitrag zur Dekarbonisierung der Stromwirtschaft leisten würde. Kohlekraftwerke sollten “CCS-ready” errichtet werden. 2012 wurde dann immerhin ein Kohlendioxid-
Speicherungsgesetz (KSpG) verabschiedet, das allerdings – seien wir ehrlich – eher als Kohlendioxid-Speicherungs-Verhinderungsgesetz betitelt worden wäre, denn es erlaubte den Bundesländern, auf ihrem Landesgebiet CCS auszuschließen, was die norddeutschen Länder, die potentielle Speicherstätten beherbergen, dann auch prompt taten. Zwischenzeitlich wurde es ruhig um die Technologie, auch der Evaluationsbericht von 2019 änderte daran nichts. Doch 2022 sah es schon anders aus, und nun liegt ein Gesetzesentwurf auf dem Tisch, der einen echten Paradigmenwechsel einläutet: Während bisher nur Speicherstätten für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Speicherung von CO2 möglich waren, soll es künftig kommerzielle Speicher im industriellen Maßstab geben, zwar nicht an Land, aber auf dem Gebiet des Festlandsockels und der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ).

(Wenn Sie auch nicht so wissen, wo die genau ist: Hier die Ostsee. Hier die Nordsee.).

Außerdem soll das neue Gesetz das Planfeststellungsverfahren für die Leitungsinfrastruktur aktualisieren und die Regeln vereinfachen.

Zuständig für die Genehmigung der Speicher bleiben die Länder. Die Speicherstätten dürfen nicht in Meeresschutzgebieten liegen, und sie dürfen Windkraftanlagen offshore und ihre Anbindungen nicht stören. Die Infrastruktur steht auch nicht jedermann offen: Emissionen aus der Kohleverstromung sind außen vor, nicht aber die neuen Gaskraftwerke, die für die Residuallast gebaut werden sollen. Gefördert wird der Einsatz von CCS aber nur bei den Emissionen, die schwer oder gar nicht vermeidbar sind, vor allem prozessbedingte (also nicht verbrennungsbedingte und durch Brennstoffwechsel unvermeidbare) Emissionen.

So weit, so gut. Ob sich auch in den Ländern der Wind in Hinblick auf CCS gedreht hat, werden die nächsten Monate zeigen. In dieser Hinsicht ist auch eine Passage in den FAQ des BMWK zu CCS interessant: In Frage 4.4.2 auf S. 14 kündigt das Ministerium an, dass es eine Opt-In-Möglichkeit für CCS onshore schaffen würde, wenn die Länder darum bitten.

 

2024-03-22T23:05:38+01:0022. März 2024|Emissionshandel, Energiepolitik|