Wer (auf Papier) schreibt, der bleibt

Dass Deutschland bei der Digitalisierung jedenfalls nicht ganz vorn dabei ist, ist wohl allgemeiner Konsens. Und wer häufiger mit Gerichten zu tun hat, der weiß, dass das für deutsche Gerichte noch viel, viel mehr gilt. Immer wieder hört man gar von Richtern, die sich ihre eigene IT-Ausstattung mitnehmen. Insofern erstaunt es uns auch nur so mittel, dass die Richter der Verlässlichkeit der IT nur sehr begrenzt vertrauen: Der Bundesgerichtshof (BGH) verlangt in einer Entscheidung vom 28.02.2019 (Az.: III ZB 96/18) Papier. 

In dem Beschluss geht es um eine Rechtsanwaltskanzlei. Diese Kanzlei führte einen rein elektronischen Fristenkalender, bei dem die Büromitarbeiterin mittels einer Fachsoftware die Fristen eintrug, aber vergaß, die eingetragene Berufungsbegründungsfrist abzuspeichern. Dann zeichnete sie in der Handakte die Eintragung der Frist ab.

Das Ende vom Lied: Der Anwalt versäumte die Berufungsbegründungsfrist, beantragte die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und verlor. Wiedereinsetzung nach § 233 ZPO wird nämlich nur gewährt, wenn die Frist unverschuldet versäumt wurde. Der Standardfall: Die ansonsten stets zuverlässige Büromitarbeiterin macht trotz regelmäßiger zutreffender Einweisung und ausreichender Kontrollmechanismen ein einziges Mal einen Fehler.

Berufungsgericht und BGH sahen hier aber keinen Fall einer unverschuldeten Fristversäumnis. Elektronik sei halt fehleranfällig. Unverschuldet könne nur derjenige seine Fristen versäumen (und sich wiedereinsetzen lassen), der die erwähnten Kontrollen mittels eines Ausdrucks vollzieht. Eine elektronische Lösung reiche nicht. Elektronisch sei das Fehlerrisiko einfach höher.

Uns leuchtet nicht ein, wieso das so sein sollte. Gerade bei elektronischen Akten sieht man meistens direkt die Abfolge der Termine und Fristen und bemerkt schon bei den regelmäßigen (elektronischen) Wiedervorlagen, wenn etwas nicht stimmt. Aber wenn es denn der BGH so will, dann drucken wir ab heute den Fristberechnungsvermerk und alle Fristenzettel wieder aus. Und stecken uns die Fristenzettel nicht an den Hut, sondern hängen sie brav eine Pinnwand. Die aus unserer Sicht viel, viel zuverlässigeren elektronischen Benachrichtigungen, dass demnächst eine Frist abläuft, behalten wir aber trotzdem, versprochen.

2019-04-01T09:47:00+02:001. April 2019|Allgemein, Digitales|

Prosa über Glyphosat

Glyphosat ist mal wieder in aller Munde. Vor allem wegen der Entscheidung eines kalifornischen Gerichts, das Monsanto vor kurzem zu einer Zahlung von immerhin 80 Millionen Dollar verurteilt hat. Hintergrund ist die Klage eines krebskranken Mannes. Die Jury war zu dem Schluss gekommen, dass seine Erkrankung durch Glyphosat verursacht sei. Sie hatte den Hersteller dafür verantwortlich gemacht. Mehr als 1000 ähnliche Verfahren sollen in den USA anhängig sein. Dass hatte sich der deutsche Chemie- und Pharmakonzern Bayer bei der Übernahme von Monsanto im Juni 2018 möglicherweise anders vorgestellt.

Auch in Deutschland gibt es ein Verfahren zu Glykosat, das nicht zuletzt vor diesem Hintergrund brisant ist. Dabei geht es nicht um einen konkreten Schadensfall, sondern eher um Aufklärung über mögliche Schadwirkungen. Die Online-Plattform für Informationsfreiheit „Frag den Staat“ hat nämlich eine Stellungnahme des Bundesamts für Risikobewertung (BfR) online gestellt. Darin geht es u.a. um die Frage, ob Glyphosat für den Menschen krebserregend sei. „Frag den Staat“ hatte das sechsseitige Papier zuvor aufgrund eines Auskunftsanspruchs nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom BfR erhalten. Nun hat das BfR „Frag den Staat“ für die Veröffentlichung der internen Stellungnahme abmahnen lassen. Die Abmahnung können Sie ebenfalls online lesen. Die Begründung des BfR lautet nicht etwa, dass es sich um vertrauliche Informationen handle. Immerhin müssen die Informationen auch nach dem IFG ohnehin jedem Interessierten zur Verfügung gestellt werden. Vielmehr sei die Stellungnahme urheberrechtlich geschützt.

Was uns zu einem weiteren derzeit brisanten Thema führt. Genau, die Urheberrechtsreform. Ging es da nicht um verarmte Künstler, die in den Weiten des Internet zunehmend leer ausgehen? Und um junge YouTuber, die ihre Arbeit durch Uploadfiltern vor dem “Aus” sehen? Nun ist das BfR aber doch eher eine der ehrwürdigen Institutionen, die von unseren Steuergeldern finanziert werden. Die sich auf neutrale und methodisch strukturierte Weise mit Belangen befassen sollen, die eigentlich alle etwas angehen. Sie fragen sich jetzt sicher, warum die das Urheberrecht geltend machen, durch das schöpferische Leistungen geschützt werden sollen. Und warum das dann effektiv die Verbreitung von Informationen verhindern soll, die für die Öffentlichkeit relevant wären. Nun, was sollen wir Ihnen da bloß sagen – das fragen wir uns nämlich auch.

 

2019-03-28T11:28:54+01:0028. März 2019|Allgemein, Digitales, Umwelt|

Wer zahlt für die Klimapolitik – und wann?

Was Klimaschutz angeht, haben es Regierungspolitiker nicht leicht. Denn die Binsenweisheit, dass umsonst nichts zu haben ist, wird hier grade so deutlich wie nie. Dies trotz aller Beteuerungen wie der des Bundeswirtschaftsministers Altmeier, dass „unser Wohlstand“ nicht gefährdet werden dürfe. Es gibt hier nämlich keinen klar vorgezeichneten Weg, der auf Dauer und für alle ein Leben in Sicherheit und Wohlstand verspricht. Dies zeigt nichts deutlicher als die unübersichtlich gewordenen Protestbewegungen:

Auf der einen Seite stehen die Beschäftigten des Braunkohletagebaus, auf der anderen Seite die Bewohner der betroffenen Dörfer und Unternehmen der Solarbranche. Einerseits „Gelbwesten“, andererseits Schüler, die sich Sorgen über ihre Zukunft machen. Letztere inzwischen unterstützt durch Wissenschaftler, die deren Sorgen teilen. Solche offenbar widersprüchlichen Forderungen führen in der Demokratie leicht zu einer politischen Blockade. Typische Symptome sind luftige Versprechungen in alle Richtungen und symbolische Politik, die keinem weh tun soll. Die aber letztlich niemand etwas bringt. Blockade heißt ja nicht, dass niemand etwas zahlen muss, nur eben später. Die Aufgabe einer zukunftsfähigen Politik ist es nun eigentlich, die Blockade zu lösen. Das wäre auch bei verhärteten Fronten durchaus möglich. Sie muss nur wirklich wissen wollen, welche Interessen und Befindlichkeiten bei den Beteiligten jenseits der plakativ vorweg getragenen Slogans im Spiel sind.

Die Agora Energiewende hat das in einem Hintergrundpapier über die Gelbwesten-Proteste gemacht. Dabei werden drei Punkte deutlich:

Erstens ist weiterhin ein Großteil der Franzosen von der Notwendigkeit von Klimaschutzmaßnahmen überzeugt. Dies gilt zumindest teilweise sogar hinsichtlich der Gelbwesten, deren Fokus sich ohnehin von den anfänglichen Protesten gegen die Diesel- und Benzinpreise hin zu sozialen Forderungen verlagert hat. Im Fokus ihrer Kritik liegt weniger das „Ob“, als das „Wie“ der Klimapolitik.

Zweitens führt nämlich der CO2-Aufschlag auf den Energieverbrauch zu einer Mehrbelastung von Haushalten, insbesondere denjenigen mit niedrigem und mittlerem Einkommen. Betroffen sind weiterhin Berufspendler und Teile der Landbevölkerung. Dies liegt nicht nur an der regressiven Wirkung, die Verbrauchssteuern für Güter des täglichen Bedarfs haben, sondern auch an einer großzügigen Entlastung vieler Unternehmen und Branchen wie Landwirtschaft und Transportgewerbe. Diese Ausnahmen und Rückvergütungen sind zwar zum Teil nachvollziehbar, um die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten, stehen aber im Widerspruch zum Verursacherprinzip.

Schließlich werden die erhobenen Gelder nicht zweckgebunden für Förderung von Klimaschutzmaßnahmen verwendet. Im Ergebnis sind die entsprechenden Mehreinnahmen unter der Regierung Macron vor allem für die Haushaltskonsolidierung vorgesehen. Besondere sozialpolitische Brisanz bekommt dies vor dem Hintergrund einer Steuer- und Sozialreform, die höhere Einkommensklassen bei der Vermögenssteuer entlastet und niedrigere Einkommensklassen z.B. auch bei der Tabaksteuer weiter belastet hat. Insofern ist es wenig verwunderlich, dass viele Betroffenen an der umweltpolitischen Motivation der CO2-Besteuerung zweifeln.

Jedenfalls lässt sich aus dem Fall lernen, dass Umwelt- und Energiepolitik vor allem dann keine Akzeptanz findet, wenn ihre sozialen Auswirkungen nicht ausreichend berücksichtigt werden. Das gilt am Ende aber nicht nur für die erwachsenen „Gelbwesten“, die heute nicht die ganze Rechnung zahlen wollen, sondern auch für unsere Kinder und Jugendlichen, die weiterhin in Sicherheit und Wohlstand leben wollen.

2019-04-24T21:41:27+02:0026. März 2019|Allgemein, Energiepolitik, Verkehr, Wärme|