Können Gerichte die Welt retten?

Neulich waren wir auf einer Veranstaltung der Zeitschrift für Umweltrecht. Es ging um die Klimaklagen, über die wir schon hin und wieder berichtet haben. Die Veranstaltung hat sich gelohnt. Schon als Gelegenheit, etliche Bekannte wieder zu sehen. Ein paar Kollegen aus der Anwaltschaft. Einige Bekannte aus umweltpolitischen Gremien, Instituten und Behörden. Vor allem aber viele Professoren und Mitarbeiter von den rechtswissenschaftlichen Fakultäten, die noch aus Promotionszeiten vertraut sind.

Zwei der Vorträge kamen von Professoren, die selbst in entsprechende Verfahren involviert sind. Prof. Gerd Winter vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) und Prof. Felix Ekardt vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Sowohl der Zugang zu den Gerichten als auch die Begründung der Klagen ist nicht ganz ohne. In beiden Verfahren geht es nämlich um die Frage, ob die Klimaziele ausreichen, um erhebliche Grundrechtsverletzungen abzuwenden. Da stellen sich komplexe Probleme, die mit vielen Ungewissheiten verbunden sind. Die Gerichte können daher kaum an bewährte Antworten aus dem juristischen Alltagsgeschäft anknüpfen.

Ist es nun überhaupt die Aufgabe von Gerichten, solche grundlegenden klimapolitischen Entscheidungen zu fällen? Diese Frage war Thema eines weiteren Vortrags von Prof. Bernhard Wegener, der eine skeptische Position vertrat. Letztlich sei es Sache der demokratischen Gesetzgebung, den Grundrechtsschutz in konkrete Gesetze zu fassen. Zumindest solange die Politik überhaupt irgendwelche sinnvollen Anstrengungen unternimmt, den Klimawandel zu stoppen, sollten die Gerichte sich in Zurückhaltung üben.

Uns hat diese Haltung letztlich am ehesten überzeugt. Denn was ist gewonnen, wenn ein Gericht die Klimapolitik auf der Zielebene korrigiert? Wäre es nicht sinnvoller, bereits bestehende Ziele effektiv umzusetzen? Auch hier wären Klimaklagen denkbar. Dafür müssten Umweltjuristen sich den sprichwörtlichen “Mühen der Ebenen” stellen.

Der Soziologe Armin Nassehi hat sich neulich in einem Interview mit der TAZ entsprechend über Klimapolitik geäußert:

“Die großen Ziele sind von einer sehr großen Hybris geprägt und ignorieren das Operative und aktuell Mögliche. Es gibt aber auch eine Entwertung durch Anerkennung. Nehmen Sie Fridays for Future: Die können sich vor Anerkennung kaum retten, weil die Ziele so groß sind und als letzte Dinge der Menschheit formuliert werden. Diese Anerkennung entwertet das Engagement, weil es demonstriert, wie blank manche Konzepte doch sind.”

Unser Zwischenfazit: Gerichte können die Welt nicht retten. Sie können aber evtl einen Beitrag leisten, dass wenigstens bestehende Gesetze eingehalten werden.

2019-06-18T12:32:28+02:0018. Juni 2019|Allgemein, Umwelt|

Ist der Juni warm und trocken…

Landwirte bekommen extreme Wetterlagen oft als erste zu spüren. Besonders der trockene Sommer 2018 hat vielen Betrieben zu schaffen gemacht. Wegen der Trockenheit mussten viele Landwirte beispielsweise Futter für ihre Tiere zukaufen. Allerdings trägt die Landwirtschaft auch als Verursacher von Treibhausgasen zum Klimawandel bei. Immerhin wurden 2017 7,3 % Prozent der Treibhausgasemissionen durch die Landwirtschaft verursacht.

Die größten Emissionsquellen sind laut Klimaschutzplan 2050 Lachgasemissionen als Folge des Stickstoffeinsatzes bei der Düngung, Methanemissionen aus der Verdauung von Wiederkäuern und Emissionen aus dem Güllemanagement. Der Kraftstoffeinsatz landwirtschaftlicher Maschinen und Fahrzeuge macht dagegen einen eher geringen Anteil aus.

Jedenfalls gehört bei der Umsetzung des Klimaschutzplans neben den CSU-geführten Verkehr und Bau auch das Landwirtschaftsressort zu den Sorgenkindern der Koalition. Daher steht Klimaschutz und Klimaanpassung auch im Bundesministerium für Landwirtschaft weit oben auf der Prioritätenliste. Immerhin hat die Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner Anfang des Jahres einen 10-Punkte-Plan vorgelegt, in dem Maßnahmen zur Reduzierung von Emissionen vorgeschlagen wurden.

Dieser Plan sieht einige konkrete Schritte vor, die vom Umweltministerium grundsätzlich begrüßt wurden. Etwa sollen statt bisher 30 Prozent in Zukunft 70 Prozent der Gülle in Biogasanlagen fließen. Außerdem soll unter anderem der Ökolandbau gefördert werden, die Emissionen aus Tierhaltung sinken, die Energieeffizienz der Landwirtschaft steigen. Zudem sollen Lebensmittelabfälle verringert werden. Damit sollen nach eigenen Berechnungen des Landwirtschaftsministeriums die Emissionen um ca. 6 bis 9 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente sinken.

Das reicht allerdings nicht. Gefordert sind laut einer Studie des Öko-Instituts in Freiburg nämlich 11 bis 14 Millionen Tonnen, um die Ziele zu erreichen. Dies lässt sich laut Öko-Institut nur über die Reduktion der Tierbestände erreichen. Eine Maßnahme, die für das Landwirtschaftsministerium nicht in Frage kommt. Zudem ist seit der Veröffentlichung des Plans im Februar wenig über Umsetzungsmaßnahmen an die Öffentlichkeit gedrungen. Dabei lässt die bisherige Wetterentwicklung für die Landwirte wenig zu hoffen übrig, dass das Thema dieses Jahr an Brisanz verliert.

2019-06-14T10:55:29+02:0014. Juni 2019|Allgemein, Umwelt|

Profis für den Klimaschutz

Die Bundesministerinnen Svenja Schulze und Anja Karliczek haben heute für die Klimapolitik eine neue Kommission ins Leben gerufen. Damit haben sie den Startschuss für die Wissenschaftsplattform zur Realisierung des Klimaschutzplans 2050 gegeben. Bei der Kommission handelt sich um den Lenkungskreis der Plattform. Aktuell wurden acht Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler berufen, zwei weitere könnten noch zusätzlich ernannt werden. Mit Sabine Schlacke ist auch eine renommierte Professorin für Umweltrecht dabei.

Die Bundesregierung hat mit dem Klimaschutzplan 2050 im November 2016 die im Pariser Abkommen geforderte Langfriststrategie vorgelegt. Durch die ehrgeizigen Ziele ist sie jetzt vor allem im Bereich Verkehr, Gebäude, Industrie und Landwirtschaft unter Zugzwang. Wenn sie verfehlt werden, wird mit enormen Kosten gerechnet – und zwar sowohl für die Umwelt als auch für den Bundeshaushalt. Viel guter Wille ist zu ihrer Umsetzung nötig, reicht aber bei Weitem nicht aus: Vielmehr ist für eine grundlegende Abkehr von fossilen Brennstoffen noch viel Forschung und Innovation nötig.

Daher wird der Klimaschutzplan 2050 umfangreich wissenschaftlich begleitet. Der Lenkungskreis der Wissenschaftsplattform wird dabei eine Schlüsselfunktion übernehmen. Er soll unabhängige Expertisen, Studien und Wirkungsanalysen initiieren und auf offene Fragen hinweisen, die für die Umsetzung des Klimaschutzplans 2050 geklärt werden müssen. Damit ist er Teil eines breiteren, über die Wissenschaftsplattform laufenden Prozesses: Dort sollen “Wirksamkeit, Kosten, Folge- und Nebenwirkungen sowie ökonomische und soziale Chancen und Risiken” von Maßnahmen zur Umsetzung des Klimaschutzplans betrachtet werden.

Wenn die eher durchwachsenen einschlägigen Erfahrungen von Expertenkommissionen in jüngster Zeit etwas gezeigt haben, dann dass – umgekehrt – auch unabhängige Expertise nicht reicht. Es muss auch guter Wille zu ihrer Umsetzung bestehen. Dem Lenkungskreis ist insofern zu wünschen, dass seine Empfehlungen bei den zuständigen Fachressorts mehr Gehör finden werden.

2019-06-07T15:22:28+02:007. Juni 2019|Allgemein, Umwelt|