1 Jahr re|Rechtsanwälte

Wow. Ein Jahr re|Rechtsanwälte. Das ging aber schnell.

Gestartet sind wir in der Fasanenstraße. Tiefer Berliner Westen, Bürogemeinschaft mit einer anderen Kanzlei, weil die Suche nach eigenen vier Wänden sich erheblich komplizierter dargestellt hat, als wir in unserer Naivität vorhergesehen hatten. Wir sagen mal so: Tolle Gegend. Aber der Arbeitsweg war schon, nun, heftig. Und was man alles für Räume sieht, wenn man eine Kanzlei sucht, gibt immerhin Stoff für teilweise absurde Anekdoten. Es gibt in dieser Stadt tatsächlich Leute, die versuchen, ein Souterrain für 22 EUR den qm zu vermieten. Oder einen 30 Meter langen Schlauch im Hinterhaus einer alten Fabrik an der Spree mit der lautesten Klimaanlage der Welt. Am Ende immerhin waren wir erfolgreich. Wir wollen nicht angeben, aber unser Büro ist toll. Hat ja auch nur acht Monate gedauert. Protipp an alle künftigen Gründer: Nehmen Sie die Bürosuche ernster als wir.

In den ersten Monaten hatte Dr. Dilling noch einen anderen Job in Leipzig und fuhr noch mehr durch die Republik als heute. Seit diesem Jahr sind wir beide ausschließlich für re|Rechtsanwälte unterwegs, unterstützt von unserem Sekretariat. Apropos unterwegs: Wir haben nie versucht, die zurückgelegten Kilometer zusammenzuzählen, aber haben inzwischen alle Bundesländer mit Ausnahme des Saarlandes bereist. Am häufigsten waren wir in NRW. Weil wir über Klimaschutz nicht nur reden wollen, fahren wir in Deutschland ausschließlich Zug.

Aufgetreten sind wir in diesem Jahr vor drei Verwaltungsgerichten, zwei Landgerichten, zwei Oberlandesgerichten, dem Kammergericht und einem Oberverwaltungsgericht. Zweimal haben wir Verfahren an einen Anwalt beim BGH übergeben. Einmal haben wir Verfassungsbeschwerde eingelegt und einmal warten wir gerade darauf, ob das Gericht unserer Vorlageanregung zum EuGH folgt. Wir haben (nicht nur) viel rund um den Emissionshandel, das UWG, das UIG, Fernwärme, Mieterstrom, Eigenerzeugung, die besondere Ausgleichsregelung, atypische Netznutzung und das BImSchG (und, und, und) beraten. Wir haben – bis auf die Sommerferienzeiten – an jedem Werktag unser Blog bestückt, Aufsätze geschrieben, Vorträge und Vorlesungen gehalten. Wir arbeiten manchmal die Nacht durch und gehen manchmal nachmittags Kuchen essen.

Oh, und am Wichtigsten: Wir sind stolz und glücklich und freuen uns auf viele weitere Jahre.

2019-08-01T10:01:41+02:001. August 2019|Allgemein|

Klimaschutz durch Waldschutz

Die Wälder sind gerade wieder in den Fokus der Klimapolitik geraten. Dafür sorgte bereits Anfang des Monats eine in Science veröffentlichte Studie der Technischen Hochschule Zürich (ETH Zürich). Keine Klimaschutz-Maßnahme sei so effektiv wie die Aufforstung, heißt es darin. Es gäbe ein ausreichendes Potential an geeigneten Flächen. Damit sei sogar das Ziel des Weltklimarats zu schaffen, die Erderwärmung bis 2050 auf 1,5 Grad zu begrenzen. Allerdings müsste dafür die Waldfläche global um mehr als ein Viertel vergrößert werden. Das heißt, es muss ein Gebiet aufgeforstet werden, dass ungefähr so groß wie die USA ist.

Allerdings kamen diesen Monat auch Nachrichten über Waldbrände in der Arktis, die weniger optimistisch stimmen. Zwar hat es in den Nordpolargebieten schon immer Waldbrände gegeben, aber in den letzten Jahren haben sie wegen des warmen, trockenen Wetters früher begonnen und sind auch größer als früher: Allein im Juni diesen Jahres seien dabei Mengen 50 Millionen Tonnen CO2 in die Atmosphäre entwichen. Die Studie der ETH Zürich weist zudem darauf hin, dass der Klimawandel vor allem in den Tropen die Bedingungen für den Wald verschlechtert. Insofern drohen sich die Effekte des Klimawandels selbst zu verstärken, wenn nicht bald gehandelt wird.

Zu diesen Nachrichten passt es gut, dass die EU-Kommission am Dienstag dieser Woche eine umfassende Strategie zum Schutz des Waldes und zur Wiederaufforstung beschlossen hat. Der Erste Vizepräsident der Kommission, Frans Timmermans,  erklärt dazu, dass wir unsere Klimaziele nicht erreichen werden, ohne die Wälder der Welt zu schützen. Dafür hat die Kommission ein Bündel von Maßnahmen beschlossen, die sich vor allem auf internationale Zusammenarbeit und globales Wirtschaften beziehen, da sich die größten Primärwälder nicht im Gebiet der EU befinden.

Die Maßnahmen betreffen:

  1. die Förderung nachhaltigen Konsums, um den Raubbau an Urwäldern z.B. beim Handel mit Tropenholz oder Palmöl zu vermeiden
  2. die Verstärkung der Entwicklungszusammenarbeit mit Erzeugerländern zum Schutz der Wälder
  3. internationale Zusammenarbeit zum Waldschutz und Wiederaufforstung
  4. Förderung nachhaltiger Landnutzungspraktiken
  5. Verbesserung der Verfügbarkeit und Qualität von Informationen über Wälder und Rohstofflieferketten

Diese Maßnahmen, die bereits Gegenstand einer Konsultation mit Betroffenen waren, werden sicher in den nächsten Monaten und Jahren weiter ausbuchstabiert. Die vergleichsweise einfachen und effektiven Möglichkeiten des Klimaschutzes durch Schutz von Wäldern und Wiederaufforstung könnten zu einem wichtigen Baustein für die Europäische Klimapolitik werden.

2019-07-25T14:18:23+02:0025. Juli 2019|Allgemein, Naturschutz, Umwelt|

Kein Platz in der Wunschschule

Ein bekanntes Problem: Manche Schulen sind überlaufen. Nicht jedes Kind, das angemeldet wird, bekommt einen Platz. Es muss also ausgewählt werden. Diese Auswahlentscheidung ist gerichtlich überprüfbar. Schließlich dürfen die Schulen nicht nach Gefühl und Wellenschlag vorgehen, sondern nach Kriterien wie der individuellen Leistungsfähigkeit der Kinder, der räumlichen Nähe oder Geschwistern, die bereits die Schule besuchen. Diese Auswahlentscheidungen muss eine Schule notfalls auch vor Gericht verteidigen.

Doch Gerichte kommen oft zu spät: Die Plätze sind zum Zeitpunkt der Gerichtsentscheidung vergeben, für das eigentlich berechtigte Kind ist im Klassenzimmer kein Platz mehr. In dieser Situation haben die Gerichte bisher oft (aber nicht überall) entschieden, dass der Anspruch des einzelnen Kindes auf den begehrten Schulplatz bei Kapazitätserschöpfung erlischt. Es kam also nicht nur darauf an, nach den geltenden Kriterien zu Unrecht keinen Platz erhalten zu haben. Sondern auch, schnell genug den Weg zum Gericht gefunden zu haben. In manchen Bundesländern war das allerdings gar nicht möglich, weil die Schulen bewusst keine Vorabinformationen vorgenommen haben, um Klagen vorzubeugen.

Diese Rechtsprechung war nicht mehr aufrechtzuerhalten. Denn zwischenzeitlich hat sich das BVerfG zu dieser Frage positioniert (BVerfG, Beschl. v. 12.03.2019, 
1 BvR 2721/16). Danach kann es nicht sein, dass es keine Möglichkeit mehr gibt, gerichtlichen Rechtsschutz zu suchen, weil die Vergabeentscheidung zu spät bekanntgegeben wird. In dieser Entscheidung hat das BVerfG es zwar offen gelassen, ob ein überkapazitärer Anspruch besteht. Aber da die Forderung des BVerfG nach einem effektiven Rechtsschutz nur dann erfüllbar ist, wenn notfalls auch über die Kapazität der Schule hinaus ein Klageerfolg möglich ist, hat das VG Frankfurt nun Konsequenzen gezogen: Mit Beschluss vom 18.07.2019 (7 L 2073 /19.F) hat es festgestellt, dass auch über die Kapazitätsgrenze hinaus bis zum Eintritt der Funktionsunfähigkeit Kinder auf gerichtliche Entscheidungen aufzunehmen sind, wenn die Schule sie ermessensfehlerhaft nicht aufgenommen hat und Rechtsschutz anders nicht vermittelt werden kann. 

Was resultiert daraus für die Praxis? Zunächst ist ein einzelnes erstinstanzliches Urteil natürlich noch nicht in Stein gemeißelt. Hier kann noch Einiges passieren. Aber: Es spricht nach der BVerfG-Entscheidung viel dafür, dass andere Gerichte folgen. Schulen müssten also noch sorgfältiger und noch besser dokumentiert Schüler auswählen. Und wer dabei nicht zum Zug kommt, kann mit deutlich besseren Aussichten auf Erfolg den Gang zu Gericht antreten.

2019-07-22T18:41:49+02:0022. Juli 2019|Allgemein, Verwaltungsrecht|