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Über Dr. Olaf Dilling

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Parkdrucknachweis in der Bewohnerparkzone

Gerade gestern Abend hatte ein Vertreter der Städte und Gemeinden bei einer verkehrspolitischen Diskussionsveranstaltung das Thema angesprochen: Die Kommunen haben bei der Regelung des Verkehrs kaum Spielräume und ihre Bemühungen werden oft genug von Verwaltungsgerichten durchkreuzt. Daher sei es jetzt dringend nötig, die Straßenverkehrsordnung zu reformieren und Kommunen mehr Gestaltungsspielräume einzuräumen.

Heute, wie zum Beweis, kommt eine Entscheidung vom Verwaltungsgericht Köln, bei dem die Stadt eine Niederlage bei der Ausweisung einer Bewohnerparkzone erhalten hat. Das Gericht hat Pendlern im Eilverfahren Recht gegeben, die geltend machten, dass der erhebliche Parkraummangel in dem Stadtviertel, in dem die Parkzone ausgewiesen worden war, nicht ausreichend nachgewiesen worden sei. Und das ist nach § 45 Abs. 1b Nr. 2a StVO nötig.

Es würde demnach nicht reichen, an einem Tag eine Zählung des ruhenden Verkehrs vorzunehmen, sondern das müsse wiederholt geschehen, um einen Mittelwert bilden zu können. Zudem müssen erhoben werden, wie viele private Stellplätze vorhanden seien. Und es sei auch relevant, wie die Parkplatzsituation am Wochenende aussähe. Das heißt, die Bedarfsprüfung für die Ausweisung einer Bewohnerparkzone entspricht vom Aufwand schon einer kleinen Doktorarbeit. Kein Wunder dass viele Städte davor zurückschrecken. Um so wichtiger wäre es, die Straßenverkehrsordnung insofern etwas zu entbürokratisieren und auch andere Gründe aufzunehmen, die Bewohnerparkzonen und Parkraumbewirtschaftung rechtfertigen. (Olaf Dilling)

2022-11-09T23:53:49+01:009. November 2022|Kommentar, Rechtsprechung, Verkehr, Verwaltungsrecht|

Strafschärfungen für Klimaschützer, Zweiter-Reihe-Parker und Karnevalisten?

Thomas Fischer, ehemals BGH-Richter ist eine Art Urviech des deutschen Strafrechts. Er hat nicht nur den Kommentar zum Strafgesetzbuch verfasst, mit denen Referendare ihr zweites Staatsexamen schreiben, sondern ist auch medial äußert präsent und nimmt gerne Stellung zu allen möglichen Fragen. So auch letzte Woche zu der hitzig debattierten Frage, wie man mit Klimaprotesten, insbesondere Straßenblockaden umgehen soll.

Blockade des Aufstands der letzten Generation am Berliner Hbf

Foto: Stefan Müller, CC BY 2.0 <https://creativecommons.org/licenses/by/2.0>, via Wikimedia Commons

Fischer hat dabei keine Scheu, mit den Protestierenden schwer ins Gericht zu gehen, wie sein Beitrag in der LTO zeigt: Wenn sich Demonstranten an der Straßen festkleben würden, dann sei das eine Nötigung, bei der nicht nur eine vorübergehende Behinderung gewollt ist und auch Fahrzeuge in zweiter und dritter Reihe betroffen seien. Dass die Autofahrer auch dringliche Anliegen hätten, wie Arztbesuche oder ähnliches, sei nämlich nahe liegend. Die Demonstrierenden könnten ihren (bedingten) Vorsatz nicht dadurch ausschließen, dass sie allen Betroffenen “von Herzen wünschten”, dass ihnen durch die Verzögerungen nichts zustoßen möge. Letztlich komme es aber bei Feststellung des Vorsatzes auf die individuellen Umstände des Einzelfalls an, beispielsweise, ob die Demonstrierenden tatsächlich, wie von ihnen behauptet, auf das Freihalten einer Rettungsgasse achten würden.

Allerdings wäre Fischer nicht Fischer, wenn er am Schluss nicht doch eine ironische Volte folgen ließe: Dieser Mainstream würde notorisch übersehen, dass die gleiche Problematik des bedingten Vorsatzes auch für das gefährdende Fahren mit 50 km/h durch die Tempo-30er-Zone, das Parken in zweiter Reihe, das Missachten der Rettungsgasse oder selbst noch für Karnevalisten gelten würde, die mit ihrem Zug Rettungseinsätze behindern würden. Insofern könnten alle aktuellen Überlegungen, Autofahrern durch Strafschärfung gegenüber Autobahnblockierern einen Dienst zu erweisen, diese am Ende selbst treffen. (Olaf Dilling)

2022-11-08T00:21:47+01:008. November 2022|Allgemein, Kommentar, Verkehr|

Biomassestrategie: Was ist zu erwarten?

Die Bundesregierung hat letzten Monat beschlossen, eine Nationale Biomassestrategie (NABIS) aufzusetzen. Damit soll die Grundlage für eine nachhaltige Nutzung der Biomasse aus Wald-, Landwirt- und Abfallwirtschaft gelegt werden. Orientieren soll sich die Strategie, deren Erstellung vor allem vom Bundeswirtschafts-, Bundeslandwirtschafts- und Bundesumweltministerium betrieben wird, an Klima-, Umwelt- und Biodiversitätszielen. Eckpunkte sind insofern die nachhaltige Verfügbarkeit von Biomasse, Erhalt natürlicher Ökosysteme und das “Food-First”-Prinzip.

Zwei Traktoren bei der Ernte von Elefantengras

Die zuständigen Minister scheinen dennoch optimistisch zu sein, dass für Bioenergie Möglichkeiten bleiben. Allerdings soll die stoffliche Nutzung von Biomasse Vorrang vor der energetischen Verwertung haben, auch um die Klimapotentiale der Speicherung von Kohlenstoff auszuschöpfen. Auch soll (“Food first”) die Ernährungssicherheit Vorrang vor der Energieversorgung haben, so dass sich die Energieerzeugung vor allem auf Reststoffe oder Verwertung von Abfällen konzentrieren soll. Das zentrale Leitprinzip ist insofern die Kaskaden- und Mehrfachnutzung von Biomasse. Außerdem soll die Strategie die Klimaschutzfunktion natürlicher Ökosysteme wie Wälder und Moore stärken, die bereits bei der Novellierung des Bundes-Klimaschutzgesetz mehr Gewicht erhalten hat.

Die beteiligten Ministerien wollen die Strategie im Laufe des nächsten Jahres im Dialog mit Vertretern aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft auf Basis dieser Eckpunkte entwickeln und verabschieden. (Olaf Dilling)

2022-11-02T09:09:34+01:002. November 2022|Allgemein, Energiepolitik, Erneuerbare Energien, Umwelt|