Der Gesetz­geber hat mit dem Erdgas-Wärme-Sofort­hilfe Gesetz (EWSG) eine Einmal­ent­lastung für Letzt­ver­braucher beim Bezug von Leitungs­ge­bun­denem Gas oder Wärme beschlossen. Da nicht alle Verbraucher ihren Wärmedarf durch eigene Gas- oder Wärme­lie­fe­rungen decken, sondern viele ihre Wärme vom Vermieter erhalten und die Kosten über die Betriebs­kos­ten­ab­rechnung gewälzt werden, hat der Gesetz­geber hierzu in § 5 EWSG eigene Regelungen getroffen.

Hiernach ist der Vermieter zunächst verpflichtet, die vom Gas- oder Wärme­lie­fe­ranten an ihn weiter­ge­gebene staat­liche Einmal­ent­lastung seiner­seits in vollem Umfang an seine Mieter weiter­zu­geben und die Entlastung in der nächsten Betriebs­kos­ten­ab­rechnung auch gesondert zu Gunsten des Mieters auszuweisen.

Weiterhin trifft den Vermieter vorab eine besondere Infor­ma­ti­ons­pflicht, denn er muss gem. § 5 Abs. 2 EWSG seinen Mietern, denen er Wärme bereit­stellt unver­züglich in Textform über die Infor­ma­tionen die er von seinem Gas- oder Wärme­lie­fe­ranten über die Entlastung erhalten hat sowie über die Höhe der vorläu­figen Leistung zu unter­richten und darauf hinzu­weisen, dass die Entlastung aus Mitteln des Bundes finan­ziert wird. Der Vermieter hat zusätzlich in Textform und unter Hinweis auf ein von der Bundes­re­gierung bereit­ge­stelltes Infor­ma­ti­ons­schreiben darüber zu unter­richten, dass er die endgültige Entlastung in der Heizkos­ten­ab­rechnung für die laufende Abrech­nungs­pe­riode an den Mieter weiter­geben wird.

Zur Kürzung der Neben­kos­ten­vor­aus­zahlung im Monat Dezember sind nur Mieter berechtigt deren­Vor­aus­zah­lungen für Betriebs­kosten aufgrund der steigenden Kosten für leitungs­ge­bun­denes Erdgas und Wärme in den letzten neun Monaten vor dem 19. November 2022 erhöht wurden, in Höhe dieses Erhöhungs­be­trags sowie Mieter, bei denen in diesem Zeitraum eine Voraus­zahlung von Betriebs­kosten für leitungs­ge­bun­denes Erdgas erstmalig vereinbart wurde, in Höhe eines Betrags von 25 Prozent der Betriebs­kos­ten­vor­aus­zahlung für den Monat Dezember 2022.

(Christian Dümke)