Jetzt liegt der Entwurf einer Verordnung nach § 26 EnSiG auf dem Tisch. Was hat das Wirtschaftsministerium danach nun vor? Wir haben die wichtigsten 10 Fakten über die Umlage, die den Ruin der Gasimporteure und den Zusammenbruch der Gaswirtschaft verhindern soll, zusammengetragen:
1. Juristische Grundlage der Gasumlage ist § 26 EnSiG und eine Verordnung, deren Entwurf gerade kursiert.
2. Die Gasumlage soll die Mehrkosten der Erdgasimporteure für die Gasbeschaffung gleichmäßig auf alle in Deutschland verkauften Erdgasmengen verteilen. Andere Kosten, auch die Indexentwicklung der letzten Monate, können je nach Preisgleitklausel und Versorgungsverhältnis unabhängig hiervon an Kunden gewälzt werden. Diese beiden Posten schließen sich nicht aus.
3. Die Umlage gilt zwischen dem 01.10.2022 und dem 01.04.2024.
4. Laut Entwurf gilt sie für alle Abnehmer unterschiedslos, es ist kein Rabatt für Großkunden vorgesehen.Wer also auf eine besondere Ausgleichsregelung gehofft hat, die für manche Abnehmer die Umlage begrenzt, wird zumindest in diesem Entwurf enttäuscht.
5. Im Entwurf sind geschätzte Beträge zwischen 1 und 5 Cent/kWh angegeben, aber es gilt kein Höchstbetrag. Wenn die Importeure deutlich höhere Summen melden als erwartet, kann die Umlage nach dem aktuellen Entwurf also auch deutlich höher ausfallen.
6. Die Importeure sollen ihre Mehrkosten an die THE melden, die berechnet die Gasumlage und veröffentlicht sie erstmals laut Entwurf zum 15.08.22. Ob das auf der Zeitschiene realistisch ist? Wir sind gespannt.
7. Die Höhe kann angepasst werden, aber zwischen zwei Anpassungen sollen immer mindestens 3 Monate liegen. Versorger und Letztverbraucher müssen also fortlaufend am Ball bleiben.
8. Die Umlage wird auf alle Gaskunden über die Bilanzkreisverantwortlichen verteilt, die die Umlage an die Letztverbraucher mit der Gasrechnung weiterverteilen.
9. Die Berechnungsgrundlagen sollen von Trading Hub Europe als Marktgebietsverantwortlichem im Internet publiziert werden.
10. Zur groben Orientierung: Bei einer Gasumlage von 3 ct/kWh würde auf ein Einfamilienhaus mit 30.000 kWh ein Zusatzbetrag von 900 EUR entfallen. Auf BASF entfielen 1.440.000.000 EUR.
Wie die endgültige Version aussieht, die nun greifen soll, werden die nächsten Wochen zeigen. Auch die Frage, welche Höhe die Umlage initial erreicht, wird sich schon bald herausstellen. Generell bleibt festzuhalten: Immerhin verteilen sich die Kosten nach dem Entwurf auf alle Gaskunden. Gleichwohl muss jeder Einzelne mit erheblichen Belastungen rechnen (Miriam Vollmer).
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bedanke mich für Ihre interessanten Informationen.
Als Gaskundin habe ich mich inzwischen ebenfalls eingehend mit dem Thema der Gasumlage beschäftigt. Angefangen bei der Frage, warum wir überhaupt ein Unternehmen retten, welches sich überwiegend in finnischer Hand befindet, über die Frage warum sich der finnische Staat nicht an der Rettung beteiligt usw. . Noch immer vollkommen unklar ist mir, warum Kunden die Gasumlage zahlen sollen, die gar kein russisches Gas beziehen (können). In der hiesigen Region beispielsweise ist die dafür notwendige Umrüstung der Gasanlagen von L- auf H‑Gasdüsen noch gar nicht erfolgt. Die Umrüstung soll bis 2030 erfolgen, so dass das hiesige Gas aus Deutschland und den Niederlanden stammt. Eine teure Ersatzbeschaffung für fehlendes russisches Gas steht also gar nicht zur Diskussion.
Danke für Ihren Kommentar.
Die Gasumlage hat das Ziel die entstehenden Mehrkosten beim Import von Gas gleichmäßig auf alle Kunden zu verteilen und gerade nicht nur auf Kundenbereiche die direkt mit russischem Gas versorgt werden und bei direkter Wälzung viel stärker betroffen wären.
Sehr geehrte Damen und Herren, mein Gas Versorger und gleichzeitig Eigentümer der Gasherme informiert mich über den Wert der Gasbeschaffungsumlage in Höhe von 3,47 ct/kWh. Eine Erklärung konnte ich nicht bekommen woran es liegt. Ist es statthaft, das die 2,419 ct/kWh überschritten werden?
Wenn es notwendig ist, uniper zu retten, dann muß man das, (anstelle des Affentheaters) nach dem Modell Lufthansa machen… Alle für die Versorgung des Landes unerlässlichen Einrichtungen werden verstaatlicht…