Ganze vier Paragrafen hat die brandneue Gasspeicherbefüllungsverordnung, abgekürzt GasSpBefüllV, die vorgestern im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. Sie soll den nächsten Winter retten, wenn möglicherweise kein Erdgas mehr nach Deutschland fließt. Doch wie will das Bundeswirtschaftsministerium das anstellen?
Die neue Verordnung fußt auf den jüngst ins Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) eingefügten §§ 35a EnWG bis § 35h EnWG. Mit diesen Neuregelungen vom März 2022 hat der Gesetzgeber Vorgaben für die Füllstände der deutsche Gasspeicher gemacht, nachdem im letzten Winter die Gasspeicher die niedrigsten Füllstände seit 15 Jahren hatten, was auch kurzfristige Abhängigkeit von der russischen Gasversorgung naturgemäß erhöht. Die Gasspeicher sollen nun nach § 35b Abs. 1 EnWG am 1.2. zu 40% gefüllt sein, am 1.10. zu 80% und am 1.11. zu 90%. Wenn das nicht eingehalten wird, eröffnet das Gesetz die Möglichkeit, dem Betreiber des Speichers die Verfügungsmacht über seinen Speicher zu entziehen und den neu eingeführten Marktgebietsverantwortlichen die Gasspeicherkapazität ausschreiben zu lassen.
(Foto: Axel Hindemith /
Doch das Gesetz verurteilt das Wirtschaftsministerium nicht, bis zum Herbst zuzuwarten. Es enthält Verordnungsermächtigungen in § 35b Abs. 3 und 7 EnWG, die der Verordnungsgeber nun ausgenutzt hat. Anlass ist, dass Deutschlands größer Gasspeicher in Rehden derzeit nur zu rund 2% gefüllt ist. Zwar hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) als Treuhänderin über die Gazprom Germania nun die Hand auf dem Speicher. Aber die Gazprom Export (keineswegs unter Treuhänderschaft der BNetzA) hat vertraglich vereinbarte Speicherkapazitäten, die sie nicht nutzt.
Diese Kapazitäten werden ihr nunmehr entzogen. § 2 der neuen GasSpBefüllV ergänzt die kalendarischen Pflichten des § 35b Abs. 1 EnWG: Wenn zum 1.5. keine 5% und am 1.6. keine 10% der Gasspeicherkapazität genutzt werden (2022 gilt der 2.6., da die GasSpBefüllV erst ab diesem Tag gilt), sind die ungenutzten Kapazitäten dem Marktgebietsverantwortlichen umgehend zur Verfügung zu stellen. Das ist die „Trading Hub Europe“ (THE). Die THE kann nun nach § 35c EnWG die Kapazitäten ausschreiben und so dafür sorgen, dass sie auch genutzt werden. Gazprom kann den Speicher Rehden damit nicht mehr blockieren.
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