Bei der Recherche in den Archiven der Rechtsprechung gibt es manchmal unwiderstehlichen Beifang. Warum ausgerechnet Entscheidungen über Bäume die Aufmerksamkeit erregen, mag damit zusammenhängen, dass „Gespräche über Bäume“ zu Zeiten, in denen Nachrichten über Krankheit, Krieg und Katastrophen die Tagespolitik beherrschen, so etwas ungemein Beruhigendes haben.
Also Bäume… eine Reihe von Schwarzkiefern, die der Grundstückseigentümer in typischer Verkennung natürlicher Wachstumsprozesse selbst direkt unter eine Freileitung der ortsansässigen Stadtwerke gepflanzt hatte. Das Voraussehbare tritt ein: Die Bäume drohen in die Leitung zu wachsen. Also kappt der Eigentümer die Schwarzkiefern. Um zumindest nicht mehrmals im Jahr pflegen zu müssen, kappt er keine Zweige oder Äste, sondern nimmt im Abstand von ein bis zwei Metern zur Leitung gleich die ganzen Kronen weg.
Mehr als 10 Jahre später kommt das Betriebsamt der Gemeinde zu einer Ortsbesichtigung vorbei und stellt fest, dass einer ganzen Reihe von Bäumen die Kronen fehlen. Die Baumschutzsatzung tritt auf den Plan und mit ihr die Anordnung der Fällung der beschädigten Bäume und Ersatzpflanzung von Obstbäumen an gleicher Stelle.
Dagegen klagt der Eigentümer des Grundstücks. Vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg bekommt er recht. Denn entgegen der Auffassung der Behörde seien die Bäume ja gar nicht zerstört worden. Immerhin sind sie fast 15 Jahre später noch vital. Eine Ausdehnung des Anwendungsbereichs der Baumschutzsatzung auch auf Maßnahmen, „die den Baum erst nach Ablauf einer gewissen Frist zerstören“, wäre schließlich nicht mit der Bestimmtheitsanforderung an Eingriffsnormen vereinbar.
Das Urteil ist nun auch schon einige Jahre alt. Ob die Kiefern immer noch stehen, wissen wir nicht. Wenn Sie aber mal ins Sauerland kommen und dort eine Reihe gekappter Kiefern unter einer Freileitung sehen, würden wir uns über eine kurze Mitteilung freuen (Olaf Dilling).
Meldet euch mal mit ner genaueren Ortsangabe. Ninja regelmäßig dort.
Ninja reads: bin ja.
Wir haben auf unserem Grundstück einen riesigen Strommasten, keiner von uns wollte ihn haben, aber unter dem Druck der Enteignung mussten wir zustimmen!
Es ist so, dass wir Angst haben krank zu werden, wenn wir uns oft dort aufhalten.
Gibt es Möglichkeiten die Masten (Leitungen) so zu isolieren, dass diese nicht mehr schädlich sind?
Wir würden uns viel sicherer fühlen, denn wir halten uns oft dort auf?
Ob eine Abschirmung großer Stromleitungen technisch machbar und ökonomisch darstellbar ist, übersteigt unsere Expertise als Rechtsanwälte. Unser Vorschlag: Ein Schreiben an die örtlich zuständige Umweltbehörde, ob die Grenzwerte der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) eingehalten werden – und wenn nicht: welche Gegenmaßnahmen möglich sind. MfG Olaf Dilling