Fahrrad­straßen müssen Verbes­se­rungen bringen

Frau auf Fahrrad im Stadtverkehr

Wir hatten schon vor einiger Zeit schon mal über eine Fahrrad­straße in Hannover berichtet. Wegen der Einrichtung der Fahrrad­straße durch die Stadt gibt es Streit mit einem Anwohner. Der Anwohner wollte und will weiterhin mit seinen Klagen erreichen, dass die Anordnung einer Fahrrad­straße zurück­ge­nommen wird.

Und tatsächlich stellt das Verwal­tungs­ge­richt Hannover immer wieder Fehler bei der Anordnung der Fahrrad­straße fest. Aller­dings mit Konse­quenzen, die mögli­cher­weise nicht im Sinne des Kläger sind. Aus Sicht des Gerichts sind die Fahrrad­straßen nicht konse­quent genug umgesetzt. Denn Fahrrad­straßen sind eigentlich Straßen, die exklusiv Fahrrad­fahrern vorbe­halten sein sollen. In Hannover wurden jedoch an den 23 dort ausge­wie­senen Fahrrad­straßen immer Zusatz­schilder angebracht, die auch Pkw erlauben, dort zu fahren und konse­quen­ter­weise auch dort zu parken.

Dadurch ist die Fahrbahn für die Fahrräder und die Möglich­keiten, die eine Fahrrad­straße regel­mäßig bieten soll, z.B. neben­ein­ander zu fahren, viel zu eng. Nach der ersten Entscheidung des VG Hannover musste die Verkehrs­re­gelung bereits angepasst werden: Es wurde eine Einbahn­stra­ßen­re­gelung einge­führt und die Parkplätze reduziert.

In dem neuen Verfahren ist das Gericht jedoch zur Überzeugung gekommen, dass die Straße immer noch zu eng ist, um Fahrrad­fahrern ausrei­chend Sicherheit zu bieten. Inbesondere ist es erfor­derlich, genug Abstand von den dort parkenden Autos zu halten, so dass die effektive Breite der Fahrbahn nicht ausreicht. Daher müssen die Parkplätze weiter reduziert werden und eine Anlie­ger­re­gelung für Kfz einge­führt werden. Denn die Regel sei, dass eine Fahrrad­straße nur dann zu recht­fer­tigen ist, wenn für die Radfahrer tatsächlich ein Gewinn an Sicherheit herausspringt.

Für Kommunen bedeutet das, dass Fahrrad­straßen ausrei­chend Platz für den Fahrrad­verkehr bieten müssen, um gerichtsfest geplant werden zu können. Für die Verbände bietet die Recht­spre­chung die Möglichkeit, bei lediglich „symbo­li­schen“ Verbes­se­rungen die Politik an ihren Verspre­chungen festzu­halten und auf tatsächlich sichere Fahrrad­straßen zu drängen (Olaf Dilling).