Neues von der Dauer­bau­stelle EEG. Vor Kurzem berich­teten wir noch über eine bedeutsame Neuerung des EEG 2021 – die gesetz­liche Anschluss­för­derung für ausge­för­derte Anlagen (§ 3 Nr. 3a EEG 2021), also für Erzeu­gungs­an­lagen, die ihre 20jährige gesetz­liche Förderung hinter sich haben. Davon sind derzeit noch Anlagen mit einer insgesamt instal­lierten Leistung von rund 3,5 Gigawatt in Betrieb und wäre schade, wenn sich das aändert. Nun steht dieses Instru­men­tarium offenbar schon wieder vor dem Aus.

Hinter­grund ist die für das EEG 2021 erfor­der­liche beihil­fe­recht­liche Geneh­migung der EU. Die ist nun offenbar für den Punkt der Anschluss­för­derung der Ü20 Anlagen verweigert worden. Das BMWi arbeitet bereits fieberhaft an einer Anpassung. Zumindest eine Vermarktung des in Ü20 Anlagen erzeugten Stroms durch den Netzbe­treiber soll noch möglich sein, eventuell sogar ein Aufschlag auf den Marktwert. Ausge­för­derte Anlagen­be­treiber müssen ihren Strom also nicht umsonst abgeben, wenn sie keinen Direkt­ver­markter haben. Aber zu den geplanten Ausschrei­bungen einer Anschluss­för­derung für ausge­för­derte Anlagen wird es nicht kommen.

Mit anderen Worten – EEG 2021 – es bleibt alles anders und wir bleiben dran!

(Christian Dümke)