Neues von der Dauerbaustelle EEG. Vor Kurzem berichteten wir noch über eine bedeutsame Neuerung des EEG 2021 – die gesetzliche Anschlussförderung für ausgeförderte Anlagen (§ 3 Nr. 3a EEG 2021), also für Erzeugungsanlagen, die ihre 20jährige gesetzliche Förderung hinter sich haben. Davon sind derzeit noch Anlagen mit einer insgesamt installierten Leistung von rund 3,5 Gigawatt in Betrieb und wäre schade, wenn sich das aändert. Nun steht dieses Instrumentarium offenbar schon wieder vor dem Aus.
Hintergrund ist die für das EEG 2021 erforderliche beihilferechtliche Genehmigung der EU. Die ist nun offenbar für den Punkt der Anschlussförderung der Ü20 Anlagen verweigert worden. Das BMWi arbeitet bereits fieberhaft an einer Anpassung. Zumindest eine Vermarktung des in Ü20 Anlagen erzeugten Stroms durch den Netzbetreiber soll noch möglich sein, eventuell sogar ein Aufschlag auf den Marktwert. Ausgeförderte Anlagenbetreiber müssen ihren Strom also nicht umsonst abgeben, wenn sie keinen Direktvermarkter haben. Aber zu den geplanten Ausschreibungen einer Anschlussförderung für ausgeförderte Anlagen wird es nicht kommen.
Mit anderen Worten – EEG 2021 – es bleibt alles anders und wir bleiben dran!
(Christian Dümke)
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